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Heikler Sex im Netz

Lesedauer: 1 Minuten

Der Austausch erotischer Inhalte ist unter Teenagern fast normal. Was Eltern wie Kinder wissen und beachten sollten.

Text: Michael In Albon
Bild: Oleksii Syrotkin/Stocksy

In Zusammenarbeit mit Swisscom

Sexting – der Austausch von erotischen Bildern und Texten – gilt gemeinhin als risikoreiches Verhalten. Entsprechend klar sind die meisten Empfehlungen: Junge Menschen sollten das, wenn überhaupt, nur mit allergrösster Zurückhaltung tun.

Das Risiko, dass die Bilder in falsche Hände geraten – und damit an eine breitere Öffentlichkeit –, ist tatsächlich gross. Das wiederum kann für das Leben eines Teenagers durchaus verheerende Folgen haben, wie aktuelle Beispiele zeigen.

Recht am eigenen Bild

Rechtlich bewegen sich die Jugendlichen beim Sexting auf heiklem Boden. Das Schutzalter in der Schweiz ist 16. Sex ist zwar auch unter jüngeren Jugendlichen nicht strafbar, wenn der Altersunterschied kleiner als drei Jahre ist. Aber: Kindern unter 16 Jahren pornogra­fisches Material zugänglich zu machen, ist illegal, ebenso dessen Produktion. Wenn also zwei 15-Jährige einschlägige Bilder oder Videos herstellen und tauschen, machen sie sich strafbar. Diesen Umstand sollten Eltern ihren pubertierenden Kindern unbedingt nahebringen.

Und: Grundsätzlich gilt das Recht am eigenen Bild. Wer also ein Foto einer anderen Person ohne deren Einwilligung veröffentlicht, weitergibt oder zeigt, macht sich strafbar – unabhängig vom Alter. Dieser Punkt kann meiner Meinung nach gar nicht klar genug kommuniziert werden.

Eltern sollten mit ihren Kindern nicht nur die Rechtslage zum Thema Sexting besprechen, sondern auch offen darüber reden, wie sie das ­Ri­siko minimieren können, falls sie es doch tun. Hier gibt es einige einfache Regeln, die viele Gefahren aus dem Weg räumen, ohne die Lust an der Lust gleich abzutöten:

  • Weniger ist mehr. Ein Foto ist oft erotischer, wenn es nur mit Andeutungen arbeitet, statt mit nackten Tatsachen.
  • Das Gesicht sollte nicht erkennbar sein.
  • Zeigen statt senden. Bilder können am eigenen Smartphone gezeigt statt verschickt werden.
  • Vertrauen aufbauen: Zum Empfänger oder der Empfängerin solcher Bilder sollte ein enges Vertrauensverhältnis bestehen.
  • Fotos regelmässig löschen. Je mehr erotische Bilder auf dem Handy rumliegen, desto grösser ist die Gefahr des Missbrauchs.
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Michael In Albon
ist Beauftragter Jugendmedienschutz und Experte Medienkompetenz von Swisscom.

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