«Ich lebe bei Mami – und bei Papi»
Seit Anfang dieses Jahres ist die alternierende Obhut explizit im Zivilgesetzbuch aufgeführt. In diesem Fall leben die Kinder nach einer Scheidung abwechselnd bei der Mutter und beim Vater. Welche Vorteile bietet diese Betreuungsform?
Als werdendem Vater war Robert klar, dass er seine Tätigkeit als Informatiker reduzieren wird. Seine Frau Mara wollte in ihrem Beruf als Buchhalterin in einem kleinen KMU Teilzeit weiterarbeiten. Bei der Geburt des ersten Kindes reduzierte Robert sein Arbeitspensum auf 80 Prozent, Mara senkte ihre Tätigkeit zuerst auf 20 Prozent, stockte später, nachdem für das zweite Kind die obligatorische Schulzeit begonnen hatte, auf 40 Prozent auf. An einem von Maras beiden Arbeitstagen blieb Robert zu Hause bei den Kindern, den zweiten verbrachten die Kinder bei einer Tagesmutter, die in der Nachbarschaft wohnt.
Verschiedene Modelle der Kindesobhut
Mittlerweile sind die Kinder zehn und sieben Jahre alt, und die Ehe ihrer Eltern kriselt: Robert und Mara wollen sich trennen. Nachdem diese wichtige Entscheidung gefallen ist, beginnt die Diskussion um die Reorganisation ihres Familienlebens. Robert will auch zukünftig seinen «Papitag» wahrnehmen. Noch lieber würde er jedoch seine Betreuungszeit ausweiten und sein Arbeitspensum weiter reduzieren. Mara ist zwar froh um seine Unterstützung, ist sich aber auch im Klaren darüber, dass durch die Trennung Zusatzkosten für zwei getrennte Haushalte anfallen werden.
Trennen sich die Eltern, steht nebst den finanziellen Sorgen häufig die Reorganisation der Kinderbetreuung im Raum. Die Eltern sind an sich in der Gestaltung sehr frei. Sind sie sich einig, wird das Gericht oder die Kindesschutzbehörde die Betreuungsaufteilung nicht infrage stellen – soweit nicht ersichtlich ist, dass das Kindeswohl darunter leiden wird. Gemeinhin wird unterschieden zwischen dem Residenzmodell, dem Nestmodell und der alternierenden Obhut.
Trennen sich die Eltern, steht nebst den finanziellen Sorgen häufig die Reorganisation der Kinderbetreuung im Raum. Die Eltern sind an sich in der Gestaltung sehr frei. Sind sie sich einig, wird das Gericht oder die Kindesschutzbehörde die Betreuungsaufteilung nicht infrage stellen – soweit nicht ersichtlich ist, dass das Kindeswohl darunter leiden wird. Gemeinhin wird unterschieden zwischen dem Residenzmodell, dem Nestmodell und der alternierenden Obhut.
Beim Nestmodell bleiben die Kinder in der Wohnung, und die Eltern wechseln sich ab.
Das Residenzmodell vermittelt dem Kind einen klaren Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil. Zu bestimmten Zeiten «besucht» das Kind den anderen Elternteil bei ihm zu Hause und verbringt in den Ferien Zeit mit ihm. Viele Scheidungseltern wählen das Residenzmodell, etwa weil es der zuvor gelebten Rollenverteilung entspricht oder weil die geografische Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern kein anderes Betreuungsmodell erlaubt.
Beim sogenannten Nestmodell bleiben die Kinder in derselben Wohnung respektive in demselben Haus, und die Eltern wechseln sich dort mit der Betreuung der Kinder ab. Gleichzeitig tragen die Eltern also Verantwortung für zwei Haushalte – denjenigen der Kinder und den jeweils eigenen.
Dieses Modell wäre für die Kinder von Vorteil, da sie immer in derselben Umgebung bleiben dürfen. Für die Eltern stehen jedoch hohe Anforderungen im Raum: Mutter und Vater müssen einerseits über grosszügige finanzielle Ressourcen verfügen, andererseits eine ausserordentlich gute Kooperationsfähigkeit mitbringen, müssen sie doch abwechselnd, in permanenter Absprache miteinander, den Kinderhaushalt weiterführen. Daher wählt kaum eine Familie diese Betreuungsform.
Beim sogenannten Nestmodell bleiben die Kinder in derselben Wohnung respektive in demselben Haus, und die Eltern wechseln sich dort mit der Betreuung der Kinder ab. Gleichzeitig tragen die Eltern also Verantwortung für zwei Haushalte – denjenigen der Kinder und den jeweils eigenen.
Dieses Modell wäre für die Kinder von Vorteil, da sie immer in derselben Umgebung bleiben dürfen. Für die Eltern stehen jedoch hohe Anforderungen im Raum: Mutter und Vater müssen einerseits über grosszügige finanzielle Ressourcen verfügen, andererseits eine ausserordentlich gute Kooperationsfähigkeit mitbringen, müssen sie doch abwechselnd, in permanenter Absprache miteinander, den Kinderhaushalt weiterführen. Daher wählt kaum eine Familie diese Betreuungsform.
Die alternierende Obhut verlangt eine Flexibilität von den Kindern.
Die alternierende Obhut zielt auf eine zeitlich ausgewogene Betreuung der Kinder durch beide Eltern teile. Die Kinder wechseln in regelmässigem Abstand – häufig alle paar Tage oder jeweils nach einer Woche – vom einen zum anderen Elternteil. Von den Kindern verlangt diese Lösung eine gewisse Flexibilität, die je nach Persönlichkeit mehr oder weniger vorhanden ist. Durch die häufigen Wechsel zwischen den Elternteilen muss vor allem bei jungen Kindern ebenfalls eine konfliktfreie Übergabe möglich sein.