Die Zahl wird Jahr für Jahr als Ausdruck einer grossen Krise herumgeboten: Ein Viertel aller Lernenden bricht die Lehre ab. Dabei gilt es erst einmal zu relativieren: Unter diesen 25 Prozent sind auch jene, die ihr Profil innerhalb der Lehre gewechselt oder statt der EFZ- die EBA-Lehre machen und deshalb einen neuen Lehrvertrag abgeschlossen haben.
Hinzu kommen jene, deren Lehrbetrieb sie nicht weiter ausbilden konnte. Doch auch wenn es nur einer von fünf ist, der seine Lehre ohne Abschluss beendet, steht das für die meisten von ihnen für eine schmerzhafte Geschichte.
Am Anfang ist die Krise, der junge Mensch fühlt sich in seiner Lehre nicht wohl. Die erste Frage lautet dann: Liegt es am Lehrbetrieb, an einer bestimmten Vorgesetzten, an den Mitarbeitenden, am Oberstift? Ist der Weg zu weit oder musste der Jugendliche sogar unter der Woche zu einer Gastfamilie ziehen?
Oder ist es der Beruf, der nicht passt, vielleicht weil andere Tätigkeiten im Mittelpunkt stehen als erwartet? Sind die Anforderungen zu hoch oder zu tief? Die entscheidende Frage ist: Lässt sich die Situation verbessern, sodass der Sohn oder die Tochter die Lehre am gleichen Ort fortsetzen will?
Kompetenzen kamen nicht zum Tragen
All das muss im Gespräch mit dem Lehrbetrieb, vielleicht einer Berufsschullehrperson und eventuell auch dem kantonalen Berufsinspektorat geklärt werden. Ganz wichtig: Ist der Lehrbetrieb der Grund des Unwohlseins, kann der Wechsel zu einem anderen Unternehmen die Lernende zurück in die Spur bringen. Die Berufsschule kann sie weiter besuchen, auch wenn sie den neuen Lehrbetrieb erst noch finden muss.
Bei Arno* war es der Beruf. Er hatte in der Schnupperlehre als Elektroinstallateur in Privathaushalten Beleuchtungskörper montiert. In der Lehre arbeitete er dann auf dem Bau. Seine soziale Art und seine kommunikativen Kompetenzen kamen dort nicht zum Tragen. Ihm war schon nach kurzer Zeit klar, dass er nicht Elektroinstallateur werden will.
Bricht eine Jugendliche die Lehre ab, ist es wichtig, dass sie aktiv bleibt und eine Tagesstruktur hat.
Ein Lehrvertrag kann in den ersten drei Monaten von beiden Seiten fristlos gekündigt werden, danach nur in beidseitigem Einverständnis. In der Realität wird kaum ein Betrieb einen Jugendlichen weiter ausbilden, der dies gar nicht will. Wichtig auch in diesem Moment: Das Berufsbildungsamt ist zu informieren. Erfolgt die Auflösung früh, ist es unter Umständen möglich, noch im gleichen Jahr in eine neue Lehre einzusteigen. Natürlich sind dann viele der besonders beliebten Lehrstellen besetzt, doch offene Plätze gibt es in anderen Betrieben oder Berufen durchaus.
Zu beachten ist: Das Berufsbildungsamt muss jeden Lehrvertrag bewilligen, erst dann ist er gültig. Ungefähr ab November wird es kein neues Lehrverhältnis für das laufende Lehrjahr mehr genehmigen. Dann beginnt der Sohn oder die Tochter halt nach den nächsten Sommerferien neu.
Brückenangebote auch unter dem Jahr
Wichtig ist nach der Vertragsauflösung, dass der Jugendliche aktiv bleibt und eine Tagesstruktur hat. Sei es, indem er vorerst die Berufsschule weiter besucht oder sich um ein Brückenangebot bemüht. Bei vielen Anbietern ist der Einstieg auch unter dem Jahr möglich.
Dazu kommt die Suche nach dem passenden Beruf und einer neuen Lehrstelle. Hier kann die Berufsberatung wertvolle Unterstützung bieten. Noch einmal gilt es Interessen und Neigungen genau abzuklären; vielleicht ist es doch der Beruf, von dem sich die Jugendliche vor ein paar Monaten abgewendet hat.
Die abgebrochene Lehre ist ab sofort Teil des Lebenslaufs und muss in den neuen Bewerbungen erklärt werden. Dabei sind einseitige Beschuldigungen zu unterlassen. Wer erklären kann, was nicht gepasst hat, und selbstkritisch ist, beweist Reife. Schlechtere Karten hat wegen einer vorzeitig beendeten Lehre niemand.
Barbara Gisi von den Beratungsdiensten für Ausbildung und Beruf des Kantons Aargau erklärt, die Persönlichkeit und das Engagement spielten auch bei der zweiten Lehrstellensuche eine grosse Rolle: «Wer ein tolles Dossier mitbringt, gut auftritt, interessiert und motiviert rüberkommt und beim Schnuppern überzeugen kann, hat gute Chancen auf einen Neustart, unabhängig davon, ob der Lehrbetrieb oder die Lernende den Vertrag auflösen wollte.» In Kauf nehmen müssen die Betroffenen, dass sie möglicherweise erst im folgenden Lehrjahr neu einsteigen können.
Die vergangene Zeit und die gesammelten Erfahrungen wirken sich oft positiv auf die Entwicklung junger Menschen aus.
Barbara Gisi, Berufsberaterin
Auch wenn der Lehrbetrieb die Auflösung des Vertrags verlangt hat, finden Jugendliche in aller Regel eine neue Lehrstelle. Die Statistik des Bundes zeigt, dass vier von fünf Personen, die eine Lehre abgebrochen haben, ein paar Jahre später einen Lehrabschluss in der Tasche haben. So wie Arno, der inzwischen ausgebildeter Fachmann Gesundheit EFZ ist.
Entscheidung mit mehr Vorwissen
Die zweite Berufswahl – oder die Fortsetzung der ersten, wenn man so will – findet mit grösserem Erfahrungsschatz statt. Die abgebrochene Lehre ist darin quasi eine ausgedehnte Schnupperlehre. «Die zweite Entscheidung ist oft bedachter und wurde mit mehr Vorwissen getroffen», berichtet Barbara Gisi aus ihrer Beratungstätigkeit.
«Die vergangene Zeit und die gesammelten Erfahrungen wirken sich oft auch positiv auf die Entwicklung junger Menschen aus.» Sie erinnert sich an einen KV-Lernenden, dem der Büroalltag überhaupt nicht gefiel. Sein Betrieb hätte ihn gerne behalten und schrieb im Arbeitszeugnis, dass es sowohl leistungsbezogen als auch charakterlich nur Gutes über den jungen Mann zu berichten gebe. Dieser schloss danach eine Lehre als Zimmermann ab.
All das soll niemanden verleiten, die Lehre leichtfertig abzubrechen. Klar ist: Auch die nächste Ausbildung wird anspruchsvoll und anstrengend sein. Wenn es wirklich nicht passt, ist es aber sinnvoll, sich selber eine zweite Chance zu geben.
* Name geändert






