Alles, was Sie über den Lehrplan 21 wissen müssen - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
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Alles, was Sie über den Lehrplan 21 wissen müssen

Lesedauer: 3 Minuten

Kaum ein Projekt der Schweizer Bildung gab in den letzten Jahren so viel zu reden wie der Lehrplan 21. Bisher hatte jeder Kanton seinen eigenen, verbindlichen Lehrplan. Seit Ende 2014 liegt nun erstmals ein für sämtliche Schweizer Kantone identisches Planungsinstrument vor. Was das im Klartext bedeutet.

Hintergrund eines gemeinsamen Lehrplans ist der Bildungsartikel (Art. 62) in der Bundesverfassung, der 2006 vom Schweizer Volk angenommen wurde. Er verpflichtet die Kantone dazu, die Schule zu harmonisieren. Der Lehrplan 21 ist ein Instrument dazu.

Er soll dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche in allen Kantonen zu bestimmten Zeitpunkten über das gleiche Können und Wissen in den einzelnen Fachbereichen verfügen. Dies ist insbesondere bei einem Wohnortswechsel über die Kantonsgrenzen hinweg von grosser Bedeutung.

Ein gemeinsamer Lehrplan vereinfacht zudem die Koordination und Produktion von Lehrmitteln. Es muss nicht mehr jeder Kanton seine eigenen, auf den Lehrplan abgestimmten Lehrmittel erarbeiten. Gemeinsame Lehr- und Lernziele sind ausserdem ein weiterer Schritt zur Harmonisierung der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Zudem können Synergien zwischen den Kantonen genutzt und damit Kosten eingespart werden.

Ohne Wissen keine Kompetenz

Bisher waren die kantonalen Lehrpläne stark auf die zu vermittelnden Inhalte in den einzelnen Fächern ausgerichtet. Sie gaben Lehrerinnen und Lehrern vor, welche Themen zu welcher Zeit in welchem Umfang mit den Schülerinnen und Schülern erarbeitet werden mussten. Auch der Lehrplan 21 enthält viele Inhalte, die verbindlich zu unterrichten sind. Sie stehen aber immer unmittelbar im Zusammenhang mit den entsprechenden zu erreichenden Kompetenzen. Also Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche die Lernenden am Ende der 2., 6. und 9. Klasse erlangt haben müssen. Man spricht hier auch von nationalen Bildungszielen.

Ein Beispiel: Zu den verbindlichen Inhalten im Geschichtsunterricht auf der Oberstufe gehören die Französische Revolution, die beiden Weltkriege, der Faschismus und der Holocaust. Der Lehrplan wäre aber nicht erfüllt, wenn die Kinder sich nur Wissen über Ereignisse aneignen und Jahreszahlen auswendig lernen würden. Sie sollen unter anderem auch die Kompetenz erwerben, das Wissen in einen grösseren Zusammenhang der Weltgeschichte zu stellen oder Ereignisse aus verschiedenen Zeitepochen zu beurteilen und zu vergleichen.

«Die Kantone sagen was, die Lehrpersonen entscheiden wie.»

Franziska Peterhans

Bedeutet dies, dass die Wissensvermittlung an Schulen nun zu kurz kommt? Selbstverständlich nicht, meinen Fachleute des Lernens, unter anderem auch der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH. Wenn Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erlangen sollen, bedeutet dies nichts anderes, als dass das angeeignete Wissen auch verstanden wird und angewendet werden kann. Kinder sollen nicht einfach Wissen anhäufen und Fakten auswendig lernen.

Kantone behalten ihren Einfluss

Was regelt der Lehrplan 21 nicht? Der Lehrplan 21 macht Lehrerinnen und Lehrern keine Vorschriften über die Art des Unterrichts und die Lernformen. Die Lehrpersonen können also weiterhin frei entscheiden, wie sie ihre Schülerinnen und Schüler zu den vorgegebenen Kompetenzen führen möchten, ob im Frontalunterricht, im Projektunterricht, mit Lernwerkstätten, in Lernlandschaften. Der Lehrplan dient als Kompass und ist kein Gesetzbuch.

Die Kantone sind auch frei, eigene Unterrichtsschwerpunkte bezüglich Inhalt und Umfang zu setzen. Jeder Kanton entscheidet selber, wann, in welchen Verfahren und in welchem Umfang der Lehrplan 21 eingeführt wird. Die Einführung ist in den meisten Kantonen frühestens auf das Schuljahr 2017/18 geplant. Basel-Stadt startet als erster Kanton bereits im August 2015. Der Aargau lässt sich bis zum Schuljahr 2020/21 Zeit.

Die Kantone sind aber auch verpflichtet, die dafür nötigen Mittel bereitzustellen, insbesondere die Weiterbildung der Lehrpersonen zu organisieren und für angepasste Lehrmittel zu sorgen. Der LCH fordert die Kantone auf, überkantonal erarbeitete Hilfsmittel für die kompetenzbasierte Beurteilung zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls in der Verantwortung der Kantone liegt die Anpassung der Stundentafeln für die einzelnen Fachbereiche.

In zwölf Kantonen wird die Regierung über die Einführung des Lehrplans 21 entscheiden: AG, AR, BE, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, TG, VS. In acht Kantonen liegt der Entscheid beim Bildungs- beziehungsweise Erziehungsrat: AI, BL, BS, SH, SZ, UR, ZG, ZH. Im Kanton FR liegt die Kompetenz für den Erlass bei der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport. In verschiedenen Kantonen gibt es Bestrebungen, dass über die Einführung des Lehrplans 21 an der Urne entschieden werden kann.

Nachbessern bei den Sprachen

Der Lehrplan 21 ist ein Schritt zu mehr Einheitlichkeit im Bildungswesen und zu mehr Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche. Zweifellos hat er aber noch Optimierungsbedarf, insbesondere was den Erwerb von zusätzlichen Landesbeziehungsweise Fremdsprachen betrifft. Bedauerlicherweise ist noch immer nicht koordiniert, ob der Fremdsprachenunterricht an der Primarschule mit Englisch oder Französisch beginnt. So hat eine Viertklässlerin, die im basellandschaftlichen Augst gewohnt hat, seit der 3. Klasse Französisch gelernt. Zieht sie dann mit ihrer Familie wenige Kilometer weiter ins aargauische Kaiseraugst, sucht sie den Französischunterricht vergebens im Stundenplan. Dafür fehlt ihr ein Jahr Englischunterricht. Diesen Missstand müsste die Politik dringend beheben, zum Wohle der Kinder!

Franziska Peterhans

ist Zentralsekretärin des Dachverbandes Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH und Mitglied der Geschäftsleitung.