Auch Kindern droht das Strafrecht

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In Zusammenarbeit mit Swisscom
Was viele Eltern und Jugendliche nicht wissen: Wenn Kinder unter 16 Jahren per Handy pornografische Inhalte an Gleichaltrige verschicken, machen sie sich strafbar.
Was tun als Eltern, damit man nicht plötzlich Besuch von der Polizei bekommt und das eigene Kind in ein Strafverfahren verwickelt wird? Whatsapp zu verbieten mit der Begründung, es sei erst ab 16 Jahren erlaubt, ist unrealistisch. Die App gehört zur Jugendkultur und wird von der überwältigenden Mehrheit nicht für das Versenden von ungesetzlichen Inhalten genutzt.
Das Thema ins Schulzimmer tragen
Ist das prüde? Ja und nein. Adoleszente Kinder finden gerade pornografische Inhalte spannend, das gehört zur Welt, die sie jetzt entdecken. Daher müssen Eltern selbst «heisse» Erotik dulden und den Ball möglichst flach halten. Doch bei Inhalten, die auch uns Erwachsenen unangenehm sind und bei denen wir ein ungutes oder alarmierendes Gefühl haben, müssen wir eingreifen. Das ist Teil unserer Erziehungsaufgabe.