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Schule und Eltern: Zusammenarbeit erwünscht!

Bilder: pixabay.com/Alexas_Photos / anrdresr / Getty Images / iStockphoto
Serie: Wie Familie gelingt – Teil 7

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Die Familie ist ein System aus Menschen mit besonderen Rollen, Normen und Anforderungen. In ihr suchen wir Liebe und Abgrenzung, Nähe und Distanz, sie gibt und nimmt Kraft. Wie beeinflusst das Familienleben die Entwicklung ihrer Mitglieder? Welche gesellschaftlichen Rahmenbedingungen prägen das Familienleben und wie bestimmen institutionelle Strukturen das Leben in Familien mit? Diesen Fragen gehen wir in einer zehnteiligen Serie nach. Die Texte entstanden in Zusammenarbeit mit dem Institut für Familienforschung und -beratung der Universität Fribourg unter der Leitung von Dr. Gisela Kilde und Dr. Annette Cina.
Die Eltern sollen die Angebote der Schule wahrnehmen

Die Lehrperson des Kindes möchte etwa über Probleme bei Hausaufgaben, Unwohlsein des Kindes in der Schule, belastende familiäre Situationen oder Veränderungen in der erzieherischen Betreuung informiert sein. Damit eine wertschätzende Zusammenarbeit gelingt, hilft es, wenn die verschiedenen Beteiligten – Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung – die Rolle des anderen respektieren.
Hingegen sind Lehrpersonen und die Schulleitung zuständig für die Gestaltung des Unterrichts, das Lernen sowie die Förderung überfachlicher Kompetenzen. Die Eltern haben in diesem Bereich kein direktes Mitspracherecht. Gegenseitiges Respektieren dieser Rollen ist wichtig, um in Konflikten eine Lösung im Sinne des Kindes zu finden. Für Kinder und Jugendliche hat es eine besondere Wirkkraft, wenn Eltern und Schule sich gemeinsam um ihr Wohlergehen und ihren Lernerfolg kümmern.
Fronten entschärfen
Wichtig ist auch hierfür eine gute Zusammenarbeit. Sowohl Eltern als auch das Kind sollen vorgängig so über das anstehende schulische Verfahren informiert werden, dass sie die Folgen von Entscheidungen kennen und verstehen. Eltern und Kind zu konkret im Raum stehenden Fragen anzuhören und ihre Äusserungen bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen, ist nicht nur deren Recht, es kann auch Fronten entschärfen. Da sich die Interessen des Kindes nicht mit der Meinung der Eltern decken müssen, sollte auch die Möglichkeit wahrgenommen werden, das Kind – ausserhalb des Unterrichts – anzuhören. Jeder Entscheid der Schule oder der Behörde muss grundsätzlich begründet werden. Kann die Familie den Entscheid nicht mittragen, stehen ihr Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung.

Schule oder der Behörde muss grundsätzlich
begründet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Zusammenarbeit benötigt beidseitige Information, Respektierung jeweiliger Zuständigkeiten und das Nutzen von Gesprächs- und Begegnungsmöglichkeiten in der Schule.
- «Runde Tische» helfen, eine gemeinsame und tragfähige Lösung zu finden.
- Ist die Zusammenarbeit schwierig, kann das Gespräch mit einer externen Fachperson helfen, eine auf die Bedürfnisse des Kindes ausgerichtete Lösung zu finden.
Infos
www.lch.ch > Publikationen > Leitfäden
Die Serie in der Übersicht
TEIL 2 Eltern sein – Paar bleiben
TEIL 3 Vater, Mutter, Eltern sein
TEIL 4 Sorgerecht der Eltern
TEIL 5 Geschwister – die längste Beziehung des Lebens
TEIL 6 Adoption
TEIL 7 Staat und Familie
TEIL 8 Familienmodelle
TEIL 9 Wurzeln und Flügel
TEIL 10 Kontaktrecht