«Das Recht des Kindes  sollte immer Vorrang haben» - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
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«Das Recht des Kindes  sollte immer Vorrang haben»

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Jedes Kind hat ein Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst ­genommen zu werden. Irène Inderbitzin über den Stand der Kinderrechte in der Schweiz.

Frau Inderbitzin, können Sie uns Beispiele von Rechten eines Kindes nennen?

Wesentliche Bestandteile der Kinderrechte sind etwa das Recht auf elterliche Fürsorge und das Recht auf Schutz vor Gewalt. Festgehalten in der UNO-Konvention sind weiter auch das Recht auf Bildung und Gesundheit, auf Spiel und Freizeit. Wie oft in der Rechtswelt können auch im Familienalltag verschiedene Rechtsinteressen kollidieren. Beispielsweise das Persönlichkeitsrecht des Kindes mit der elterlichen Fürsorge, wenn Eltern ihr Kind via Ortungsdienst lokalisieren: Das Kind hat Anrecht auf den Schutz seiner Daten und seiner Persönlichkeitsrechte, die Eltern wollen es vor Gefahr schützen. Beim Thema Beschneidung kann das Recht auf Religion mit dem Recht auf Unversehrtheit kollidieren.

Irène Inderbitzin, Geschäftsführerin Kinderanwaltschaft Schweiz
Irène Inderbitzin, Geschäftsführerin Kinderanwaltschaft Schweiz

Was unternimmt die Kinderanwaltschaft, wenn ein Kinderrecht verletzt wird?

Wir haben hochgerechnet, dass rund 100’000 Kinder pro Jahr in der Schweiz in Kontakt mit dem Rechtssystem kommen. Sei das im Rahmen einer Trennung der Eltern, eines Schulausschlusses oder im schlimmsten Fall wegen Gewalt oder sexueller Ausbeutung. Im Idealfall schaltet sich der Staat ein, wenn die Eltern als primäre Rechtsvertreter das Kindes­wohl nicht mehr gewährleisten können. Dann erhält das Kind einen Beistand, oder es gibt Begleitmassnahmen für die Familie. Wichtig ist, dass das Kind ein Recht auf Partizipation hat, dass es angehört, alters­gerecht informiert und beraten wird und bei einer Fremdplatzierung auch eine eigene Rechtsvertretung erhält. Die Kinderanwaltschaft berät Kinder und Jugendliche telefonisch. Wir arbeiten resilienzorientiert, wollen die Kinder also auf ihrem Rechtsweg bestärken. Wir empfehlen einem Kind etwa, es solle alles aufschreiben, was es uns am Telefon erzählt hat, das der Richterin als Brief schicken und sie um ein persönliches Gespräch bitten.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft der Kinderrechte?

Ich wünsche mir, dass alle Fachpersonen im Rechtssystem die Rechte der Kinder kennen und anwenden, dann bräuchte es uns nicht. Das ist aber nicht so einfach, wie es klingt, deshalb muss zwingend eine neutrale Ombudsstelle geschaffen werden. Diese niederschwel­lige und anonyme Rechtsberatung und -vermittlung soll sicherstellen, dass die Kinder- und Verfahrensrechte gewährt werden und Rechtsprechungen im besten Interesse des Kindes passieren und dass in Rechtsfragen das Kindesrecht immer Vorrang hat.
www.kinderanwaltschaft.ch
www.kinderombudsstelle.ch
Update: Die geplante Schaffung einer Ombudsstelle hat einen wichtigen Zwischenschritt geschafft. Die Kommission für Wissenschaft, Kultur und Bildung des Ständerates WBK-S hat die Motion geprüft und empfiehlt sie dem Ständerat zur Annahme (Stand 31.1.2020). Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament die Rechtsgrundlagen für eine Ombudsstelle für Kinderrechte vorzulegen. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wie es mit der Schaffung einer anonymen Rechtsberatung und -vermittlung weitergeht.


30 Jahre Kinderrechte 

Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der UNO-Generalversammlung einstimmig verab­schiedet. Es ist die bisher erfolgreichste Konvention, da sie von allen Mitgliedsstaaten – mit Ausnahme der USA – ratifiziert wurde. Die Konvention umfasst 54 Artikel. Sie anerkennt ein Kind als eigenständiges Wesen mit eigenem Willen und fordert, dass das Wohl eines Kindes bei allen Entscheidungen vorrangig behandelt wird.

20. November: Tag der Kinderrechte
20. November: Tag der Kinderrechte

Am Tag der Kinderrechte finden verschiedene Events statt. Auf dem Bundesplatz in Bern gibt es einen Postenlauf für Schulklassen, am Nachmittag ist die Öffentlichkeit zu einem bunten Programm eingeladen. Ab dem 20. November bis zum Frühjahr 2020 ist in der Wandelhalle des Bundeshauses eine Ausstellung zu sehen, die auf Lücken in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention hinweist.
Weitere Informationen: www.pestalozzi.ch


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