Adoptivkinder: Der Bruch in der Kindheit
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Adoptivkinder: Der Bruch in der Kindheit

Lesedauer: 6 Minuten

Bei Adoptivkindern ist das Selbstverständnis der Zugehörigkeit und der Herkunft nicht so klar wie für die meisten anderen. Wie wichtig ist das Wissen um die eigene Abstammung für die Identitätsentwicklung? Teil 6 unserer Serie «Wie Familie gelingt».

Text: Annette Cina
Foto: Getty Images

Normalerweise werden Kinder in eine Familie hineingeboren und wachsen dort geliebt, unterstützt und gebunden auf. Kinder lieben es, zu wissen, woher sie kommen und wohin sie gehören. Doch nicht alle Kinder machen diese Erfahrungen. Bei Adoptivkindern besteht ein Bruch in ihrem Lebenslauf: Irgendwann wird ihnen bewusst, dass die Frage nach der eigenen Identität nicht so einfach zu beantworten ist. 

Die eigene Identität zu entwickeln heisst, ein übereinstimmendes Bild über sich zu erschaffen. Ein Bild davon, eine eigenständige Person zu sein, mit bestimmten Eigenschaften und Positionen in der Welt, einer eigenen kongruenten Geschichte, eigenen Gefühlen und Beurteilungen sich selbst gegenüber. So möchten wir auch von den anderen wahrgenommen werden. Das Gefühl der Ich-Identität ist eine Art Übereinstimmung des eigenen wahrgenommenen und gefühlten Ichs mit demjenigen in den Augen anderer. 

Die Kenntnis der Abstammung ist ein Menschenrecht, welches eine Person wahrnehmen kann oder nicht.

Während Kinder die eigene Identität dadurch bilden, dass sie ihre Bindungspersonen nachahmen und nach Übereinstimmungen suchen, beginnt im Teenageralter die Ablösung von den Bindungspersonen hin zu einem eigenständigen Ich. Fragen wie «Was macht mich aus?» und «Wie unterscheide ich mich von anderen?» erhalten insbesondere im Teenageralter eine grosse Bedeutung. Es ist eine typische Entwicklungsauf­gabe, die wir alle meistern müssen.

Die Ablösung als Balanceakt

Die eigene Identität zu bilden heisst auch, sich von gewissen Menschen und Gruppen abzugrenzen und sich anderen, denen man sich zugehörig fühlt, anzuschliessen. Im familiären Kontext heisst dies nicht selten, sich von Eltern abzugrenzen und Zugehörigkeit bei Peers zu suchen.

Die Loslösung von den Eltern kann von jungen Menschen einerseits als eine Befreiung, andererseits auch als ein Verlust an Orientierung erlebt werden. Auf beiden Seiten, bei Eltern und auch Teenagern, kann dies Unsicherheit und Angst auslösen.

Zwischen Eltern und Jugendlichen kann dieser Ablösungsprozess zu schmerzlichen und heftigen Diskussionen darüber führen, wie ein neues Miteinander aufgebaut werden kann. Den Teenager seinen Weg gehen zu lassen und trotzdem da zu sein, wenn dieser es braucht, ist daher oftmals ein Balanceakt.

Wer bin ich?

Wenn eine Person die Erfahrung macht, dass sie so sein darf, wie sie ist, ihre Geschichte einmalig und besonders ist, und sie – trotz Unterschieden – einer Gruppe angehört, kann eine stabile Persönlichkeit entwickelt werden. Im Idealfall ist dies eine eigenständige Persönlichkeit, die sich ihres Andersseins bewusst und doch in sich stimmig ist.

Nicht zu wissen, woher man eigentlich stammt, kann grosse Krisen auslösen.

Bei den meisten Adoptivkindern tritt neben der Frage «Wer bin ich?» früher oder später zusätzlich die Frage auf: «Woher stamme ich?» Diese Fragen sind zur Bildung einer eigenen Identität wichtig. Insbesondere Teenagern, die adoptiert wurden, wird zunehmend bewusst, dass ihr Lebenslauf anders aussieht als derjenige ihrer Kollegen und Freunde. Nicht zu wissen, woher man eigentlich stammt, warum die leiblichen Eltern einen nicht betreuen konnten oder wollten, woher bestimmte Eigenschaften stammen und wo man dazugehört, kann grosse Krisen auslösen.

Wenn ein Teil der eigenen Geschichte fehlt

Ein Teil des eigenen Ursprungs ist unbekannt: Wohin soll ich mich orientieren, wenn ich Übereinstimmungen nicht finde? Zur Identifikation mit den sozialen Eltern kommt die Identifikation mit den biologischen Eltern hinzu, die jedoch nicht bekannt sind. Ein Teil der eigenen Geschichte fehlt. 

Eine Prüfung und eigene Beurteilung der Realität ist nicht möglich. Als Reaktion können die biologischen Eltern verherrlicht, jedoch ebenso die biologischen wie auch die sozialen Eltern abgelehnt werden. Die Unsicherheiten werden zusätzlich verstärkt, wenn der Teenager diese Fragen zu seiner Herkunft nicht offen stellen kann, beispielsweise um seine betreuenden Eltern nicht zu verletzen.

Mehrere Studien belegen, dass Klarheit über die eigene Geschichte, auch wenn sie noch so hart ist, die Identitätsbildung und das Finden eines Platzes in der Gesellschaft erleichtert. Die Gründe und Ursachen der Freigabe zur Adoption zu kennen, kann auch ­versöhnend wirken und das Selbstwertgefühl stärken. In diesem Sinn ist die Kenntnis der Abstammung an sich ein Menschenrecht, welches eine Person wahrnehmen kann oder nicht.

Neue gesetzliche Regelung

Adoptionen waren in der Schweiz seit 1973 nur als Volladoptionen und unter Geheimhaltung der Identität der Adoptivfamilie möglich. Die Verbindungen zu den leiblichen Eltern wurden gekappt, womit die Verwandtschaftsverbindungen erloschen. Der Gesetzgeber ging damals davon aus, dass nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine informa­tionelle Trennung zwischen leiblichen Eltern und Kind gegeben sein müsse, damit die Volladoption gelingen könne. 

Seit 1. Januar 2018 ist eine neue Regelung in Kraft, die den leiblichen Eltern unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Kenntnis der Personalien ihrer adoptierten Kinder erlaubt. Das Adoptivkind und die Adoptiveltern haben seit dieser Revision grundsätzlich immer noch Anspruch auf Wahrung des Adoptionsgeheimnisses.

Bedingter Informationszugang für leibliche Eltern

Solange das Kind nicht urteilsfähig ist oder wenn ein Elternteil nicht mit der Weiter­gabe der Informationen einverstanden ist, bleibt das Adoptionsgeheimnis gewahrt. Ist das Kind in diesem Punkt urteilsfähig und haben die Adoptiveltern sowie das Kind der Bekanntgabe zugestimmt, dürfen den leiblichen Eltern identifizierende Informationen über das minderjährige Kind oder über seine Adoptiv­eltern bekannt gegeben werden. 

Das Kind hat ein Recht auf Gewissheit.

Hat das volljährige Kind der Bekanntgabe zugestimmt, dürfen den leiblichen Eltern sowie deren direkten Nachkommen identifizierende Informationen über das Kind bekannt gegeben werden. Darunter sind Informationen zu verstehen, die direkte Rückschlüsse auf seine ­Person zulassen. Das können seine Personalien sein, aber auch Angaben, mit denen auf einfache Art herausgefunden werden kann, um wen es sich handelt.  Somit haben nun auch direkte Nachkommen der leiblichen Eltern, also auch leibliche Brüder und Schwestern, die Möglichkeit, Informationen über das zur Adoption frei gegebene Kind zu erhalten.

Im Gegensatz zu diesem nur bedingten Informationszugang für die leiblichen Eltern hat das Adoptivkind selbst Recht darauf, Auskunft über die Personalien der leiblichen Eltern zu erhalten. Das Kind hat ebenfalls einen Anspruch darauf, zu erfahren, dass es adoptiert worden ist. Die Adoptiveltern können den Zeitpunkt und die Art, wie sie das Adoptivkind darüber informieren wollen, frei wählen. Sie sind jedoch verpflichtet, das Kind darüber aufzuklären, und dürfen ihm diese Informationen nicht vorenthalten. 

Aufgabe der KESB

Kennen sich die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern, können sie sich auch zu einer offenen Adoption entschliessen. Im Gegensatz zur geheimen Adoption finden bei der offenen Adoption Kontakte zwischen leiblichen Eltern, den Adoptiveltern sowie dem Adoptivkind statt. Die Vereinbarung über die Kontakte sowie allfällige Änderungen unterliegen der Genehmigung durch die KESB.

Die KESB hat die Verpflichtung, den an der Vereinbarung beteiligten Personen die Tragweite ihrer Entscheidung bewusst zu machen. Auch ist das Kind vor der Genehmigung der Vereinbarung anzuhören. Ist es in dieser Frage bereits urteilsfähig, so ist seine Zustimmung erforderlich.  Die Vereinbarung darf nicht einseitig geändert oder gar aufgehoben werden.

Dem Adoptivkind steht ein Vetorecht zu: Lehnt es einen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern ab, so ist es trotz bestehender Vereinbarung nicht verpflichtet, einen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern zu dulden. Auch Informationen wie etwa Schulzeugnisse oder Fotos dürfen die Adoptiveltern nicht gegen seinen Willen weitergeben. Neben diesem rechtlichen Rahmen kann den Herausforderungen einer offenen Adoption auch mit anderen Massnahmen begegnet werden.

Zu späte Informationen erschüttern das Vertrauen in Bezugspersonen

Damit das adoptierte Kind seine Lebenssituation verstehen und annehmen kann, ist es wichtig, dass es schon früh möglichst Informationen darüber erhält, wer es ist und woher es kommt. Diese sollten möglichst klar und altersgerecht sein, damit das Kind sie einordnen kann. Berichte von Adoptivkindern, die erst spät erfuhren, dass sie adoptiert wurden, machen deutlich, dass das Vertrauen in ihre Bezugspersonen, insbesondere in die aufnehmenden Eltern, stark erschüttert wird.

Studien zeigen auf, dass es Adoptivkindern, in deren Familien schon früh Offenheit gegenüber den Herkunftseltern herrschte oder die ihre leiblichen Familien persönlich kannten, psychisch besser geht und sie ein stärkeres Selbstvertrauen haben.  Dies spricht dafür, Kindern – aus welchen Lebensumständen sie auch kommen – mit liebevoller Offenheit das Vertrauen zu geben, dass sie ihre Geschichte verstehen und damit umgehen können werden.

Dazu braucht es Erwachsene, die das Auf und Ab der kindlichen und jugendlichen Ambivalenz mittragen können und die mit viel Geduld und Zuversicht die Kinder begleiten. Auch wenn es Krisen und Loyalitätskonflikte gibt. Denn diese zu bewältigen ist wichtig, um den eigenen Weg zu einer eigenen stabilen Identität gehen zu können.

Annette Cina
arbeitet am Institut für Familienforschung und -beratung der Universität Fribourg. In ihrer eigenen Praxis berät die Psychologin, Psychotherapeutin und dreifache Mutter Jugendliche und Erwachsene. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören unter anderem Prävention von kindlichen Verhaltensstörungen, Paarkonflikte, Kindererziehung und Stress.

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