Hassrede und Recht:  Das müssen Sie wissen - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
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Hassrede und Recht:  Das müssen Sie wissen

Lesedauer: 1 Minuten

Die ersten beiden Teile dieser Mini-Serie befassten sich damit, was Hatespeech im Internet und in sozialen Medien ist und was Eltern betroffener Kinder unternehmen können. Zum Abschluss erklärt der ­Rechts­anwalt Martin Steiger die ­wichtigsten juristischen Begriffe.

Ich erlebe, dass Eltern in erster Linie auf das Strafrecht setzen, um ihr Kind zu schützen», sagt der auf Recht im digitalen Raum spezialisierte Anwalt Martin Steiger. «Unter das Strafrecht fallen Meinungsdelikte wie Be­schimpfung, üble Nachrede oder Verleumdung und diskriminierende Äusserungen wegen Haut­farbe, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Auch strafbar im Zusammenhang mit Hatespeech sind Drohung, Nötigung und Erpressung. In solchen Fällen kann Strafanzeige erstattet werden, damit die Staatsanwaltschaft mit Unterstützung der Polizei ein Strafverfahren führt.»

Was sind die Konsequenzen für den Täter? «Ziel von Strafverfahren ist die Bestrafung der beschuldigten Personen. Im Jugendstrafrecht sind die Konsequenzen häufig ein Verweis oder eine persönliche Leistung, zum Beispiel in einer sozialen ­Einrichtung. Bussen oder gar Freiheitsentzug sind selten. Im Jugendstrafrecht steht die erzieherische Wirkung im Vordergrund, was in vielen Fällen sehr gut funktioniert.

Die andere Möglichkeit, die oft vergessen geht, ist das Zivilrecht: Hier muss von den Betroffenen oder den Erziehungsberechtigten Klage erhoben werden. Meist geht es darum, eine Person gerichtlich und unter Strafandrohung zu verpflichten, etwas zu tun oder zu unterlassen. Im Erfolgsfall müssen beispielsweise intime Bilder im Internet gelöscht werden oder es wird untersagt, falsche Behauptungen zu verbreiten. Das Zivilrecht ist oft das mächtigere Instrument, um Hatespeech wirksam zu unterbinden.»

Rechtliche Schritte haben Kostenfolgen. Martin Steiger: «Man sollte schon aus finanziellen Gründen stets zuerst nichtrechtliche Schritte prüfen. In Situationen mit einer grossen persönlichen Belastung oder einem erheblichen Gefährdungspotenzial sind rechtliche Schritte aber unter Umständen sofort nötig. Eine Klage oder ein Strafantrag kann jederzeit zurückgezogen werden, sofern sich eine andere Lösung findet.»

Heisst das jetzt, dass wir bei jedem harschen Wort zur Polizei rennen sollen? Nein, das wäre verkehrt. Aber wir Eltern sollen unseren Kindern über die Schulter schauen und aufmerksam sein. Der Gang zum Polizeiposten muss auch nicht automatisch zu einer Anzeige führen, nicht selten können die Polizei­beamten gut einschätzen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Und wer weiss, vielleicht reicht auch ein mahnendes Wort eines Polizisten vor der Schulklasse – so was macht Eindruck.

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Michael In Albon ist Beauftragter Jugendmedienschutz und Experte Medienkompetenz von Swisscom.
Michael In Albon ist Beauftragter Jugendmedienschutz und Experte Medienkompetenz von Swisscom.