Alles, was Sie über den Lehrplan 21 wissen müssen
Kaum ein Projekt der Schweizer Bildung gab in den letzten Jahren so viel zu reden wie der Lehrplan 21. Bisher hatte jeder Kanton seinen eigenen, verbindlichen Lehrplan. Seit Ende 2014 liegt nun erstmals ein für sämtliche Schweizer Kantone identisches Planungsinstrument vor. Was das im Klartext bedeutet.
Er soll dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche in allen Kantonen zu bestimmten Zeitpunkten über das gleiche Können und Wissen in den einzelnen Fachbereichen verfügen. Dies ist insbesondere bei einem Wohnortswechsel über die Kantonsgrenzen hinweg von grosser Bedeutung.
Ein gemeinsamer Lehrplan vereinfacht zudem die Koordination und Produktion von Lehrmitteln. Es muss nicht mehr jeder Kanton seine eigenen, auf den Lehrplan abgestimmten Lehrmittel erarbeiten. Gemeinsame Lehr- und Lernziele sind ausserdem ein weiterer Schritt zur Harmonisierung der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Zudem können Synergien zwischen den Kantonen genutzt und damit Kosten eingespart werden.
Ohne Wissen keine Kompetenz
Ein Beispiel: Zu den verbindlichen Inhalten im Geschichtsunterricht auf der Oberstufe gehören die Französische Revolution, die beiden Weltkriege, der Faschismus und der Holocaust. Der Lehrplan wäre aber nicht erfüllt, wenn die Kinder sich nur Wissen über Ereignisse aneignen und Jahreszahlen auswendig lernen würden. Sie sollen unter anderem auch die Kompetenz erwerben, das Wissen in einen grösseren Zusammenhang der Weltgeschichte zu stellen oder Ereignisse aus verschiedenen Zeitepochen zu beurteilen und zu vergleichen.
«Die Kantone sagen was, die Lehrpersonen entscheiden wie.»
Franziska Peterhans
Kantone behalten ihren Einfluss
Die Kantone sind auch frei, eigene Unterrichtsschwerpunkte bezüglich Inhalt und Umfang zu setzen. Jeder Kanton entscheidet selber, wann, in welchen Verfahren und in welchem Umfang der Lehrplan 21 eingeführt wird. Die Einführung ist in den meisten Kantonen frühestens auf das Schuljahr 2017/18 geplant. Basel-Stadt startet als erster Kanton bereits im August 2015. Der Aargau lässt sich bis zum Schuljahr 2020/21 Zeit.
Die Kantone sind aber auch verpflichtet, die dafür nötigen Mittel bereitzustellen, insbesondere die Weiterbildung der Lehrpersonen zu organisieren und für angepasste Lehrmittel zu sorgen. Der LCH fordert die Kantone auf, überkantonal erarbeitete Hilfsmittel für die kompetenzbasierte Beurteilung zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls in der Verantwortung der Kantone liegt die Anpassung der Stundentafeln für die einzelnen Fachbereiche.
In zwölf Kantonen wird die Regierung über die Einführung des Lehrplans 21 entscheiden: AG, AR, BE, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, TG, VS. In acht Kantonen liegt der Entscheid beim Bildungs- beziehungsweise Erziehungsrat: AI, BL, BS, SH, SZ, UR, ZG, ZH. Im Kanton FR liegt die Kompetenz für den Erlass bei der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport. In verschiedenen Kantonen gibt es Bestrebungen, dass über die Einführung des Lehrplans 21 an der Urne entschieden werden kann.