SBB-Gutschein - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
ÖV-Tageskarte zum ElternPass-Spezialpreis

Fordern Sie hier Ihren individuellen Gutschein-Code an.

Hinweis: Pro ElternPass und Jahr kann einmalig ein Gutschein unter Angabe einer gültigen ElternPass-Nummer (auf dem ElternPass ersichtlich) bestellt und eingelöst werden. Der Gutschein wird nach der Bestellung bei entsprechendem Anspruch innerhalb von 48h an die angegebene E-Mailadresse übermittelt und ist nach Ausstellung während 6 Monaten einmalig einlösbar gemäss den untenstehenden Einlösebedingungen.

Angebotsbedingungen

  • Angebot ist gültig für max. 2 Erwachsene und 2 Kinder (bis 16 Jahre) in der 2. Klasse
  • Voraussetzung: 1 Erwachsener besitzt Halbtax-Abo oder GA)
  • Angebot einmal pro Jahr und ElternPass einlösbar.
  • Zusatzkosten für jedes weiteres Kind von 19 CHF (Kindertageskarte), falls keine Juniorkarte vorhanden.

Erweiterte Bedingungen

  • Gutschein ab Bestellung 6 Monate gültig.
  • Die Familientageskarte ist von Montag bis Sonntag sowie an allgemeinen Feiertagen ohne zeitliche Einschränkung gültig. Zuschläge und Reservierungen sind nicht inbegriffen.
  • Gültig an einem frei wählbaren Kalendertag, nach Entwertung bis 05:00h des Folgetages.
  • Gültig gemäss GA-Geltungsbereich (sbb.ch/tageskarte)
  • Familienermässigung: Junior-Karte und die Kinder-Mitfahrkarte sind gültig
  • Die Familientageskarte ermöglicht Halbtax-Kundinnen und -Kunden sowie Kindern unter 16 Jahren, vergünstigte Anschlussbillette für eine Fahrt ausserhalb des GA-Geltungsbereichs zu kaufen. Kundinnen und Kunden ohne Halbtax können Anschlussbillette zum vollen Preis kaufen.
  • Die Familientageskarten ermöglicht Halbtax-Kundinnen und -Kunden sowie Kindern unter 16 Jahren, Tagesklassenwechsel sowie vergünstigte streckenbezogene Klassenwechsel zu kaufen. Kundinnen und Kunden ohne Halbtax können einen streckenbezogenen Klassenwechsel zum vollen Preis kaufen.
  • Kein Umtausch / keine Erstattung
  • Ermöglicht Ihnen den Bezug ermässigter Freizeitleistungen (sbb.ch/freizeit).
  • Hunde gelten jeweils wie ein Kind unter 16 Jahren.
  • Velos benötigen einen separaten Fahrausweis.