Welche Rechte hat ein Kind im Spital?
Kinder haben Rechte. Nicht nur im Alltag, in der Schule und im Strassenverkehr, sondern auch, wenn sie krank sind, insbesondere im Spital. Wir zeigen auf, welche Rechte das sind und wie auch Eltern dafür einstehen können.
Kinder haben Rechte im Gesundheitswesen? Natürlich haben sie das – auch und gerade im Spital. Diese Rechte sind in keiner Weise selbstverständlich. Am 20. November feiern sie ihren 30. Geburtstag. Jedes Kind sollte wissen, was seine Rechte sind – nicht nur im Strassenverkehr, in der Schule und im Alltag, sondern gerade auch wenn es um den eigenen Körper geht.
Die auf europäischer Ebene zur EACH-Charta zusammengefassten Rechte umfassen zehn Punkte und sind von Schweizer Kinderspitälern anerkannt.
Deine Rechte im Spital:
- Ich muss dann ins Spital, wenn es unbedingt nötig ist.
- Wenn ich ins Spital muss, dürfen meine Eltern bei mir bleiben.
- Meine Eltern dürfen bei allen Untersuchungen, die bei mir gemacht werden, dabei sein.
- Mir und meinen Eltern wird genau erklärt, was getan werden muss, damit es mir bald wieder besser geht.
- Alle Personen, die mich behandeln und pflegen, sorgen dafür, dass ich möglichst wenig Schmerzen spüre.
- Im Spital werde ich zusammen mit anderen Kindern auf einer Kinderstation behandelt.
- Im Spital sorgen alle dafür, dass ich mich wohl fühle. Ich darf deshalb auch spielen und lernen.
- Die behandelnden und pflegenden Personen hören mir zu, sind verständnisvoll und einfühlsam und nehmen meine Meinung ernst.
- Es gibt Personen im Spital, die mich häufig betreuen und gut kennen. Sie reden mit mir und meinen Eltern. Ich kann sie alles fragen, was ich wissen möchte.
- Ich werde mit Respekt behandelt. Wenn mir eine Untersuchung peinlich ist oder ich grosse Angst habe, sage ich das den Leuten im Spital. Dann helfen sie mir, damit ich mich wieder besser fühle.
Hanne Sieber hat den Verein Kind+Spital vor 45 Jahren gegründet als Non-Profit-Organisation, die für die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Gesundheitswesen einsteht. Denn 1979 sprach noch niemand über Kinderrechte. Kinder, die ins Spital mussten, konnten nicht von den Eltern begleitet werden. Man informierte Kinder auch nicht darüber, welche Behandlungen sie bekommen, und oft nahm man ihre Bedürfnisse und Schmerzen nicht ernst. Der Sohn von Gründerin Hanne Sieber musste damals ins Spital, ebenso wie André Poulie, Gründer der Theodora-Stiftung.
Der Kampf von zwei Müttern für Kinderrechte
Doch André Poulies Mutter Théodora liess sich von den Ärzten nicht abwimmeln und verschaffte sich Zutritt zum Spital. Sie unterhielt die Kinder im Zimmer ihres Sohnes und brachte sie zum Lachen – ihr zu Ehren gründeten André und sein Bruder Jan die Stiftung Theodora, die Kindern den Aufenthalt im Spital durch die Besuche der Traumdoktoren zu erleichtern versucht. Auch Hanne Sieber war eine hartnäckige Mutter, die sich für die Bedürfnisse ihres Kindes einsetzte und sich nicht abwimmeln liess. Sie hat über die Jahre vieles für die Kinderrechte erreicht und zusammen mit Europäischen Schwesterorganisationen die EACH-Charta erarbeitet.
Die Charta der European Association for Children in Hospital (EACH) ist eine gemeinsame Einigung, auf welche Dinge Kinder im Spital ein Recht haben. Die Kinderspitäler in der Schweiz haben diese Charta anerkannt.
Seit der Verabschiedung der Charta im Jahre 1988 hat sich das Wissen über die Bedürfnisse von Kindern im Gesundheitswesen ständig erweitert. Die Erfahrungen haben zudem bestätigt, wie wichtig die sogenannte familienorientierte Pflege ist. Die Rechte von Kindern im Gesundheitswesen – und nicht nur in den Krankenhäusern – sind überdies in der 1989 verabschiedeten UN-Konvention über die Rechte des Kindes festgehalten.
Weiniger Schmerz dank Buzzy
Der Verein Kind+Spital ist Teil des Netzwerks Kinderrechte Schweiz und versucht mit den Schwerpunkten «Vorbeugen & Informieren» und «Schmerzen lindern» die Punkte der EACH-Charta umzusetzen. Der Spitalspielkoffer für Primarschulkinder bereitet diese spielerisch auf einen möglichen Spitalaufenthalt vor und klärt sie über Pflegeberufe, Abläufe und Spitalutensilien altersgerecht auf. In diesem Koffer findet jedes Kind ein Pflasteretui mit vier Kinderpflastern, das die zehn Rechte im Spital zusammenfasst.
2015 entwickelte eine Kinderärztin in Kalifornien Buzzy, ein kleines medizinsches Gerät, das wie eine Biene resp. wie ein Marienkäfer aussieht. Durch Kälte (Gel-Flügel) und Vibration werden lokale Schmerzen nicht mehr vollständig zum Gehirn weitergeleitet. Kälte und Vibration lenken ab und reduzieren die Angst bei kleinen Eingriffen und Untersuchungen, viele Kinder spüren sogar gar keinen Schmerz mehr. Dies unterstützt Punkt 5 der EACH-Charta ganz direkt.
Kind+Spital hat die alleinigen Vertriebsrechte für Buzzy in der Schweiz. Viele Kinderärzte und Stationen in Kinderspitälern kennen Buzzy und verwenden ihn. Du darfst auch nach Buzzy fragen. Buzzy gibt es in zwei Versionen: Als Healthcare für den Gebrauch im Gesundheitswesen mit wechselnden Patienten und als Buzzy Personal für den persönlichen Gebrauch (speziell für Diabetiker-Kinder oder Kinder, die z.Bsp. eine Hormontherapie benötigen).