Überwachungs-Apps: Was Eltern beachten müssen - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
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Überwachungs-Apps: Was Eltern beachten müssen

Lesedauer: 4 Minuten

Überwachungs-Apps für Eltern sind im Internet als «Glucken-Apps für Helikopter-Eltern» verschrien. Trotzdem finden sie reissenden Absatz. Dürfen Eltern ihre Kinder mit dem Smartphone überwachen? Und wenn sie es tun: Was müssen Sie beachten?

Strafe muss sein!», meint die Baslerin Mariya Lachat. Ihr zwölfjähriger Sohn hat sein Smartphone unter einer Bedingung bekommen: dass er damit für sie erreichbar ist. Doch wenn sie ihn anruft, geht er oft nicht dran. «Er sagt dann, er hätte es nicht gehört», sagt Lachat. Nun testet sie die App «Ignore no more». Ruft der Sohn nicht zurück, sperrt sie sein Smartphone aus der Ferne. Auf dem verriegelten Gerät funktionieren nur noch zwei Nummern: die für den Notruf und die der Eltern. Um das zu ändern, ist ein Code nötig, den die Kinder nur von den Eltern bekommen können.
Um dem Nachwuchs bei der Mediennutzung auf die Finger zu schauen, müssen Eltern keine Informatikexperten sein. Es gibt zahlreiche kostengünstige Apps für iOS (Apple) und Android: Mit der «Dinner Time App» kann das Smartphone für eine bestimmte Zeit deaktiviert werden, etwa während der Schulzeit oder fürs gemeinsame Abendessen. Die «Pocket Nanny» informiert Eltern, wenn Kinder ein vorher definiertes Gebiet verlassen. Komplettüberwachung ist mit «Canary Teen Safety» oder «My Mobile Watchdog» möglich: Anruflisten, Textnachrichten oder verwendete Apps, so ziemlich jede Aktivität mit dem Smartphone lässt sich überwachen.

Ausserdem können Eltern mittels GPS jederzeit den Aufenthaltsort des Kindes auf dem eigenen Smartphone sehen, die Surfzeit im Internet begrenzen oder die Verwendung von Apps einschränken. All diese Möglichkeiten stehen in der Schweiz theoretisch sehr vielen Eltern offen, da hier gemäss aktueller James-Studie 97 Prozent der jungen Handybesitzer ein Smartphone nutzen. Die technische Voraussetzung für eine Überwachung ist also gegeben.

Eine App als moderne Erziehungshilfe? «Erziehungsmethoden, die erwünschtes Verhalten mit drastischen Strafen erzwingen, funktionieren pädagogisch weder on- noch offline», sagt Philippe Wampfler. Als Lehrer, Kulturwissenschaftler, Blogger und Experte fürs Lernen mit neuen Medien wird er oft gefragt, wann er Überwachungs-Apps für sinnvoll hält. Wichtig ist für Wampfler, dass Eltern den Kindern klar sagen, wie und weshalb sie diese Apps nutzen: «Sie ersetzen aber nicht das Vertrauen in die Fähigkeit des Kindes.»

Eine Überwachungs-App ist ein Eingriff in die Privatsphäre der Kinder.

Vertrauen oder Kontrolle?

Die neuen Medien beleben ein klassisches Spannungsfeld der Erziehung: Vertrauen versus Kontrolle. Wo hört die elterliche (Für-)Sorge auf und wo fängt die Überwachung an? «Grundsätzlich haben Eltern eine Aufsichtspflicht», sagt Sabine Widmann Bernauer, Präsidentin der Schweizerischen Vereinigung der Elternorganisationen.

Für Widmann Bernauer ist fraglich, ob Tracking-Apps ein geeignete Mittel sind, die Elternpflichten wahrzunehmen: «Das gesamtgesellschaftliche Problem ist ja, dass wir in einem Umfeld aufwachsen, wo alle – auch die Erwachsenen – ständig erreichbar und auffindbar sind via mobile Endgeräte.»

Dass die Angst der Eltern vor den Einflüssen der Medien auf ihre Kinder gewachsen ist, versteht Schulsozialarbeiterin Daniela Dietrich, die in Kaiseraugst für Primarschule, Kindergarten und Oberstufe der Kreisschule Unteres Fricktal zuständig ist. Für Dietrich hat die Überwachung allerdings zur Folge, dass das Kind das Gefühl bekommt, die Eltern würden ihm nicht vertrauen und auch nichts zutrauen. «Kinder fragen und erzählen lassen, wo sie waren» – das ist für die Schulsozialarbeiterin normale Vorsicht. Die Grenze zur Überwachung sei aber überschritten, wenn Eltern immer Gewissheit haben müssten. «Die Adoleszenz besteht auch darin, Fehler zu machen und daraus zu lernen. Sind wir doch ehrlich: Eltern müssen nicht alles wissen», so Dietrich.

Dass sie technisch möglich ist, heisst übrigens nicht, dass die Überwachung rechtlich auch zulässig ist. Eine eindeutige Gesetzesregelung dazu fehlt bisher in der Schweiz. In der UNO-Kinderrechtskonvention wird aber in Artikel 16 das Recht auf Schutz der Privatsphäre des Kindes festgeschrieben. Eltern dürfen etwa ohne Erlaubnis des Kindes nicht einfach seine Sachen durchsuchen, Briefe lesen und Telefongespräche abhören. Aber genau dies machen die Komplettüberwachungs-Apps möglich. Ein allgemeines Sicherheitsbedürfnis der Eltern reiche aus Datenschutzsicht nicht aus, um ein Kind permanent zu überwachen, sagte der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür jüngst gegenüber dem «Tages-Anzeiger».

Wenn Überwachung, dann offen und gegenseitig

Eine Empfehlung für Überwachungs-Apps gibt auch Thomas Merz nicht ab. Der Medienpädagoge ist Professor an der Pädagogischen Hochschule Thurgau. Er kennt aber Familien, bei denen es selbstverständlich ist, dass alle jeweils den Standort des anderen sehen. Dies ist etwa mit «Familonet» möglich. «Wichtig erscheint mir, dass dies gegenseitig ist», sagt Merz. «Und dass jeder diese Vereinbarung widerrufen kann, ohne dass dies als Misstrauensvotum betrachtet wird.»

Für einen offenen Umgang und Gegenseitigkeit plädiert auch Tony Anscombe, Sicherheitsexperte der Sicherheitssoftwarefirma AVG und Redner bei der Child Internet Safety Conference in London. «Wir bringen unseren Kindern bei, sicher über die Strasse zu gehen oder zu schwimmen», vergleicht Anscombe, «Online-Sicherheit ist eine Erweiterung dieser Basis-Sicherheits-Informationen.»

Eltern müssen ihren Kindern erklären, wie und weshalb sie Überwachungs-Apps nutzen.

Statt die Kinder mit Apps zu überwachen, rät er etwa einen Google-Alert einzurichten und den Kindern zu erlauben, das Gleiche mit den Eltern zu machen. Dann bekommen die Eltern und Kinder immer eine E-Mail, wenn etwas im Internet mit ihrem Namen veröffentlicht wird. «So ist sichergestellt, dass man weiss, was im Internet über einen steht, und man bekommt auch die Möglichkeit, diese Informationen zu ändern», so Anscombe.

Gegen eine virtuelle Überwachung ist eine Lehrerin aus Basel, die anonym bleiben möchte. Die Mutter einer 13-Jährigen und eines 14-Jährigen sagt, dass sie ihre Kinder überwache, aber auf transparente Art: Im Beisein der Kinder sieht sie in den Smartphones nach, welche Internetseiten sie besucht oder welche Fotos sie gemacht haben. «Eine Überwachungs-App ist ein Eingriff in die Privatsphäre der Kinder», sagt sie. «Manchmal würde ich zwar gerne – aber das ist dem Vertrauen nicht förderlich.»


Entscheidungsleitfaden Überwachungsapps

Medienpädagoge Thomas Merz hält Apps dann für sinnvoll, wenn Kinder dadurch mehr Freiheiten haben als ohne. Auch für Kinder mit spezifischen Bedürfnissen wie Epileptiker oder in besonderen Situationen hält er sie für sinnvoll, aber eingebunden in ein Betreuungskonzept, möglichst in Absprache mit Fachpersonen. 

Medienpädagoge Philippe Wampfler ist wichtig, dass Eltern den Kindern sagen, wie und weshalb sie die Apps nutzen möchten. Es kann legitim sein, wenn Eltern mit einer solchen App aus Distanz für Sicherheit sorgen.