Kinderbilder im Netz – darauf sollten Eltern achten
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Kinderbilder im Netz – darauf sollten Eltern achten

Lesedauer: 1 Minuten

Die Versuchung ist gross, den ersten Chindsgi-Tag des Nachwuchses zu fotografieren und auf Facebook oder Instagram zu posten. Nur: Ist das eine gute Idee?

Text: Michael In Albon
Bild: Stocksy

In Zusammenarbeit mit Swisscom

 

Es ist fast schon zu selbstverständlich: Am Kindergeburtstag, dem ersten Schultag oder eben beim Eintritt in den Kindergarten posten Eltern ein Bild von ihren Sprösslingen. Alle freuen sich – im Moment.

Denn ob das Kind in zehn Jahren diese Freude auch noch teilt, ist durchaus fraglich. Gerade in der Pubertät tun sich Jugendliche oft schwer mit Bildern, die sie als Kleinkinder zeigen. Diese Gefühle gilt es ernst zu nehmen. 

Auch ein Kind hat das Recht auf Privatsphäre und am eigenen Bild.

Grundsätzlich gibt es hier eine rechtliche und eine ethische Seite. Die rechtliche: Auch ein Kind hat das Recht auf Privatsphäre und am eigenen Bild. Klar, im Moment entscheiden noch die Eltern darüber. Aber sie tun das nur in Stellvertretung, sollten also ihre Verantwortung mit Bedacht wahrnehmen.

Völlig klar ist: Wenn auch noch andere Kinder auf dem Bild sind, ist es zwingend, die Einwilligung der anderen Eltern einzuholen, bevor das Bild veröffentlich wird.

Respektieren Sie die Persönlichkeit Ihres Kindes

Die ethische und moralische ­Seite ist etwas komplizierter: Soll das Gesicht des Kindes zu sehen sein? Bewährt hat sich die Regel, das Kind so zu fotografieren, dass es nicht erkennbar ist. Dieser Ansatz erlaubt auch unübliche, überraschende Bilder, die sich von gewöhnlichen Schnappschüssen unterscheiden.

Dies könnte doch eine gute Lösung sein: Man teilt sein Familienleben, weil man Freude hat an seinen Kindern. Gleichzeitig respektiert man deren Persönlichkeit, was eine Selbstverständlichkeit bei jeder Erziehungsarbeit sein sollte. 

Wenn Sie sich für die Veröffentlichung eines Bildes – beispiels­weise zum Chindsgi-Start – entschieden haben, fragen Sie Ihr Kind auf jeden Fall, ob es damit auch einverstanden ist. Dabei sollten Sie betonen, dass ­dieses Bild auch von Leuten gesehen wird, die man gar nicht kennt.

So thematisieren Sie frühzeitig, was es heisst, ein Bild im Netz zu veröffentlichen. Reagiert das Kind ablehnend, sollten Sie das selbstverständlich respektieren. So üben Sie Medienkompetenz frühzeitig und konkret gemeinsam mit Ihrem Kind.

Medienstark:

Auf Medienstark finden Sie Tipps und interaktive Lernmodule für den kompetenten Umgang mit digitalen Medien im Familienalltag.

swisscom.ch/medienstark

Michael In Albon
ist Beauftragter Jugendmedienschutz und Experte Medienkompetenz von Swisscom.

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