Beispielsweise soll das Züchtigungsrecht unmissverständlich aus dem Zivilgesetzbuch gestrichen werden. Weiter sollen Fachpersonen noch besser geschult werden im Umgang mit misshandelten Kindern und Bund und Kantone sollen ihre Bemühungen im Umgang mit Gewalt in Familien verstärken.
Die Kommission hat ihre Empfehlung in einem Positionspapier festgehalten, das hier nachgelesen werden kann. In diesem Papier wird weiter festgestellt, dass «die vom Bundesrat in seinem Bericht vom 19. Dezember 2018 vorgeschlagenen Massnahmen im
Bereich Schutz der Kinder vor jeglicher Form von Gewalt (Kapitel 5.3) richtig sind», man jetzt aber ein «rasches Vorgehen» erwarte.
Das Positionspapier zum Nachlesen und weitere Infos: www.ekkj.ch