Herr Killer, ab welchem Alter sind bei einem Diebstahl Strafen möglich?
Kinder gelten in der Schweiz ab 10 Jahren als strafmündig. Es sind unterschiedlich hohe Strafen für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und Jugendliche ab 15 Jahren vorgesehen.
Was passiert, wenn ein Jugendlicher gestohlen hat?
Wird ein Diebstahl zur Anzeige gebracht, ermittelt die Polizei den Sachverhalt und befragt den Jugendlichen. Bei einer Deliktsumme unter 300 Franken gilt ein Diebstahl als geringfügig. Dann sendet die Polizei einen Rapport an die Jugendanwaltschaft. Diese erteilt den Jugendlichen einen schriftlichen Verweis oder verpflichtet sie zu einer Arbeitsleistung.
Die Jugendanwaltschaft klärt, ob ein Jugendlicher den Diebstahl begangen hat, warum er oder sie dies getan hat und was notwendig ist, damit er oder sie dies in Zukunft nicht mehr macht.
Oft reichen diese Massnahmen aus, um die Jugendlichen von weiteren Diebstählen abzuhalten. Bei einer Deliktsumme über 300 Franken gilt ein Diebstahl als Verbrechen. Wird ein Jugendlicher wegen Diebstahls verhaftet, muss er innerhalb von 24 Stunden von der Polizei befragt und dann entlassen oder der Jugendanwaltschaft zugeführt werden. Diese hat anschliessend 24 Stunden Zeit, den Jugendlichen zu entlassen oder Untersuchungshaft anzuordnen.
Was sind die Aufgaben der Jugendanwaltschaft?
Sie klärt, ob ein Jugendlicher den Diebstahl begangen hat, warum er oder sie dies getan hat und was notwendig ist, damit er oder sie dies in Zukunft nicht mehr macht. Dazu führen Jugendanwälte und allenfalls Sozialarbeitende Gespräche mit den Jugendlichen. Teilweise werden auch die Eltern eingeladen und Informationen von Schule und Zivilbehörden eingeholt.

Welche Strafen sind möglich?
Unter 15-Jährige können einen schriftlichen Verweis erhalten oder zu einer persönlichen Leistung, etwa einer gemeinnützigen Arbeit von maximal 10 Tagen, verpflichtet werden. Bei über 15-Jährigen sind je nach der Schwere der Tat ein Verweis, eine persönliche Leistung bis zu drei Monaten, eine Busse bis zu 2000 Franken oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr möglich.
Bei schwereren Delikten müssen neben Strafen auch Schutzmassnahmen geprüft werden. Sie sollen dazu beitragen, die Jugendlichen auf einen prosozialen Weg zu bringen, und können eine ambulante Behandlung, eine persönliche Betreuung sowie eine offene oder geschlossene Unterbringung, etwa in einem Jugendheim, umfassen.