Als Kind fühlte ich mich immer wahnsinnig ungerecht behandelt. Gefühlt hatte ich als ältester Bruder die Schuld an allem. Dass mein kleiner Bruder nur weinen musste – und ich bekam den Ärger. Allein deshalb war ich mit meinen Kindern im Hinblick auf die Gleichbehandlung immer sensibel. Aber dass zwischen fair und gleich ein Unterschied bestehen könnte, diese Erkenntnis kam mir erst nach unserem kleinen Experiment.
Es war ein Dienstagnachmittag. Meine beiden Söhne hatten es wieder mal geschafft, sich beim Spielen innerhalb von fünf Minuten so zu zerstreiten, dass es zu Handgreiflichkeiten gekommen war. Weshalb ich den Kohlrabi nicht weiter vom Strunk befreien konnte, einmal ganz tief durchatmete und beschloss, den Rechtsstaat zu stärken. Mein kleiner Sohn kam mir weinend über den Flur entgegen.
Ich war nicht dabei gewesen, also beruhigte ich alle und bat sie, kurz in getrennte Zimmer zu gehen. Vielleicht war es Hilflosigkeit, keine Ahnung. Aber plötzlich schoss mir ein Gedanke ein: Meine Mutter, ihre Oma, war Richterin gewesen. Ich hatte viele Nachmittage im Gerichtssaal verbracht. Ich dachte spontan: Versuchen wir mal was. Ich hatte wiederholt diese Konflikte erlebt, sie aber nicht dauerhaft schlichten können.
Also bat ich beide ins Wohnzimmer, wo ich zwei Stühle aufgestellt hatte, während ich auf der Couch Platz nahm. «So», sagte ich. «Was ist passiert?»
Die Märklin-Bahn als Auslöser
Mein Jüngster begann, links sitzend, und berichtete unter Tränen, er habe – sinngemäss – gar nichts gemacht; daraufhin sei es zu einem Kopfstoss seines Bruders gekommen. Er habe sich infolgedessen und aufgrund dieser hinterhältigen Attacke wehren müssen, um weitere Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.
«Aha», sagte ich und notierte. Ob dieser Vorfall in einer Vorgeschichte begründet liegen könnte, wollte ich wissen. Möglicherweise sei vorher etwas passiert, ein Auslöser, über den er gerne sprechen würde. «Ja», sagte mein Kleinster und knetete auf dem Stuhl seine Hände. Also, seiner Meinung nach habe es diese Auseinandersetzung nur gegeben, weil die Frage im Raum stand, wem der Zug gehöre. «Welcher Zug?», fragte ich.
Ich mahnte, dass es zur Ruhe kommen müsse, ansonsten sähe ich mich gezwungen, ein Ordnungsgeld zu verhängen, zu zahlen in vier Tagessätzen à zwei Euro von seinem Taschengeld.
«Die Märklin-Bahn», sagte mein Ältester, weshalb ich ihn postwendend ermahnte, er sei jetzt nicht dran. Ich würde noch auf die Einlassung des Zeugen, möglicherweise Geschädigter in der Sache, warten. Die Vokabeln kannte ich noch, weil meine Mutter, als ich klein war, ihre Urteile immer neben meinem Kinderzimmer in ein Diktiergerät gesprochen hatte. Ich liebte die Vokabeln und Phrasen, die nur durch die Stopptaste unterbrochen wurden.
«Was ist ein Zeuge?», wollte mein Jüngster wissen. Ich sagte, dass ein Zeuge sei, wer etwas gesehen habe und zur Aufklärung beitragen könne.
«Er will nur Aufmerksamkeit!»
«Ah», sagte mein Sohn und schaute mich unschuldig an, was einen kurzen Tumult auslöste, als mein ältester Sohn den Zeugen der Lüge bezichtigte, generell und hier im Speziellen. «Er guckt immer so lieb, Papa, und will dann, dass du auf seiner Seite bist!», schrie mein Ältester, jetzt praktisch selbst den Tränen nahe. «Er will nur Aufmerksamkeit!»
Ich ermahnte ihn und sagte ruhig, dass ich das zur Kenntnis nehme und selbst ein älterer Bruder sei. Mein jüngerer, sein Onkel, hatte mir seinerzeit einen Badmintonschläger auf dem Kopf zertrümmert und anschliessend die Mutter, also seine Oma, geholt, um den Fall umgedreht zu schildern. Ich sei also sehr wohl im Bilde, sagte ich.
Er beruhigte sich, musste aber auch mal kurz seinen Plüschhund nehmen, weil das, verstand ich, war alles ein bisschen viel.
Ich fragte, ob ich nun fortfahren dürfe, und als dies mit beidseitigem Nicken quittiert wurde, fragte ich den Zeugen, meinen jüngsten Sohn, wem – seiner Ansicht nach – der betreffende ICE der Märklin-Bahn gehöre.
«Mir», sagte der.
«Nein, mir!», schrie mein ältester Sohn und war kaum auf dem Platz zu halten. Ich mahnte, dass es zur Ruhe kommen müsse, ansonsten sähe ich mich gezwungen, ein Ordnungsgeld zu verhängen, zu zahlen in vier Tagessätzen à zwei Euro von seinem Taschengeld. Und nächste Woche sei Chilbi.
Ein zufriedenes Grinsen
«Okay, ihm», sagte mein Jüngster – und ich bemerkte das zufriedene Grinsen auf seinem Gesicht.
«Aha», sagte ich. «Darf also dein Bruder entscheiden, ob du damit spielst?»
«Nein», sagte er.
«Doch!», schrie mein Ältester – und dann: «Papa!»
«Er hat vorher gesagt», sagte mein Jüngster, «dass ich damit fahren darf.» Danach habe man ihn ansatzlos geschlagen. Er schaute wie ein Unschuldslamm.
«Aber nicht auf dem Fussboden», rief mein Sohn und brach in Tränen aus. «Der Teppich mit seinen Fusseln macht doch meinen Zug kaputt!»
Teppichfusseln als Beweismittel
Ich sagte dem Zeugen, er möge mir das Beweismittel A bringen: den betreffenden Zug. Ich inspizierte den Zug und fand tatsächlich feine, dünne Härchen zwischen den Rädern. Mein Jüngster stritt dies vehement und mit der Bemerkung ab, es könne sich um jede Art von Fussel handeln. Auch um Hunde, die neulich bei uns zu Besuch waren!
Ich zog eines heraus und zeigte es beiden; es waren eindeutig Fusseln unseres Teppichs. Mein Ältester atmete einmal tief durch.
Man kann seine Kinder nicht gleich behandeln, weil Kinder unterschiedlich sind, und alles andere in Gleichmacherei enden würde.
Ich hörte mir seine Schilderung an, die in etwa so ging: Sein Bruder habe unbefugt mit dem Zug gespielt. Daraufhin habe er ihn darauf hingewiesen, dass dieser Zug ihm gehöre und er schon damit spielen dürfe, aber nur, wenn er ihm verspreche, dass er ihn nicht auf dem Teppich fahren würde. Ein Versprechen, das sich so schnell als gebrochen wie ausgesprochen herausgestellt habe.
Er habe daraufhin, nachdrücklich, versucht, den Zug zu entreissen, wobei es zu kleineren, aber eher unbedeutenden Handgreiflichkeiten gekommen sei, die aber keinesfalls in einem Schlag oder Stoss gemündet hätten.
Schlagartige Erkenntnisse des Vaters
Vielmehr habe der jüngere Bruder den Zug daraufhin frustriert auf den Boden gedonnert – mein Jüngster auf seinem Stuhl zählt dabei auffällig seine Finger –, weshalb er ihn – nur leicht – zurückgestossen habe, was der Jüngere zum Anlass genommen hätte, bei mir petzen zu gehen.
Er sei sich also keiner Schuld bewusst, sagte mein Ältester, und bitte das Gericht um Freispruch. Weitere Einlassungen in der Sache könne er nicht machen.
«Gut», sagte ich. Ich würde mich nun für eine kurze Beratung mit der Kammer zurückziehen (insgeheim wünschte ich mir in diesem Moment Schöffinnen und Schöffen), danach würde ich das Urteil verkünden. Sie dürften so lange spielen, aber nur auskömmlich. Ich erhob mich und bat sie, sich ebenfalls zu erheben; das sei ein Schwurgericht und kein Kasperlitheater.
Ich setzte mich aufs Bett und schloss hinter mir die Tür. Und plötzlich wurde mir alles schlagartig klar. Dass man Kinder vielleicht nicht gleichbehandeln kann, weil Kinder unterschiedlich sind, und alles andere in Gleichmacherei enden würde. Dass Kinder transparente Regeln brauchen, aber ein Ermessen.
Es steht dir frei, in Berufung zu gehen, rief ich meinem Ältesten nach. Aber da waren beide schon weg.
Dass meine Eltern mich nie ungleich behandelt haben, sondern mich hinsichtlich meiner individuellen Fehler, meiner Bedürfnisse und Vorstellungen nur anders anpacken mussten. Dass Recht nicht die Rechtsverletzung wiedergutmachen, aber das Gerechtigkeitsgefühl im besten Falle wiederherstellen kann. Dass im Idealfall schlussendlich Versöhnung möglich ist.
Das Urteil
Als ich zurückkam, sassen beide schon auf ihren Stühlen. Ich sagte, dass ich den Jüngsten schuldig spreche, den Zug eigenmächtig und entgegen vorheriger Absprache über den Teppich gezogen zu haben. Dass er dann, als er nach einem kurzen Streit nicht die Möglichkeit sah, anders zu seinem Recht zu kommen, in Tränen ausgebrochen sei, um mir einen vermeintlichen Kopfstoss glaubhaft zu machen.
Es stünde zwar Aussage gegen Aussage, aber anhand der Indizien wie der Haare im Zug und des sehr kurzen Weinens, das eine ernsthafte Verletzung unmöglich machte, käme ich zu dem Schluss, dass der Jüngste schuld sei.
Ich verurteile ihn hiermit zur kompletten Wiederinstandsetzung des Zuges samt einer Ausgleichszahlung, einer Fahrt oder Pommes auf der Chilbi. Die Kosten des Verfahrens habe er ebenfalls zu tragen, die würde ich ihm aus Mangel an ausreichend Taschengeld aber erlassen. Beantragung von Gerichtskostenhilfe folgt.
Ob er dieses Urteil annehme?
Der Jüngste nickte.
«Was, wieso?», fragte ich.
«Na ja», antwortete er. «Weil ich es gewesen bin. Es ist genauso passiert. Und lügen will ich nicht. Ich würde jetzt gerne mit meinem Bruder weiterspielen.»
Oma aus dem Ruhestand holen
Auch mein Ältester nickte ganz aufgeregt. «Komm, wir holen die anderen Züge, dann spielen wir Achterbahn.»
«Gut», sagte ich. «Es steht dir frei, in Berufung zu gehen», rief ich meinem Ältesten nach. «Aber nur noch heute Nachmittag, danach hab ich keinen Bock mehr!» Aber da waren beide schon weg.
«Papa», sagte mein Jüngster und steckte den Kopf noch einmal in den Raum. «Können wir beim nächsten Streit noch mal Gericht spielen?“
«Ja», sagte ich. «Aber besser wäre, ihr streitet erst gar nicht. Ansonsten holen wir für die nächste Gerichtsverhandlung die Oma aus dem Ruhestand zurück!»










