Passerelle Dubs und weitere Infos rund um die Matur

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Passerelle Dubs und weitere Infos rund um die Matur

Was genau ist die Passerelle Dubs? Und wie sind die kantonalen Unterschiede für die Zutrittskriterien zum Gymi?
Text: Virginia Nolan

Bild: Gabi Vogt / 13 Photo

In der Schweiz haben auch Berufslernende die Möglichkeit, einen Abschluss auf Maturitätsstufe zu erwerben. Die Berufsmaturitätsschule (BMS) besuchen sie entweder parallel zur Berufslehre oder nach deren Abschluss – dann haben sie die Wahl zwischen einjährigem Vollzeitunterricht oder zwei Jahren neben­beruflichem Teilzeitunterricht. Der Abschluss der BMS ermöglicht jungen Erwachsenen prüfungsfreien Eintritt an alle Fachhochschulen, er berechtigt sie aber nicht zum Studium an einer Universität oder an der ETH.

Für BMS-Absolventen, die dieses Ziel anstreben, gibt es die sogenannte Passerelle Dubs. Dieser Jahres­kurs bereitet sie auf die sogenannte Ergänzungsprüfung vor, einer Art Aufnahmeprüfung, die Anwärter ohne gymnasiale Matura für die Zulassung an Schweizer Universitäten ablegen müssen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Passerelle sind gute Abschlussnoten und eine hohe Leistungsbereitschaft.

Maturitätsquote

Die Schweizer Maturitätsquote beträgt rund 20 Prozent. Gemäss Bund ergibt sich die Quote aus der Anzahl gymnasialer Maturitätsabschlüsse gemessen an der 19-jährigen ständigen Wohnbevölkerung.

Langzeit- und Kurzzeitgymnasium

In der Schweiz gibt es zwei unterschiedliche Typen von Gymnasien. Das Langzeitgymnasium dauert sechs Jahre, der Eintritt erfolgt im Anschluss an die Primarschule. Das Kurzzeitgymnasium treten Jugendliche hingegen erst nach dem 8. oder 9. Schuljahr auf der Sekundarstufe I an. Es dauert vier Jahre.

In Zürich und in Kantonen der Zentral- und Ostschweiz (AI, GL, GR, LU, NW, OW, SG, UR, ZG) ist das Langzeitgymnasium verbreitet; drei Kantone (NW, OW, UR) bieten gar ausschliesslich diesen Typ an. In der lateinischen Schweiz ist das Gymnasium hingegen als Kurzzeitgymnasium organisiert.

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Zutrittskriterien zum Gymnasium

Die Bedingungen für die Zulassung zum Gymnasium unterscheiden sich von Kanton zu Kanton erheblich. Vereinfacht dargestellt gibt es zwei Typen von Aufnahmeverfahren.

  • Bei Typ 1 (AG, AI, AR, GL, GR, SG, SH, SZ, TG, ZH) entscheidet im Regelfall eine Abschluss- oder Aufnahmeprüfung über den Zutritt ins Gymnasium.
  • Bei Typ 2 (BE, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NE, NW, OW, SO, TI, UR, VD, VS, ZG) findet üblicherweise keine Aufnahmeprüfung statt. Stattdessen spielen Erfahrungsnoten, oft kombiniert mit einer Empfehlung durch die Lehrperson, die Hauptrolle.