Auch Kindern droht das Strafrecht - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
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Auch Kindern droht das Strafrecht

Lesedauer: 1 Minuten

Was viele Eltern und Jugendliche nicht wissen: Wenn Kinder unter 16 Jahren per Handy pornografische Inhalte an ­Gleichaltrige verschicken, machen sie sich strafbar.

Letztes Jahr wurden im Kanton Zürich gegen dreimal mehr Teenager Strafverfahren wegen Pornografie eröffnet als im Jahr zuvor. Denn vielen Kindern ist nicht bewusst: Auch wenn sie selbst unter 16 Jahre alt sind, machen sie sich gemäss Straf­gesetzbuch strafbar, wenn sie pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte Gleichaltrigen zugänglich machen. Medium der Wahl ist meistens Whatsapp. Dessen Nutzung ist gemäss Betreiber zwar erst ab 16 Jahren gestattet. Das allerdings ist eher eine Regel, hinter der sich der Betreiber versteckt, denn neun von zehn Jugendlichen unter 16 nutzen Whatsapp regelmässig.

Was tun als Eltern, damit man nicht plötzlich Besuch von der Polizei bekommt und das eigene Kind in ein Strafverfahren verwickelt wird? Whatsapp zu verbieten mit der Begründung, es sei erst ab 16 Jahren erlaubt, ist unrealistisch. Die App gehört zur Jugendkultur und wird von der überwältigenden Mehrheit nicht für das Versenden von ungesetzlichen Inhalten genutzt.

Das Thema ins Schulzimmer tragen

Ich empfehle Eltern von unter 16-Jährigen, mit ihren Kindern eine Abmachung zu treffen: Bis eine gewisse Reife erkennbar ist, sollten die Eltern das Recht haben, in die Chats reinzuschauen. Nicht, um sich daran zu beteiligen, das wäre gerade für Pubertierende einfach nur peinlich. Sollten die Eltern dabei auf strafrechtlich relevante Inhalte stossen, müssen sie das mit den Kindern und deren Kolleginnen und Kollegen thematisieren. Eventuell helfen Schule und Sozialdienst weiter, ohne dass gleich die Polizei eingeschaltet werden muss. Da wir schon dabei sind: Die Eltern sollten in der Schule anregen, das Thema im Unterricht aufzunehmen. Wenn Kinder wissen, dass ein Besuch der Polizei und ein Strafverfahren drohen, ist die Hürde höher, solche Inhalte zu verbreiten.

Ist das prüde? Ja und nein. Adoleszente Kinder finden gerade pornografische Inhalte spannend, das gehört zur Welt, die sie jetzt entdecken. Daher müssen Eltern selbst «heisse» Erotik dulden und den Ball möglichst flach halten. Doch bei Inhalten, die auch uns Erwachsenen unangenehm sind und bei denen wir ein ungutes oder alarmierendes Gefühl haben, müssen wir eingreifen. Das ist Teil unserer Erziehungsaufgabe.

Michael In Albon ist Beauftragter Jugendmedienschutz und Experte Medienkompetenz von Swisscom.
Michael In Albon ist Beauftragter Jugendmedienschutz und Experte Medienkompetenz von Swisscom.

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