Es war revolutionär: «Das Bundesgericht erfindet die Ehe neu», titelte der «Tages-Anzeiger» nach dem Urteilsspruch. Für die neue Ehe-Rechtsprechung gab ein Fall aus dem Kanton Solothurn den Ausschlag: Eine 45-jährige Mutter von drei Kindern hatte über zehn Jahre lang die Familie gemanagt und zugunsten ihres Mannes auf eine eigene Karriere verzichtet. Die Scheidung folgte nach elf Jahren. Die Frau fand einen Wiedereinstieg ins Erwerbsleben unzumutbar.
Das Bezirksgericht Solothurn entschied jedoch, wenn der Einstieg in die ursprüngliche Branche nicht gelinge, müsste eine Teilzeitanstellung in einem anderen Bereich, zum Beispiel in der Pflege oder im Detailhandel, ins Auge gefasst werden. Dagegen wehrte sich die Frau mit der Begründung, sie sei bei der Trennung fast 45 Jahre alt gewesen, falle damit unter die geltende «45er–Regel» und habe Anspruch auf Alimente bis zum Pensionsalter.
Das Ober- und das Bundesgericht folgten dem Urteil des Bezirksgerichts. Und hoben damit die starre Formel des Anspruchs auf Unterhaltszahlungen aus den Angeln.