«Unverheiratete Mütter gehen grosse Risiken ein»
In der Studie «Verliebt, verlobt, versorgt?» hat die Swiss Life den Gender Pension Gap in der Schweiz unter die Lupe genommen. Studienautor Andreas Christen erklärt, weshalb der Konkubinatsboom zu einem immer grösserem Problem wird.
Herr Christen, Sie haben untersucht, wie sich Erwerbsbiografien und Haushaltsformen auf den Gender Pension Gap auswirken. Was sind Ihre Erkenntnisse?
Wir haben festgestellt, dass sich der Gender Pension Gap, also der Rentenunterschied zwischen den Geschlechtern, massgeblich aus einer Pensumsdifferenz ergibt. Rollenbilder sind stark ausgeprägt: Mütter haben im Schnitt ein um rund 40 Prozentpunkte tieferes Erwerbspensum als Väter, stemmen aber einen höheren Teil der Familienarbeit. Auffällig ist zudem, dass Mütter nach einer Reduktion oft nie mehr Vollzeit erwerbstätig sind, auch dann nicht, wenn die Kinder erwachsen sind und ausziehen. Als zunehmendes Vorsorgerisiko für Frauen sehen wir zudem den Konkubinatsboom.
Wie zeichnet sich dieser ab?
Inzwischen ist in der Schweiz jedes fünfte Paar mit Kindern unter fünf Jahren unverheiratet. Das ist ein etwa doppelt so hoher Anteil wie 2010. Mit einem Durchschnittspensum von 58 Prozent sind Mütter in Konkubinatspaaren zwar stärker erwerbstätig als verheiratete Mütter (45 Prozent), aber immer noch deutlich weniger als Väter, die im Schnitt rund 90 Prozent arbeiten. Unverheiratete Mütter setzen sich damit einem nicht zu unterschätzenden Risiko aus: Wenn sich ein Paar trennt oder der Partner stirbt, stehen sie vor grossen Herausforderungen in Bezug auf die Vorsorge.
Was können unverheiratete Mütter tun, um sich besser abzusichern?
Für unverheiratete Elternpaare ist es besonders wichtig, sich mit ihrer Vorsorgesituation auseinanderzusetzen. Unsere Umfrage zeigt, dass dies nur die wenigsten tun. Oft dürfte es finanziell sinnvoller sein, doch zu heiraten. Aber auch Unverheiratete haben Möglichkeiten, die erhöhten Vorsorgerisiken abzumildern. Im Rahmen der beruflichen Vorsorge sollte man etwa abklären, ob die Pensionskasse im Todesfall auch dem Konkubinatspartner oder der Konkubinatspartnerin eine Rente auszahlt und ob dazu eine Anmeldung erforderlich ist. Weiter sind Absicherungen im Rahmen der 3. Säule möglich, zum Beispiel indem man eine private Lebensversicherung abschliesst oder der einkommensstärkere Partner zugunsten der kinderbetreuenden Partnerin spart oder investiert. Zusätzlich sollte ein Konkubinatsvertrag abgeschlossen werden, der solche Massnahmen verbindlich festhält.