Kinderbilder im Netz – darauf sollten Eltern achten - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
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Kinderbilder im Netz – darauf sollten Eltern achten

Lesedauer: 1 Minuten

Der erste Chindsgi-Tag! Dieses Ereignis möchte man doch als Eltern mit der Welt teilen. Schnell ist der Schnappschuss auf Facebook oder Instagram veröffentlicht. Nur: Sollte man das wirklich tun?

Text: Michael In Albon
Bild: Rawpixel

In Zusammenarbeit mit Swisscom


Es ist fast schon zu selbstverständlich: Am Kindergeburtstag, dem ersten Schultag oder eben beim Eintritt in den Kindergarten posten Eltern Bilder von ihren Sprösslingen. Alle freuen sich – im Moment.

Denn ob das Kind in zehn Jahren diese Freude auch noch teilt, ist durchaus fraglich. Gerade in der Pubertät tun sich Jugendliche oft schwer mit Bildern, die sie als Kleinkinder zeigen. Diese Gefühle gilt es ernst zu nehmen. 

Auch ein Kind hat das Recht auf Privatsphäre und am eigenen Bild.

Grundsätzlich gibt es hier eine rechtliche und eine ethische Seite. Die rechtliche: Auch ein Kind hat das Recht auf Privatsphäre und am eigenen Bild. Klar, im Moment entscheiden noch die Eltern darüber. Aber sie tun das nur in Stellvertretung, sollten also ihre Verantwortung mit Bedacht wahrnehmen.

Völlig klar ist: Wenn auch noch andere Kinder auf dem Bild sind, ist es zwingend, die Einwilligung der anderen Eltern einzuholen, bevor das Bild veröffentlich wird.

Fragen Sie Ihre Kinder vor der ­Veröffentlichung

Die ethische und moralische ­Seite ist etwas komplizierter: Soll das Gesicht des Kindes erkennbar sein? Ich habe darüber letztes Jahr mit dem Journalisten Reto Vogt gesprochen, einem Vater, der – gerade als seine Kinder noch ­kleiner waren – recht häufig Bilder aus seinem Familienleben veröffentlichte. Berührende Bilder – aber ohne jemals die Gesichter der Kinder zu zeigen.

Reto betont, dass er das Recht am Bild jederzeit respektiert und es deshalb mit viel Kreativität vermeidet, seine Kinder zu exponieren. Das ist doch ein wunderbarer Ansatz: Man teilt sein Familienleben, weil man Freude hat an seinen Kindern. Gleichzeitig respektiert man deren Persönlichkeit, was eine Selbstverständlichkeit bei jeder Erziehungsarbeit sein sollte. 

Wenn Sie sich für die Veröffentlichung eines Bildes – beispiels­weise zum Chindsgi-Start – entschieden haben, fragen Sie Ihr Kind auf jeden Fall, ob es damit auch einverstanden ist. Dabei sollten Sie betonen, dass ­dieses Bild auch von Leuten gesehen wird, die man gar nicht kennt.

So thematisieren Sie frühzeitig, was es heisst, ein Bild im Netz zu veröffentlichen. Reagiert das Kind ablehnend, sollten Sie das selbstverständlich respektieren. So üben Sie Medienkompetenz frühzeitig und konkret gemeinsam mit Ihrem Kind.

Medienstark:

Auf Medienstark finden Sie Tipps und interaktive Lernmodule für den kompetenten Umgang mit digitalen Medien im Familienalltag.

swisscom.ch/medienstark

Michael In Albon
ist Beauftragter Jugendmedienschutz und Experte Medienkompetenz von Swisscom.

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