Wie gelingt Familie nach einer Trennung?
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Wie gelingt Familie nach einer Trennung?

Lesedauer: 6 Minuten

Wenn sich Eltern scheiden lassen, stellen sich viele Fragen. In der Praxis haben sich Beratungsmodelle und Mediation als hilfreiche Instrumente erwiesen. Teil 10 unserer Serie «Wie Familie gelingt».

Text: Gisela Kilde
Bild: Getty Images

Einer Trennung der Eltern folgt in der Regel die Auflösung des gemeinsamen Haushalts. Das vorher selbstverständliche Zusammenleben zwischen den Eltern und den Kindern wird nun geregelt, geplant und organisiert. Möglicherweise sind weiterhin gleichberechtigte Betreuungsanteile möglich, weil die Eltern sich in Fragen der Kindererziehung gut verstehen, beide ihre Kinder betreuen wollen und dies auch können, die Kinder eine solche Lösung unterstützen und die Distanz zwischen den Wohnorten sich nicht wesentlich vergrössert hat.

Die Eltern verdrängen, dass die Kinder sich nicht vom anderen Elternteil trennen wollten, sondern das Paar dies so entschieden hat.

Die alternierende Obhut oder hohe Betreuungsanteile für beide sind immer öfters anzutreffen. Das liegt sicherlich auch daran, dass die Gerichte seit 2017 angehalten sind, die alternierende Obhut zu prüfen, wenn ein Elternteil oder ein Kind dies verlangt. Allerdings können nicht alle Familien die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllen.

Manchen Eltern fällt es schwer, Paar- und Elternebene zu trennen. Entsprechend sind Konflikte vor den Kindern kaum zu verbergen, gemeinsame Lösungen in Erziehungsfragen zu erarbeiten, ist fast nicht möglich. Die Eltern verdrängen, dass die Kinder sich nicht vom anderen Elternteil trennen wollten, sondern das Paar dies so entschieden hat.

Der andere Elternteil ist wichtig

In der Regel lieben Kinder beide Eltern nach wie vor und sie sind über das Auseinanderbrechen der Familie traurig. In solchen Situationen kann es für die Eltern hilfreich sein, sich darauf zu besinnen, welche Bedeutung der andere Elternteil für das Kind «in den guten Zeiten» hatte. Beide haben ihre Elternrolle unterschiedlich ausgefüllt:

Der Papa ist vielleicht der­jenige, mit dem das Kind über den Fussball fachsimpelt, aber die Mama gibt gute Tipps für das Lernen auf eine Prüfung – oder umgekehrt. Der Papa ist eine zuverlässige Begleitung an die Sportturniere, die Mama erzählt spannende Gute-Nacht-Geschichten. Jeder Elternteil hat unterschiedliche Aufgaben und Funktionen übernommen, die für das Kind von Bedeutung sind.

Kann nach einer Trennung ein Teil dieser Aufgabenteilung weitergeführt werden, hilft das dem Kind, die Trennung besser zu verarbeiten. Denkbar ist daher, dass der Papa weiterhin für die Sportturniere zuständig bleibt und die Fussballspiele des örtlichen Fussballvereins ein fixer Termin für beide darstellen. Zu bedenken bleibt gleichwohl: Ein gegenseitiges Überbieten an Aktivitäten kann das Kind auch überfordern.

Vermeiden Sie Augen verdrehen oder seufzen, wenn das Kind über seine Erlebnisse beim anderen Elternteil erzählt.

Regelmässigen Austausch ermöglichen

Eine gute Elternbeziehung zum Kind ist nicht so sehr davon abhängig, wie sensationell das gemeinsame Erlebnis war, sondern entsteht dann, wenn das Kind von den Eltern ein gewisses Engagement und Einfühlungsvermögen spürt. Dies heisst auch, dass die Eltern für das Kind verfügbar und ansprechbar sind – nicht in jeder Minute, aber verlässlich zu gewissen Zeiten. Darum ist ein regelmässiger Austausch, sei dies persönlich oder über Kommunikationskanäle, wichtig für das Kind.

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Beide Elternteile sollten dem Austauschbedürfnis des Kindes mit dem anderen Elternteil entgegenkommen, auch ausserhalb der vorgesehenen Besuchsrechtsregelung. Auch eine minimale Wertschätzung und Höflichkeit zwischen den Eltern sollte, zumindest vor dem Kind, gewahrt werden. Zu unterlassen sind auch nonverbale Zeichen wie Augen verdrehen oder seufzen, wenn das Kind über seine Erlebnisse beim anderen Elternteil erzählt.

Vor allem zu Beginn der Trennungssituation ist ein solches Verhalten nicht einfach – aber eine Übungs­sache, die mit der Zeit immer besser gelingen kann. Hilfreich ist auch, sich an eine Beratungsstelle oder eine Mediationsstelle zu wenden, um in Eigenverantwortung Antworten auf wiederkehrende Konflikte zu finden.

Jedes Kind hat das Bedürfnis, mit beiden Elternteilen verbunden zu sein.

3 Konfliktpotenziale

Nun sind nicht alle Eltern-Kind-­Beziehungen zum Zeitpunkt der elterlichen Trennung von tragender Qualität. In manchen Familien liegt der Trennungsgrund gerade darin, dass der eine Elternteil sich nicht (genügend) um seine Kinder gekümmert hat.

Manchmal verbringt ein Vater erst nach seiner Trennung zum ersten Mal Zeit alleine mit dem Kind. Auch in diesen Familiensituationen ist es wichtig, dem Kind einen angepassten Kontakt zum Elternteil zu ermöglichen. Unabhängig von der Qualität der Beziehung verspürt nämlich jedes Kind ein langfristig angelegtes Bedürfnis, mit beiden Elternteilen in einer gewissen Art und Weise verbunden zu sein.

Beide Elternteile erweitern das Erfahrungsspektrum des Kindes. Wer es ist und woher es kommt, sind wichtige Fragen, die als Erstes die Eltern und seine weitere Verwandtschaft beantworten können. Bei solchen Familiensituationen eröffnet sich in drei Punkten ein gewisses Konfliktpotenzial:

  • Erstens besteht Gefahr, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keine erzieherische Verantwortung übernehmen will, weil er entweder die punktuellen Treffen nicht mit Konflikten belasten will oder weil er Angst hat, das Kind käme dann nicht mehr zu einem nächsten Besuch.
  • Ein zweites Problemfeld besteht darin, dass der Elternteil vielleicht die Bedürfnisse des Kindes, seine Interessen und Hobbys, gar nicht kennt. So besteht das Risiko, dass er die gemeinsame Zeit unangemessen gestaltet oder zu wenig Rücksicht auf die Anliegen des Kindes nimmt. Beides kann beim Kind zu einer ablehnenden Haltung führen.
  • Und drittens kann sich der Elternteil verpflichtet fühlen, ein Unterhaltungsprogramm zu bieten, das möglicherweise das Kind überfordert. Die inhaltliche Gestaltung der jeweiligen Kontakte wird daher im Idealfall bereits im Vorfeld mit dem Kind geplant und abgesprochen.

Aktive Teilnahme am Kinderalltag

Beide Elternteile können die Interessen des Kindes durch aktive Teilnahme an seinem Alltag unterstützen. Auch dem Elternteil, der bislang die Elternschaft (noch) nicht aktiv erlebt hat, sollte die Möglichkeit zugestanden werden, mit dem Kind ein gemeinsames Interessenfeld oder eine Aktivität zu finden und eine eigene Erlebniswelt aufbauen zu dürfen.

So kann bei Kleinkindern beispielsweise ein Eltern-Kind-Turnen besucht werden, ältere Kinder üben mit dem Elternteil eine gemeinsame Sportart aus oder sie besuchen Museen, die das Kind aktuell inte­ressieren. Auch die Beispiele oben – die Begleitung zum Training und zu Sportanlässen – kann der Vater übernehmen.

Um diese aktive Teilnahme am Leben des Kindes zu ermöglichen, müssen flexible Besuchszeiten möglich sein. Im Idealfall wird eine ­solche Aufteilung der Verantwort­lichkeiten unmittelbar nach der Trennung vorgenommen. Das Kind erfährt auf diese Weise die Auflösung des gemeinsamen Haushalts als weniger einschneidendes Erlebnis. Eine auf das Alter und die Interessen abgestimmte Aktivität wird mög­licherweise auch sicherstellen, dass die Kontakte zum anderen Elternteil weiterhin wahrgenommen werden und nicht abbrechen.

Gutes Beratungsangebot für zerstrittene Eltern

In einer prozentual geringen Anzahl von Fällen bleibt nach der Trennung ein hohes Konfliktniveau zwischen den Eltern bestehen. Die zuständige Behörde oder das zuständige Gericht haben dann die Möglichkeit, eine für den Konfliktfall passende Massnahme anzuordnen. Vor allem in Fällen, in denen sich die Eltern über Betreuungsanteile oder den angemessenen persönlichen Verkehr streiten, können Beratungen oder eine Mediation angeordnet werden.

In einer Mediation sollen die Beteiligten mit Hilfe einer neutralen Person selber eine Lösung erarbeiten.

In manchen Kantonen wie etwa St. Gallen oder Basel-Stadt sind angeordnete Beratungen bereits ­institutionalisiert. Das Gerichtsverfahren oder das Verfahren vor der Behörde wird für die Dauer der angeordneten Massnahmen sistiert. Die Eltern werden dann zu Gesprächen eingeladen. Darin klärt die zuständige Fachperson zuerst mit den Eltern Auftrag, Vorgehen und Rollen.

In konstruktiver Art und Weise werden Problemsituationen und passende Lösungswege thematisiert. Die Kinder werden – je nach Alter – ebenfalls in den Beratungsprozess eingebunden. Finden die Eltern in dem vom Gericht festgelegten Zeitraum eine Lösung, wird das Ergebnis schriftlich festgehalten, von den Eltern unterzeichnet und dem Gericht zur Genehmigung unterbreitet. Ein weiterer Gerichtstermin ist dann nicht mehr nötig.

Gerichtlich angeordnete Mediation

Ganz ähnlich läuft eine angeordnete Mediation ab. In einer Media­tion sollen die Beteiligten mit Hilfe einer neutralen Mediationsperson selber eine Lösung erarbeiten. Eine erfahrene Mediationsperson kann mit den Beteiligten eine individuell angepasste Grundlage für die Ausübung der Kontakte zwischen Kind und Eltern legen. Auch bei der Mediation können die Kinder altersgemäss einbezogen werden. Stehen die Kinder kurz vor der Mündigkeit, macht es Sinn, eine Mediation nur zwischen Jugend­lichen und betroffenem Elternteil vorzusehen.

Damit wird erreicht, worauf sich Eltern auch ausserhalb einer Mediation immer wieder fokussieren können: die Bedürfnisse ihrer Kinder erkennen, indem sie präsent sind, zuhören und angemessen darauf reagieren. Dabei sollten sie aber auch die eigene Position und das eigene Wohlergehen nicht ignorieren, sondern konstruktiv einbringen, um gemeinsam Lösungen zu finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neben organisatorischen Fragen ist die Beziehungsqualität zwischen den Eltern und zu den Kindern massgebend, welche Betreuungsmodelle nach der Trennung der Eltern möglich sind.
  • Eine Beratung oder eine Mediation können helfen, eine neue Familienorganisation in Abstimmung mit den Bedürfnissen der Eltern und der Kinder zu finden.
  • Im Konfliktfall können KESB und Gerichte eine Beratung oder Mediation auch anordnen. Ziel ist es auch hier, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Gisela Kilde
ist Leiterin der Fachstelle für Privatrecht sowie Dozentin an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW School of Management and Law.

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