Kinderrechte: «Familie ist eben nicht Privatsache»
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«Familie ist eben nicht Privatsache»

Lesedauer: 10 Minuten

Die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz steht Minderjährigen in schwierigen Lebenslagen juristisch bei. Geschäftsführerin Irène Inderbitzin und ihr Team klären sie über ihre Rechte auf und helfen ihnen, diese einzufordern.

Interview: Virginia Nolan
Bilder: Marvin Zilm / 13 Photo

Frau Inderbitzin, die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz bietet Kindern und Jugendlichen kostenlose juristische Beratung per Telefon. Womit gelangen Kinder an Sie?

Die meisten befinden sich in hochbelasteten Familiensituationen mit längerer Vorgeschichte. Häufig geht es um Kampfscheidungen oder ausserfamiliäre Platzierungen im Rahmen eines Kindesschutzverfahrens. Kinder nehmen bei solchen Konflikten eine Position ein, sie haben dazu eine eigene Meinung und Interessen, die sie gewahrt haben wollen. Sie sind darauf angewiesen, dass die involvierten Fachpersonen Entscheidungen nicht über ihren Kopf hinweg treffen, sondern ihnen grundlegende Kinderrechte einräumen – wie das Recht auf Information, Meinungsäusserung und wo nötig auf eine Rechtsvertretung. Die Realität sieht oft anders aus.

Nämlich?

Erwachsene sprechen für das Kind. Kinder können dann nicht mitreden in der Frage, bei wem sie nach der Scheidung leben oder wie Besuchsregelungen aussehen sollen. Auch bei Fremdplatzierungen passiert es, dass Kinder in Beschlüsse, mit denen sie leben müssen, nicht einbezogen werden. Etwa, wenn es darum geht, welches Heim infrage käme. In solchen Fällen ist es im Rechtssystem zu Versäumnissen gekommen.

Inwiefern?

Dem Kind gegenüber wurden Verfahrensrechte, die ihm zustehen, nicht eingehalten. Bei Scheidungsverfahren etwa werden nur zehn Prozent der Kinder vor Gericht angehört. Oder es wurde eine Fremdplatzierung verfügt, aber keine Rechtsvertretung eingesetzt, die im Verfahren den Willen des Kindes vertritt. Als Kinderombudsstelle stellen wir sicher, dass solche Versäumnisse nachgeholt werden.

Irène Inderbitzin leitet die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz und engagiert sich mit ihrem juristischen Team für die Rechte von Kindern in schwierigen Lebenslagen.

Wir würden lieber dafür sorgen, dass es gar nicht erst dazu kommt. Dafür müssten Kinder früher auf uns aufmerksam gemacht werden. Aktuell kommt jeder dritte Anruf von Kindern oder Jugendlichen; viele werden vom Beratungsteam 147 von Pro Juventute an uns verwiesen. In knapp der Hälfte der Fälle meldet sich ein Elternteil, die restlichen Anrufe tätigen Fachpersonen oder Leute aus dem Umfeld des Kindes.

Beraten Sie auch Erwachsene?

Nein. Sie dürfen für das Kind den Erstkontakt mit uns herstellen, unser Ziel ist aber, mit dem Kind selbst zu sprechen. Kinder können ihre Situation recht gut beschreiben. Unser jüngster Klient war ein fünfjähriger Bub.

Ein Fünfjähriger im Beratungsgespräch?

In mehr oder weniger intakten Familien kann man sich kaum vorstellen, dass so etwas möglich ist, ein Kind auch nur ein Wort herausbringt. Aber Kinder, die sich bei uns melden, sind mit ganz anderen Belastungen konfrontiert und daher gezwungenermassen oft sehr reif für ihr Alter.

Wie läuft eine Beratung ab?

Zunächst versuchen wir, die Lage zu erfassen: Worum geht es, wer ist involviert, was belastet das Kind? Manche Beratungen sind mit einem Telefonat getan, andere Kinder begleiten wir über Monate. Nicht jeder Anruf hat schwerwiegende Hintergründe. Es kommt vor, dass sich ein Teenager mit schlechtem Gewissen meldet und wissen will, was passieren kann, wenn er für einen Ladendiebstahl geradesteht.

Wir verfahren immer gleich: Nach der Situationsanalyse zeigen wir dem Kind Möglichkeiten auf, was es in seiner Lage unternehmen kann, und besprechen diese mit ihm. Das Kind entscheidet dann, ob die Ombudsstelle aktiv werden soll.

Und das bedeutet?

Dass wir bei den zuständigen Fachpersonen vermitteln und dort unsere Empfehlungen abgeben. Als Ombudsstelle führen wir keine Verfahren – wir stellen nur sicher, dass das Kind Zugang zum Rechtssystem hat. Dass also die Fachpersonen, die in der jeweiligen Situation für die Wahrung seiner Rechte zuständig sind – bei einem Scheidungsverfahren ist das die Richterin –, diese Aufgabe adäquat umsetzen. Das ist wie gesagt nicht immer der Fall, selbst wenn es um einschneidende Eingriffe ins Leben eines Kindes geht.

Partizipation kann der Ohnmacht des Kindes entgegenwirken.

Können Sie ein Beispiel machen?

Da war eine Jugendliche, die sich nach einer Odyssee durch verschiedene Heime meldete. Man hatte sie fremdplatziert, ihre Mutter war psychisch erkrankt und konnte als Alleinerziehende nicht mehr für sie sorgen. Aber niemand hatte die Jugendliche je angehört oder gemeinsam mit ihr nach einer Lösung gesucht. Die Situation eskalierte und endete darin, dass sie wegen Suizidgefährdung in einem geschlossenen Heim landete.

Welche Erwartung hatte das Mädchen an Sie?

Primär hatte sie den Wunsch, der Mutter wieder nahe zu sein. Allerdings erfüllen wir als Ombudsstelle keine Wünsche – wir helfen Kindern, ihre Rechte einzufordern. In diesem Fall erreichten wir, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) das Verfahren neu aufrollte, diesmal unter Rahmenbedingungen, wie sie von Anfang an hätten sein sollen.

Nämlich?

Die Jugendliche erhielt eine Rechtsvertretung, die sich für sie einsetzte. Die Fremdplatzierung wurde nicht infrage gestellt. Aber es fand sich eine Pflegefamilie in der Nähe der Mutter. So konnte die Tochter diese wieder regelmässig sehen.

Die Tatsache, dass eine Rückkehr nach Hause nicht möglich ist, konnte die Jugendliche akzeptieren, nachdem sie in die neue Lösung miteinbezogen worden war. Es kommt nicht gut, wenn Kinder bei Entscheidungen, mit denen sie hinterher leben müssen, nicht mitreden können. Das kommt zurück wie ein Bumerang.

Die Empfehlungen der Ombudsstelle seien fast immer wirksam, betont Irène Inderbitzin (links) im Gespräch mit Fritz+Fränzi-Redaktorin Virginia Nolan.

Warum passiert es trotzdem?

Das sind erstens Faktoren wie Personal- und Zeitmangel bei den Behörden. Zweitens ist die Überzeugung, dass Erwachsene am besten wissen, was gut ist für das Kind, fest in den Köpfen verankert. Meist steht dahinter der Wunsch, das Kind zu schützen. Man will es aus Konflikten raushalten. Aber Kinder merken früh, wenn etwas nicht stimmt. Hier stehen Erwachsene in der Verantwortung, sie altersgerecht zu informieren, statt sie mit ihren Ängsten alleinzulassen.

Wir haben immer die Selbstwirksamkeit des Kindes im Blick.

Eine Trennung zum Beispiel hat meist eine längere Vorgeschichte. Eltern glauben oft, Kinder hätten diese nicht mitbekommen. Sie lassen sie im Ungewissen, bis Konflikte eskalieren, und wollen sie dann nicht drängen, Position zu beziehen – aus Angst, dies könnte die Kinder zusätzlich belasten.

Zu Unrecht?

Das Kind steht ohnehin vor einer unabänderlichen Tatsache. Das löst starke Ohnmachtsgefühle aus. Partizipation kann dieser Ohnmacht entgegenwirken. Aber: Partizipation ist keine einmalige Übung.

Sondern?

Ein Prozess, bei dem die Erwachsenen sicherstellen, dass das Kind zeitnah über die nächsten Schritte informiert wird, dass es weiss, was gerade ansteht, und dass es in wichtigen Entscheidungen eine Stimme hat. Macht ein Kind die Erfahrung, trotz schwieriger Umstände auf seine Geschicke Einfluss nehmen zu können, fördert diese seine Resilienz, die psychische Widerstandskraft.

Mitreden führt nicht immer dazu, dass Wünsche wahr werden. Aber wenn ich dem Kind verständlich machen kann, warum man seinem Wunsch nicht entsprechen konnte, und ihm aufzeige, was passieren müsste, damit dies gegebenenfalls möglich wäre, kann es mit der Situation anders umgehen. Wir haben immer die Selbstwirksamkeit des Kindes im Blick.

Was heisst das?

Wir ermutigen Kinder, selbst aktiv zu werden. Wenn eines anruft, weil es befürchtet, bei der Scheidung der Eltern übergangen zu werden, schlagen wir ihm vor, der zuständigen Richterin einen Brief zu schreiben mit der Bitte, es wolle angehört werden. Parallel dazu nehmen auch wir – mit dem Einverständnis des Kindes – Kontakt mit der Richterin auf und deponieren dort unsere Empfehlung, dem Kind sein Recht auf Gehör einzuräumen. Klappt das, ziehen wir uns zurück und verbleiben mit dem Kind so, dass es sich jederzeit wieder melden kann. Ein Kind über seine Rechte aufklären bedeutet aber auch, ihm aufzuzeigen, was passieren kann, wenn es diese Rechte wahrnimmt.

Inwiefern?

Unlängst meldete sich eine Jugendliche, die sagte, sie wolle in ein Heim ziehen. Sie sei aber unsicher, weil sie nicht wisse, an wen sie sich wenden und was sie davon erwarten könne. Sie schilderte uns ihre Lage in einem instabilen Elternhaus.

Wir bestätigten die Jugendliche in ihrer Einschätzung, dass die Situation zu Hause ihre Entwicklung langfristig gefährden könnte. Wir rieten ihr, sich an die Kesb zu wenden, und erklärten ihr, welche Folgen so ein Gespräch haben kann. Es ist wichtig, da transparent zu sein, damit das Kind sich auf weitere Schritte einstellen und abschätzen kann, ob es diese auch gehen will.

Wenn Kinder mitreden können, fühlen sie sich weniger ohnmächtig.

Wie entschied sich die Jugendliche?

Wir suchten ihr die nötigen Telefonnummern heraus, boten aber gleichzeitig an, den Erstkontakt herzustellen. Sie griff selbst zum Hörer. Viele Kinder brauchen vor einem solchen Schritt Bedenkzeit. Manchmal dauert diese Monate, und wenn neue Fragen aufkommen, sind wir da. Die Ansprechperson bleibt dieselbe, und was sie weiss, bleibt vertraulich. Wir unternehmen nichts ohne das Einverständnis des Kindes. Es sei denn, die Lage erfordere es, weil wir eine akute, hohe Gefährdung sehen. Dann hätten wir das Notrecht, die Polizei einzuschalten. Davon mussten wir bisher nicht Gebrauch machen.

1997 unterzeichnete die Schweiz das Übereinkommen der UNO über die Rechte des Kindes. Aber sind die Kinderrechte auch im Schweizer Gesetz verankert?

Teilweise schon, wenn es beispielsweise um Partizipationsrechte des Kindes bei Scheidungen oder Kindesschutzmassnahmen geht. Aber in vielen Gesetzen, die andere Bereiche betreffen, werden Kinder gar nicht erst genannt oder ihre Rechte nicht explizit erwähnt.

UNO-Kinderrechtskonvention
Die vier Grundprinzipien zu den Kinderrechten:

Die 54 Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention beruhen auf vier Grundprinzipien. Diese sind in den folgenden Artikeln verankert:

Das Recht auf Gleichbehandlung.

Kein Kind darf aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Sprache, seiner Religion oder seiner Hautfarbe benachteiligt werden. (Art. 2 UNO-KRK)

Das Recht auf Wahrung des Kindeswohls.

Werden Entscheidungen getroffen, die sich auf das Kind auswirken, hat das Wohl des Kindes Vorrang. Dies sowohl in der Familie als auch beim staatlichen Handeln. (Art. 3 UNO-KRK)

Das Recht auf Leben und Entwicklung.

Das Kind soll in seiner Entwicklung gefördert werden und Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung haben. Es muss vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden. (Art. 6 UNO-KRK)

Das Recht auf Anhörung und Partizipation.

Das Kind soll seine Meinung zu allen seine Person betreffenden Fragen oder Verfahren äussern können. Seine Meinung soll bei Entscheidungen mitberücksichtigt werden. Dazu gehört auch, dass es altersgerecht informiert wird. (Art. 12 UNO-KRK)

Quelle: www.kinderschutz.ch/kinderrechte/uno-kinderrechtskonvention

Sind Kinderrechte damit überhaupt bindend?

Ja, denn Völkerrecht ist dem Bundesgesetz grundsätzlich übergeordnet. Aber die Kinderrechte wurden in vielen Bereichen nie systematisch in die Schweizer Gesetze integriert. Das sieht man zum Beispiel im Schulrecht. Mit Schulthemen sind wir häufig konfrontiert.

Worum geht es da?

Oft um Mobbing. Zum Beispiel wandte sich eine Elfjährige an uns, die gegenüber einer Mitschülerin handgreiflich geworden und darum von der Schule ausgeschlossen worden war. Die Schulleitung sagte der Mutter, die Tochter sei durch den Vorfall nicht mehr tragbar. Viele Fragen und Ängste standen im Raum – ob das Mädchen definitiv von der Schule verwiesen würde, die Klasse wechseln oder gar in ein Schulheim musste. Unser Gespräch mit ihr brachte Licht ins Dunkel. Es stellte sich heraus, dass sie monatelang gemobbt und so lange geplagt worden war, bis sie sich nur noch mit Gewalt zu wehren wusste.

Wusste die Schulleitung davon?

Nein. Man hatte dem Mädchen nie Gelegenheit gegeben, zum Vorfall Stellung zu nehmen. Wir schilderten der Schulleitung die Lage und empfahlen den Verantwortlichen, der Schülerin ihr Recht auf Gehör einzuräumen und das Mobbingproblem anzugehen. Die Schule reagierte entsprechend. Man holte sich professionelle Unterstützung und das Mädchen durfte nach einem Gespräch mit der Schulleitung in der Klasse bleiben. Bei uns melden sich häufig Kinder, die gemobbt werden und die Erfahrung machen, dass die Schule zu wenig dagegen unternimmt.

Ombudsstelle Kinderrecht Schweiz

  • Anwältinnen, Anwälte und psychosoziale Fachpersonen gründeten 2006 den Verein Kinderanwaltschaft Schweiz. Dieser setzt sich bis heute für die Bildung von Personen ein, die juristisch mit Kindern zu tun haben, unter anderem in kindgerechter Kommunikation.
  • Was als Anlaufstelle für Fachpersonen gedacht war, verselbständigte sich zum Sorgentelefon – Kinder in schwierigen Lebenssituationen riefen immer häufiger bei der Kinderanwaltschaft an, um sich über ihre Rechte zu erkundigen.
  • 2021 nimmt die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz als juristische Beratungsstelle für Kinder ihre Arbeit auf.
  • Irène Inderbitzin ist die Geschäftsführerin und Katja Cavalleri Hug leitet die Bereiche Beratung und Expertise. Das Team besteht aus sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  • Die Kinderombudsstelle vermittelt überall, wo Kinder mit dem Rechtssystem in Berührung kommen, und deckt sämtliche Rechtsbereiche ab – vom Schulrecht über das Familien- und Ausländerrecht bis hin zum Jugendstrafrecht.

Wie vermitteln Sie dann?

Immer gleich: Wir informieren die Schulbehörden über die Situation, wenn das Kind damit einverstanden ist, und machen den zuständigen Personen bewusst, dass Kinder das Recht auf Schutz, Sicherheit und eine gesunde Entwicklung haben, für dessen Umsetzung in dem Fall die Schule verantwortlich ist. Mobbing gefährdet eine gesunde Entwicklung. Wiederum folgt die Empfehlung, etwas gegen die Mobbingdynamik zu unternehmen. Bei Schulthemen geht es aber nicht nur um Mobbing.

Sondern?

Manchmal suchen Kinder unsere Hilfe, weil ihnen das Recht auf Bildung verwehrt wird. Da war zum Beispiel ein Gymnasiast, den die Behörden in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen hatten, ohne sich um seine schulische Situation zu kümmern. Der Teenager wollte wieder am Unterricht teilnehmen, stiess aber auf taube Ohren. Wir setzten uns für eine ambulante Lösung ein, damit er das Gymnasium wieder besuchen konnte. Besonders oft passiert es, dass Kinder mit Behinderung benachteiligt werden. Wie unlängst ein Bub, der nur drei Tage pro Woche zur Schule gehen durfte.

Warum?

Weil, so die Begründung der Schule – einer öffentlichen Primarschule –, für ein volles Schulpensum die finanziellen Mittel fehlten. Wir erleben häufig, dass Inklusion, wie sie die Volksschule im Sinn hat, nicht umgesetzt wird und Kinder tageweise zu Hause bleiben müssen, weil es für ihre Beschulung an Ressourcen mangelt. In diesen Fällen werden gleich mehrere Kinderrechte verletzt.

Wir handeln lösungsorientiert. Das kommt den Behörden zugute.

Haben Sie da überhaupt Handlungsspielraum?

Durchaus. Wir nehmen mit der Schulbehörde Kontakt auf, legen die rechtliche Lage dar und empfehlen den Verantwortlichen dringend, die nötigen personellen Ressourcen bereitzustellen.

Sie sprechen immerzu von Empfehlungen – die müssen ja nicht zwingend umgesetzt werden.

Das stimmt. Wir haben als Ombudsstelle aber die Möglichkeit, eine Eskalation in Betracht zu ziehen und uns an eine Aufsichtsbehörde zu wenden. Das mussten wir bisher nur einmal tun. Unsere Empfehlungen sind fast immer wirksam. Auch bei Behördenstellen wie den Gerichten oder der Kesb – wobei diese uns gegenüber grundsätzlich keine Auskunftspflicht haben.

Was heisst das?

Dass die zuständigen Personen sich weigern können, mit uns zu sprechen. Wir sind aktuell eine privatrechtliche Stiftung, aber die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Institution ist im Gang. Dieser Meilenstein ist wichtig, denn eine öffentlich-rechtliche Ombudsstelle hat gegenüber den Behörden ein Auskunftsrecht.

Kinder haben Rechte – wir helfen dir, sie zu nutzen

Fragst du dich, was deine Rechte sind? Hast du das Gefühl, dass dir niemand zuhört oder deine Bedürfnisse ernst nimmt? Oder erlebst du Gewalt und weisst nicht,was du tun kannst? Wir helfen dir!

Wir beantworten deine Fragen und besprechen miteinander, wie wir dich unterstützen können. Das Gespräch ist kostenlos und vertraulich. Ruf uns einfach an!

Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz, Theaterstrasse 29, 8400 Winterthur, Tel. 052 260 15 55
Telefonzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.30 Uhr
www.kinderombudsstelle.ch, info@ombud.ch

Wobei: Meist sind Behördenmitglieder auch so bereit, Gespräche mit uns weiterzuführen. Sie merken, dass das Kind sich uns anvertraut und uns legitimiert hat, zu vermitteln. Zudem handeln wir lösungsorientiert, was den Behörden zugutekommt: An Fällen, die sich lange hinziehen, ist dort niemand interessiert.

Wie können wir uns als Privatpersonen für Kinder und ihre Rechte einsetzen?

Indem wir sie ermutigen, sich einzubringen, sie die Erfahrung machen lassen, die Dinge mitgestalten zu können. Auch dann, wenn es für uns als Eltern vielleicht unangenehm wird, etwa bei einer Scheidung. Ich rate, dann auf die Anhörung des Kindes zu bestehen, auch wenn die Richterin findet, dies sei unnötig, wenn Eltern sich in den wichtigsten Fragen einig seien.

Und ganz grundsätzlich, indem wir aufmerksam sind. Dass wir nicht wegschauen, wenn ein Kind sich in einer schwierigen Situation befindet, sondern uns als Vertrauensperson anbieten und das Kind auf Hilfe aufmerksam machen. Familie ist eben nicht Privatsache – nicht mehr, wenn es um das Wohl eines Kindes geht.

Virginia Nolan
ist Redaktorin, Bücherwurm und Wasserratte. Sie liebt gute Gesellschaft, feines Essen, Tiere und das Mittelmeer. Die Mutter einer Tochter im Primarschulalter lebt mit ihrer Familie im Zürcher Oberland.

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