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Berufsbildung geht auch mit Handicap

Lesedauer: 4 Minuten

Chancengleichheit gilt gesetzlich auch für Menschen mit einer Behinderung. Für eine Berufslehre brauchen manche aber entsprechende Unterstützung und aufgeschlossene Lehrbetriebe.

Interview: Stefan Michel
Bild: Rawpixel

Für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung gibt es spezielle Einrichtungen, wo sie lernen und arbeiten können. Jugendliche mit einer körperlichen oder einer Sinnes­behinderung sind aber kognitiv genauso fit wie alle anderen.

Sie brauchen bloss gewisse Hilfsmittel – beispielsweise eine Assistenzperson –, um eine Aufgabe aus­zuführen. Solche Massnahmen werden in der Regel von der Invalidenversicherung (IV) übernommen. 

Der erste Schritt ist gemäss Andrea Brusch, IV-Beraterin bei der Sozialversicherungsanstalt Zürich, oft ein Job-Coach. Diese Person arbeitet während der Lehrstellensuche mit der auszubildenden Person zusammen. Der Coach informiert mögliche Lehrbetriebe, wenn deren Verantwortliche genauer wissen wollen, was auf sie zukommt; beispielsweise wenn sie einen jungen Gehörlosen oder eine Frau im Rollstuhl anstellen möchten.

Möglichst viele Menschen mit einer Behinderung sollten versuchen, im ­regulären Arbeitsmarkt Fuss zu ­fassen.

«Viele Betriebe, die eine Person mit einer Behinderung ausbilden möchten, stellen sich einen Akademiker im Rollstuhl vor», sagt Simon Müller, stellvertretender Geschäftsführer der Stiftung MyHandicap. «Das ist aber nicht die Regel. Oft müssen für einen Lernenden extra Arbeitsbereiche geschaffen und Prozesse umstrukturiert werden. Dazu sind leider die wenigsten Betriebe bereit.»

Auf dem Online-Portal Enable­Me tauschen sich Menschen mit Handicap aus. Einer von ihnen ist Klaus H.*, ein Jugendlicher mit Sehbehinderung. Nach mehreren Jahren an einer auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Schule ist die Lehrstellensuche für ihn ein harter Realitätscheck.

So geht es bei ihm nicht nur darum, mög­liche Lehrbetriebe davon zu überzeugen, dass er trotz seines stark eingeschränkten Sehvermögens in der Lage ist, die Arbeiten zu erledigen. Ein Lehrbetrieb muss auch sicher sein, dass Einrichtungen, Arbeitsabläufe und Arbeitsinstrumente den Bedürfnissen und Fähigkeiten des Jugendlichen gerecht werden. Klaus H. findet schliesslich eine Lehrstelle im Betriebsunterhalt.

Sandra P.* kann sich nur im Elektrorollstuhl fortbewegen. Nach der Fachmatur und einem Praktikum in der Personalabteilung eines KMU will sie Soziale Arbeit studieren. Dafür scheint ihre körperliche Beeinträchtigung kein Hindernis zu sein.

Ob die Hochschule dann wirklich vollständig barrierefrei ist oder die junge Frau doch irgendwo hängen bleibt, ist eine andere Frage. Dennoch stehen ihre Chancen auf einen spannenden Job und ein selbstbestimmtes Leben gut. 

Chronische und psychische Erkrankungen, Lernschwächen:

Auch Menschen mit chronischen Krankheiten und psychischen Er­krankungen können Unterstützung beantragen. Voraussetzung ist, dass ihre Einschränkung als Behinderung eingestuft ist. Zuständig ist die ­kantonale IV-Stelle. Für Menschen mit Lernschwäche gibt es ebenfalls Möglichkeiten, bei Prüfungen und Qualifizierungsverfahren einen sogenannten Nachteilsausgleich gewährt zu bekommen, etwa mehr Zeit für das Lesen der Prüfungsaufgaben oder ein besonderes Prüfungsumfeld. Die zuständigen Stellen für den Nachteilsausgleich sind in der Regel im kantonalen Bildungsamt angesiedelt.

Ausbildung ist der Schlüssel zur Unabhängigkeit

Denn das ist letztlich das Ziel jeder Ausbildung: Eine Arbeit zu finden, die einem gefällt und mit der man genug verdient, um selbständig zu leben. Simon Müller ist deshalb der Ansicht, dass möglichst viele Menschen mit einer Behinderung versuchen sollten, im regulären, sogenannten ersten Arbeitsmarkt Fuss zu fassen und nicht in geschützten Werkstätten von diesem abgeschirmt zu werden.

«Je länger und je weiter jemand vom ersten Arbeitsmarkt entfernt ist, desto schwieriger wird es, sich in diesem zu etablieren.» Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in Regelklassen zu schulen, ist für ihn klar der bessere Weg.

In sieben Schritten den eigenen Weg finden

Die Wahl der passenden Ausbildung nach der Sekundarschule lässt sich in sieben aufeinanderfolgende Aufgaben einteilen:

Andrea Brusch wünscht sich ebenfalls, dass möglichst viele Menschen mit Behinderungen im ersten Arbeitsmarkt ihren Lebensunterhalt verdienen.

«Wenn wir aber feststellen, dass es für einen jungen Menschen nach der ­Schule zielführender ist, eine Ausbildung in einem geschützten Rahmen zu beginnen, empfehlen wir diesen Weg. Es ist sinnvoller, ein junger Mensch findet so ins Berufsleben und kann später in den ersten Arbeitsmarkt wechseln, als dass er schon früh eine schlechte Erfahrung macht und die Lehre abbrechen muss.»

Andrea Brusch verweist auf die neue Regelung, wonach nach einem Ausbildungsabschluss im geschützten Rahmen die Ausbildung auf dem nächsthöheren Niveau im ersten Arbeitsmarkt erfolgen soll.

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Erste Anlaufstelle ist die IV-Stelle des Wohnkantons

Simon Müller hat auf der Plattform EnableMe eine Job- und Lehrstellenbörse aufgebaut. Unternehmen schreiben dort Lehrstellen aus, für die sie auch Menschen mit einer Behinderung rekrutieren würden. Für ihn steht fest, dass Menschen mit einer Behinderung dank ihren Fähigkeiten in vielen Bereichen helfen können, den Fachkräftemangel zu lindern. 

Wer wegen einer Beeinträchtigung Unterstützung braucht oder für eine Angehörige sucht, wendet sich am besten zuerst an die IV-Stelle des Wohnkantons.

* Namen geändert

Stefan Michel
ist freier Journalist und Texter und lebt mit seiner Partnerin und zwei Kindern in Zürich.

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