Gesetzliche Altersbeschränkung? - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
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Gesetzliche Altersbeschränkung?

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Der Bund will ein nationales Gesetz zum Jugendmedienschutz. Entscheidend bleibt aber die Rolle der Eltern. 

Der politische Druck, Kinder mittels Gesetz vor ungeeigneten Inhalten zu schützen, lässt nicht nach. Nun verlangt der Bundesrat bei Games und Videos einen schweizweit einheitlichen Rahmen für Altersbeschränkung, Kontrollen und Sanktionen. Das Eidgenössische Departement des Innern arbeitet zusammen mit Branchenverbänden und Kantonen bis 2018 eine Vernehmlassungsvorlage aus.
Spricht man mit Eltern, fällt auf, dass sie Altersvorgaben auf Filmen und Spielen oft nicht befolgen. Obwohl einige Experten regelmässig daran erinnern und dazu aufrufen. Auch ich. Theorie und Praxis klaffen also auseinander. Das erstaunt wenig. Denn einerseits fehlen Studien zum Umgang mit Altersempfehlungen, andererseits sind sich Fachleute nicht einig, ob Altersangaben in der Medienerziehung sinnvoll sind. 

Spricht man mit Eltern, fällt auf, dass sie Altersvorgaben auf Filmen und Spielen oft nicht befolgen.

Da verlassen sich Eltern lieber auf ihre Einschätzung. Können sie Empfehlungen nicht auf die eigene Situation übertragen oder weichen diese von ihrer eigenen Einschätzung ab, ignorieren sie diese. Was die einen Eltern als brutal und ungeeignet für Kinder einschätzen, ist für andere wenig bedenklich. Bewertungen unterscheiden sich von Familie zu Familie – und erst recht von Kultur zu Kultur. Gerade in der Schweiz mit ihren vier Sprachkulturen. 
Nicht selten werden Altersfreigaben in der Romandie anders festgelegt als in der Deutschschweiz oder im Tessin. Auch geltende Gesetze sind nicht gleich, denn das Internet ist bekanntlich ein globales Medium. In der EU wird bereits eine neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste diskutiert. 
Vorgeschlagen wurde ein Mechanismus, in dem Nutzer schädliche Inhalte melden können. Hinzu kommen Altersüberprüfungssysteme und ein Verhaltenskodex für die Branchen. Der Bundesrat erwägt, entsprechende Regeln zu erlassen. Es ergibt keinen Sinn für die Schweiz, einen Sonderzug zu fahren. Risiken fallen mit einem Gesetz aber nicht einfach weg.

Oft gelten in der Romandie andere Altersfreigaben in der Deutschschweiz.

Ludwig Gärtner, Leiter Geschäftsfeld «Familie, Generationen und Gesellschaft» im Bundesamt für Sozialversicherungen, betonte in der NZZ: «Umgehungsmöglichkeiten der Alterslimiten wird es immer geben. Das bedeutet aber nicht, dass man nichts tun soll.» Gerade Sie als Eltern tragen besonders viel bei. Der heutige Stand der Forschung zeigt, dass eine kombinierte aktive und passive Elternbegleitung das Risiko im Internet für Kinder und Jugendliche erheblich minimiert. 
Und Kinder und Jugendliche verpassen weder Potenziale noch Chancen beim Nutzen digitaler Medien. Aktive Elternbegleitung bedeutet: Eltern erklären Medieninhalte, unterscheiden zwischen Realität und Fiktion und begleiten ihr Kind aktiv, indem sie gemeinsam Angebote evaluieren. Passiv bedeutet: Eltern nutzen Medien gemeinsam mit ihrem Kind. Sie schauen also etwa zusammen Sendungen oder Filme am Bildschirm an oder gamen zusammen.

Bild: fotostorm


Michael In Albon ist Beauftragter Jugend-medienschutz und Experte Medienkompetenz von Swisscom.
Michael In Albon ist Beauftragter Jugend-medienschutz und Experte Medienkompetenz von Swisscom.


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