Wie werden wir Pflegeeltern? - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
Merken
Drucken

Wie werden wir Pflegeeltern?

Lesedauer: 1 Minuten

Jede volljährige Person kann sich als Pflegemutter oder Pflegevater bewerben. Welche Kriterien dabei zu erfüllen sind, haben wir für Sie zusammengefasst. 

Wer mit dem Gedanken spielt, ein Kind in Pflege zu nehmen, sollte sich zuerst an die Gemeindeverwaltung seines Wohnortes wenden. Diese leitet die Anfrage an die zuständige regionale oder kantonale Stelle weiter (Sozialdienst, Jugendsekretariat, Fachstelle usw.). Interessenten können sich auch direkt an eine der vielen Organisationen wenden, die sich auf die Vermittlung und Begleitung von Pflegekindern spezialisiert haben. 

Pflegekinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren leiblichen Eltern

Anschliessend wird abgeklärt, ob die Antragsteller für die anspruchsvolle Aufgabe geeignet sind. Laut Pflegekinderverordnung (PAVO) kann sich jede volljährige Person als Pflegemutter/Pflegevater bewerben. Die Interessenten sollten: 

  • Freude am Zusammenleben mit Kindern haben und in der Lage sein, sich in ihre Welt einzufühlen und ihre Bedürfnisse zu erkennen;
  • körperlich und seelisch fit sein, wobei chronische Erkrankungen nicht automatisch ein Ausschlusskriterium sind;
  • genügend Platz (in der Wohnung und im Herzen) für ein (zusätzliches) Kind haben; 
  • in einer stabilen Partnerschaft leben (falls sie gebunden sind);
  • sicherstellen, dass andere im Haushalt lebende Familienmitglieder ebenfalls mit der Aufnahme eines Pflegekindes einverstanden sind;
  • nicht überschuldet sein und über ein geregeltes Einkommen verfügen (Betreibungsregisterauszug);
  • nicht einschlägig vorbestraft sein (Strafregisterauszug);
  • akzeptieren, dass Pflegekinder ein Recht auf Umgang mit ihren leiblichen Eltern haben, und fähig sein, eine wertschätzende Haltung gegenüber der Herkunftsfamilie des Kindes einzunehmen;
  • verstehen, dass das Kind aufgrund seiner Geschichte möglicherweise Verhaltensweisen zeigt, die von denen ihrer eigenen Kinder abweichen;
  • bereit sein, mit den Behörden und Fachpersonen zusammenzuarbeiten und sich bei aufkommenden Konflikten frühzeitig beraten zu lassen. 

Übrigens: Bewerben sich Paare, spielt es keine Rolle, ob die Antragsteller ledig oder verheiratet sind beziehungsweise ob sie in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben. Auch Verwandte, die ein Kind bei sich aufnehmen möchten, brauchen dafür eine Bewilligung. Von Gesetzes wegen müssen sie dieselben Voraussetzungen erfüllen und unt erstehen ebenfalls der Aufsicht der Behörden.


Mehr zum Thema: