Ist das noch Meinung oder schon Hass?  - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
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Ist das noch Meinung oder schon Hass? 

Lesedauer: 1 Minuten

Hatespeech oder Hassrede im Netz macht vor niemandem halt, oft sind auch Jugendliche betroffen. Für Eltern wichtig zu wissen: Was sind harmlose Streitereien unter Jugendlichen und wo sind die Grenzen zu Anstand und Fairness im Sinne des Strafrechts überschritten? 

Wie die 2019 veröffentlichte Studie «EU Kids Online» der Pädagogischen Hochschule Schwyz zeigt, ist das Phänomen Hatespeech oder Hassrede unter Jugendlichen weit verbreitet. 24 Prozent der befragten Jugendlichen gaben an, schon mal Opfer von Hass im Internet geworden zu sein. Und 21 Prozent haben schon mal Hatespeech gesehen, der sich gegen bestimmte Gruppen oder Menschen richtet. 5 Prozent gaben zu, selbst Hass im Internet verbreitet zu haben.

Die Frage, die sich Eltern stellen müssen, wenn sich ihre Tochter oder ihr Sohn über Hatespeech beklagt: Ist das noch ein normaler Streit unter Halbwüchsigen, der öffentlich ausgetragen wird, oder geht der Beitrag zu weit? Für die einen fällt eine negative Äusserung zu einer Person im Netz unter Meinungsfreiheit und ist deshalb zu schützen, während für die anderen die Schwelle zu Diskriminierung oder Rassismus schnell überschritten ist. Vielleicht hilft es, sich die Definition von Hass in Erinnerung zu rufen: «Hass ist ein intensives Gefühl der Abneigung und Feindseligkeit», sagt Wikipedia.

Handfeste Konsequenzen  

Zielt ein abfälliger, bösartiger Kommentar auf das Geschlecht (Mädchen werden häufiger wegen ihres Geschlechts und ihres Aussehens angegriffen), die Religion, die Hautfarbe, die Herkunft, die sexu­elle Orientierung, das Aussehen oder eine Behinderung, handelt es sich um Hatespeech und nicht mehr um Meinungsfreiheit. In der Schweiz schützen gleich mehrere Artikel des Strafgesetzbuchs vor Hatespeech. Gerade jüngeren Tätern (Täterinnen sind seltener) sollte vor Augen geführt werden, dass solche Kommentare handfeste Konsequenzen nach sich ziehen können.

Eine strafrechtliche Anzeige sollte meiner Meinung nach erst das letzte Mittel sein. Zuerst gilt es – sofern möglich und der Täter dem Opfer bekannt ist – das Beziehungsnetz zu aktivieren. Lehrerinnen und Lehrer einzuschalten, damit diese das Geschehen in der Klasse diskutieren und gemeinsam Regeln aufstellen. In sehr schwierigen Situationen können die Lehrpersonen weitere Fachleute hinzuziehen. Strafrechtliche Konsequenzen für Jugendliche sollten die letzte Massnahme sein. Werden aber immer wieder Grenzen überschritten, sind rechtliche Massnahmen gerade zum Schutz der Betroffenen angebracht.

Michael In Albon ist Beauftragter Jugendmedienschutz und Experte Medienkompetenz von Swisscom.
Michael In Albon ist Beauftragter Jugendmedienschutz und Experte Medienkompetenz von Swisscom.


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