Die Regeln des ­guten Benehmens im Netz  - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
Merken
Drucken

Die Regeln des ­guten Benehmens im Netz 

Lesedauer: 1 Minuten

Eltern sollen dafür sorgen, dass ihre Kinder die Netiquette kennen und beachten. Das sind die Dos and Don’ts der Online-Kommunikation.

In Gruppen-Chats ist der Umgangston mitunter rau. Klar, die Jugendsprache unterscheidet sich von der Art, wie Ältere miteinander kommunizieren. Trotzdem sollten Eltern ihre Verantwortung wahrnehmen und dafür sorgen, dass ­Kinder im Netz die Regeln der Netiquette beachten. Das heisst: Jugendliche sollten einerseits wissen, wie sie selbst angemessen kommunizieren. Anderseits auch, wie sie reagieren müssen, wenn andere Nutzer die Grenzen der Höflichkeit und des Zumutbaren überschreiten. Zumindest bei den jüngeren Nutzerinnen und Nutzern kann ein gelegentliches Mitlesen hilfreich sein. Doch statt die Kommunikation heimlich zu überwachen, sollten Sie dies offen deklarieren. Und Vereinbarungen treffen, beispielsweise, zusammen mit Ihren Kindern in die Chats zu schauen.

Der Gescheitere sein

Oft tauchen auf Social-Media-Apps wie Whatsapp, Instagram, Tiktok, Snapchat, aber auch in Online-­Games beleidigende, diskriminierende, erniedrigende, sexistische oder rassistische Beiträge auf. In solchen Fällen braucht es klare Worte der Eltern: Kinder sollen auf solche Nachrichten nicht antworten und stattdessen deren Absender blockieren – nicht mit gleicher Münze zurückgeben, sondern «der Gescheitere» sein. Klären Sie zudem auf: Verbotene Inhalte in einem Chat sind einem Erwachsenen zu melden und die Inhalte auf dem eigenen Gerät zu löschen. 

Nach diesen Tipps und Regeln kann die Netiquette von Kindern und Jugendlichen im Netz gelebt werden: 

  • Kein Mobbing: niemanden fertigmachen, keine Beleidigungen und Lästereien im Chat posten, weder über Anwesende noch über Abwesende.
  • Chat-Mitglieder sollen keine Kettenbriefe, Spam und angstmachenden «Warnmeldungen» weiterverbreiten.
  • Erst denken, dann posten.
  • Wenn Kinder private Fotos von anderen Nutzern erhalten, ­dürfen sie diese nicht ohne deren Einverständnis weiter­verbreiten.
  • Vertrauliches gehört nicht in einen Gruppenchat. Mit privaten Informationen sparsam umgehen, vor allem, wenn man nicht alle Gruppenmitglieder persönlich kennt.
  • Streit nicht online austragen.
  • Unerwünschte, unfreundliche oder bedrohlich agierende Kontakte auf dem eigenen Gerät blockieren.
  • Meldungen an die Gruppen-Administratoren machen, wenn Gruppenmitglieder unangemessene Nachrichten verbreiten. Solche Mitglieder können vom Admin blockiert werden.

Auf Medienstark finden Sie Tipps und interaktive Lernmodule für den kompetenten Umgang mit digitalen Medien im Familienalltag.
swisscom.ch/medienstark

Zum Autor: 

Michael In Albon ist Beauftragter Jugendmedienschutz und Experte Medienkompetenz von Swisscom.
Michael In Albon ist Beauftragter Jugendmedienschutz und Experte Medienkompetenz von Swisscom.