Adoptivkinder: Der Bruch in der Kindheit

Foto: Getty Images/Kirsten Lewis
Serie: Wie Familie gelingt – Teil 6
Bei Adoptivkindern ist das Selbstverständnis der Zugehörigkeit und der Herkunft nicht so klar wie für die meisten anderen. Wie wichtig ist das Wissen um die eigene Abstammung für die Identitätsentwicklung?
Die eigene Identität zu entwickeln heisst, ein übereinstimmendes Bild über sich zu erschaffen. Ein Bild davon, eine eigenständige Person zu sein, mit bestimmten Eigenschaften und Positionen in der Welt, einer eigenen kongruenten Geschichte, eigenen Gefühlen und Beurteilungen sich selbst gegenüber. So möchten wir auch von den anderen wahrgenommen werden. Das Gefühl der Ich-Identität ist eine Art Übereinstimmung des eigenen wahrgenommenen und gefühlten Ichs mit demjenigen in den Augen anderer.
Während Kinder die eigene Identität dadurch bilden, dass sie ihre Bindungspersonen nachahmen und nach Übereinstimmungen suchen, beginnt im Teenageralter die Ablösung von den Bindungspersonen hin zu einem eigenständigen Ich. Fragen wie «Was macht mich aus?» und «Wie unterscheide ich mich von anderen?» erhalten insbesondere im Teenageralter eine grosse Bedeutung. Es ist eine typische Entwicklungsaufgabe, die wir alle meistern müssen.
Die Ablösung als Balanceakt
Die Loslösung von den Eltern kann von jungen Menschen einerseits als eine Befreiung, andererseits auch als ein Verlust an Orientierung erlebt werden. Auf beiden Seiten, bei Eltern und auch Teenagern, kann dies Unsicherheit und Angst auslösen. Zwischen Eltern und Jugendlichen kann dieser Ablösungsprozess zu schmerzlichen und heftigen Diskussionen darüber führen, wie ein neues Miteinander aufgebaut werden kann. Den Teenager seinen Weg gehen zu lassen und trotzdem da zu sein, wenn dieser es braucht, ist daher oftmals ein Balanceakt.
Wenn ein Teil der eigenen Geschichte fehlt
Bei den meisten Adoptivkindern tritt neben der Frage «Wer bin ich?» früher oder später zusätzlich die Frage auf: «Woher stamme ich?»
Diese Fragen sind zur Bildung einer eigenen Identität wichtig. Insbesondere Teenagern, die adoptiert wurden, wird zunehmend bewusst, dass ihr Lebenslauf anders aussieht als derjenige ihrer Kollegen und Freunde. Nicht zu wissen, woher man eigentlich stammt, warum die leiblichen Eltern einen nicht betreuen konnten oder wollten, woher bestimmte Eigenschaften stammen und wo man dazugehört, kann grosse Krisen auslösen.
Ein Teil des eigenen Ursprungs ist unbekannt: Wohin soll ich mich orientieren, wenn ich Übereinstimmungen nicht finde? Zur Identifikation mit den sozialen Eltern kommt die Identifikation mit den biologischen Eltern hinzu, die jedoch nicht bekannt sind. Ein Teil der eigenen Geschichte fehlt.

Die Familie ist ein System aus Menschen mit besonderen Rollen, Normen und Anforderungen. In ihr suchen wir Liebe und Abgrenzung, Nähe und Distanz, sie gibt und nimmt Kraft. Wie beeinflusst das Familienleben die Entwicklung ihrer Mitglieder? Welche gesellschaftlichen Rahmenbedingungen prägen das Familienleben und wie bestimmen institutionelle Strukturen das Leben in Familien mit? Diesen Fragen gehen wir in einer zehnteiligen Serie nach. Die Texte entstanden in Zusammenarbeit mit dem Institut für Familienforschung und -beratung der Universität Fribourg unter der Leitung von Dr. Gisela Kilde und Dr. Annette Cina.
Mehrere Studien belegen, dass Klarheit über die eigene Geschichte, auch wenn sie noch so hart ist, die Identitätsbildung und das Finden eines Platzes in der Gesellschaft erleichtert. Die Gründe und Ursachen der Freigabe zur Adoption zu kennen, kann auch versöhnend wirken und das Selbstwertgefühl stärken. In diesem Sinn ist die Kenntnis der Abstammung an sich ein Menschenrecht, welches eine Person wahrnehmen kann oder nicht.
Bedingter Informationszugang für leibliche Eltern
Seit 1. Januar 2018 ist eine neue Regelung in Kraft, die den leiblichen Eltern unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Kenntnis der Personalien ihrer adoptierten Kinder erlaubt. Das Adoptivkind und die Adoptiveltern haben seit dieser Revision grundsätzlich immer noch Anspruch auf Wahrung des Adoptionsgeheimnisses.
Solange das Kind nicht urteilsfähig ist oder wenn ein Elternteil nicht mit der Weitergabe der Informationen einverstanden ist, bleibt das Adoptionsgeheimnis gewahrt. Ist das Kind in diesem Punkt urteilsfähig und haben die Adoptiveltern sowie das Kind der Bekanntgabe zugestimmt, dürfen den leiblichen Eltern identifizierende Informationen über das minderjährige Kind oder über seine Adoptiveltern bekannt gegeben werden.
Hat das volljährige Kind der Bekanntgabe zugestimmt, dürfen den leiblichen Eltern sowie deren direkten Nachkommen identifizierende Informationen über das Kind bekannt gegeben werden. Darunter sind Informationen zu verstehen, die direkte Rückschlüsse auf seine Person zulassen. Das können seine Personalien sein, aber auch Angaben, mit denen auf einfache Art herausgefunden werden kann, um wen es sich handelt.
Somit haben nun auch direkte Nachkommen der leiblichen Eltern, also auch leibliche Brüder und Schwestern, die Möglichkeit, Informationen über das zur Adoption frei gegebene Kind zu erhalten.
Das Kind hat ein Recht auf Gewissheit.
Kennen sich die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern, können sie sich auch zu einer offenen Adoption entschliessen. Im Gegensatz zur geheimen Adoption finden bei der offenen Adoption Kontakte zwischen leiblichen Eltern, den Adoptiveltern sowie dem Adoptivkind statt. Die Vereinbarung über die Kontakte sowie allfällige Änderungen unterliegen der Genehmigung durch die KESB. Die KESB hat die Verpflichtung, den an der Vereinbarung beteiligten Personen die Tragweite ihrer Entscheidung bewusst zu machen. Auch ist das Kind vor der Genehmigung der Vereinbarung anzuhören. Ist es in dieser Frage bereits urteilsfähig, so ist seine Zustimmung erforderlich.
Die Vereinbarung darf nicht einseitig geändert oder gar aufgehoben werden. Dem Adoptivkind steht ein Vetorecht zu: Lehnt es einen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern ab, so ist es trotz bestehender Vereinbarung nicht verpflichtet, einen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern zu dulden. Auch Informationen wie etwa Schulzeugnisse oder Fotos dürfen die Adoptiveltern nicht gegen seinen Willen weitergeben. Neben diesem rechtlichen Rahmen kann den Herausforderungen einer offenen Adoption auch mit anderen Massnahmen begegnet werden.
Zu späte Informationen erschüttern das Vertrauen in Bezugspersonen
Dies spricht dafür, Kindern – aus welchen Lebensumständen sie auch kommen – mit liebevoller Offenheit das Vertrauen zu geben, dass sie ihre Geschichte verstehen und damit umgehen können werden. Dazu braucht es Erwachsene, die das Auf und Ab der kindlichen und jugendlichen Ambivalenz mittragen können und die mit viel Geduld und Zuversicht die Kinder begleiten. Auch wenn es Krisen und Loyalitätskonflikte gibt. Denn diese zu bewältigen ist wichtig, um den eigenen Weg zu einer eigenen stabilen Identität gehen zu können.
Die Serie in der Übersicht
TEIL 2 Eltern sein – Paar bleiben
TEIL 3 Vater, Mutter, Eltern sein
TEIL 4 Sorgerecht der Eltern
TEIL 5 Geschwister – die längste Beziehung des Lebens
TEIL 6 Adoption
TEIL 7 Staat und Familie
TEIL 8 Familienmodelle
TEIL 9 Wurzeln und Flügel
TEIL 10 Kontaktrecht