Heute wohne ich bei Papa
Merken
Drucken

Heute wohne ich bei Papa

Lesedauer: 9 Minuten

Früher war es in der Schweiz üblich, dass Trennungsväter ihre Kinder maximal jedes zweite Wochenende zu sich nahmen. Eltern, die es anders machten, galten als Exoten. Heute haben immer mehr Männer das Ziel, auch nach einer Trennung im Leben ihrer Kinder präsent zu bleiben.

Text: Adrian Hoffmann
Bild: Samuel Trümpy / 13 Photo

Der Zehnjährige steigt aus dem Auto und geht auf das Haus zu. Dann bleibt er plötzlich stehen, dreht sich nochmals um und ruft: «Bis in einer Woche dann?» Sein Vater ruft zurück: «Ja, genau!» Der Bub streckt den Daumen nach oben, dann verschwindet er hinter der Garten­hecke.

Es komme ihm so vor, als würde sein Sohn von ihm eine Bestätigung einfordern, dass er als Vater auf keinen Fall seinen Termin verpasse, sagt Marc Petzold und lacht. Selbstverständlich wird er in einer Woche zur gewohnten Uhrzeit genau an dieser Stelle sein – und ihn abholen. Marc Petzold und seine Frau leben getrennt. Die Obhut ihres Sohnes teilen sie sich. Für diese Lösung musste der 44-Jährige jedoch lange kämpfen.

Der Trend geht hin zur alternierenden Obhut

Eine Pauschallösung für die Aufteilung der Kinderbetreuung nach einer Trennung der Eltern gibt es nach Einschätzung des Vereins für elterliche Verantwortung VeV nicht. Wohl aber einen Trend hin zur alternierenden Obhut, stellt Oliver Hunziker fest, Präsident des Vereins mit Sitz in Brugg AG.

Das komme insbesondere der Beziehung von Kindern und Vätern zugute, denn sie können mehr Zeit miteinander verbringen. Von alternierend spricht man, wenn Kinder zu mindestens 30 Prozent vom jeweils zweiten Elternteil betreut werden. «Die alternierende Obhut wird zur First Choice und damit gesellschaftsfähig, vielmals auch in Streitfällen», sagt Oliver Hunziker.

Marc Petzold musste lange dafür kämpfen, dass er seinen Sohn oft betreuen kann.
Marc Petzold musste lange dafür kämpfen, dass er seinen Sohn oft betreuen kann. (Bild: Herbert Zimmermann / 13 Photo)

In der Schweizer Rechtsprechung sei in der Vergangenheit immer wieder ein Denkfehler gemacht worden. «Man ging davon aus: Mama ist gut, Papa muss es beweisen.» Das habe dazu geführt, dass manche Kinder nach Trennungen den gewohnten Alltag mit ihren Vätern verloren hätten. «Das passiert auch noch heute, aber es bessert sich», so Hunziker.

Je nach Kanton und Gepflogenheiten vor Ort bräuchten Väter unterschiedlich starken Durchhaltewillen, um ihre Kinder weiterhin viel zu betreuen. Diesen Willen zeigt Marc Petzold nun schon lange. Nach zweieinhalb Jahren voller Streitigkeiten ordnete ein Gericht die alternierende Obhut an. Da Petzold als Informatiker arbeitet, kann er viel von zu Hause aus erledigen – und sich daher auch gut um seinen Zehnjährigen kümmern.

Im Einverständnis beider Eltern übernahm auf richterliche Anweisung das Marie-Meierhofer-Institut für das Kind in Zürich die Bewertung darüber, was dem Interesse ihres Sohnes am besten entspricht. Es sei zu erwarten gewesen, dass sich das Gericht nicht gegen die von ihm selbst beauftragte Empfehlung des renommierten Instituts stelle, sagt Marc Petzold.

«Unserem Sohn bleiben durch diese einwöchigen Zeiträume am Stück häufige Wechsel erspart. Ich hole und bringe ihn jede Woche.» Der Weg zur Schule ist gleich lang wie der vom mütterlichen Haushalt. Petzold meint, dass dem Bub die gemeinsame Zeit mit ihm guttue. 

Elternstreit belastet Kinder dauerhaft

Der Elternkonflikt kann etwas zur Ruhe kommen. Die neue Strategie des Vaters: keine Angriffsfläche bieten, Streit vermeiden und versuchen, die Ex-Frau und ihre Ansichten besser akzeptieren.

Das sei eine gute Strategie, sagt Vereinspräsident Oliver Hunziker. Elternstreit belaste Kinder dauerhaft. Hunziker macht die Erfahrung: Richter entscheiden auch nach strittigen Trennungen immer häufiger pro geteilte Betreuung. Denn sie sähen, dass viele Eltern im Einvernehmen diesen Weg gingen – und dass es von Vorteil sei für alle. «Es gibt sehr viele junge Mütter, die sagen, sie möchten bald nach der Geburt wieder arbeiten», erklärt Hunziker. «Und die auch einfordern, dass ihre Männer als Väter präsent sind. Das spürt man und das ist wunderbar so.»

Zu dieser Haltung junger Mütter trägt laut Hunziker bei, dass das Bundesgericht im Jahr 2018 die 10/16-Regel aufhob. Danach musste der Elternteil, der die Obhut über die Kinder hatte und der bisher keiner Erwerbstätigkeit nachging, ab dem 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes ein Arbeitspensum von 50 Prozent aufnehmen und ab dessen 16. Lebensjahr eine Vollzeitstelle.

Neuerdings ist es so, dass bereits ab Kindergarten- oder Schuleintritt dem hauptbetreuenden Elternteil – meist sind das die Mütter – eine 50-Prozent-Arbeitsstelle zugemutet werden kann, später auch mehr. Somit gibt es nicht mehr klassisch einen Ernährer für Trennungsfamilien und eine Betreuerin der Kinder, sondern zunehmend betreuen beide Eltern und beide tragen zur finanziellen Versorgung der Kinder bei. «Schritt für Schritt» werde eine partnerschaftliche Lösung nach der Trennung populärer, führt Hunziker aus.

Dringend nötig: eine frühe Kommunikation

Immerhin leben heute in der Schweiz nach Angaben des Marie-Meierhofer-Instituts schätzungs­weise 90’000 Kinder in multilokalen Familien, viele davon dürften aus Trennungsfamilien stammen. Es ist nach Angaben des Instituts davon auszugehen, dass die meisten eine für sich und ihre Kinder zufriedenstellende Familien­lösung gefunden haben. «Manchmal ist eine geteilte Betreuung auch einfach nicht möglich, aus ganz unterschiedlichen Gründen», räumt Hunziker ein. Allein ein Elternstreit darüber, ob eine geteilte Betreuung gut sei für die gemeinsamen Kinder, werde aber von Gerichten nicht mehr als Hinderungsgrund für das neue Modell gewertet.

Die vermutlich erfreulichste Absprache, die für Kinder nach einer Trennung getroffen werden kann, lebt Christoph Adrian Schneider, 49, aus Muri bei Bern. Der Vater zweier Söhne (10 und 12 Jahre alt) hatte das Thema in weiser Voraussicht schon während der Schwangerschaft seiner früheren Frau angesprochen – und auch, wie sie eine Trennung als Eltern meistern können, ohne es als ein persönliches Scheitern zu begreifen.

Christoph Adrian Schneider hat schon nach der Geburt des ersten Sohnes Regelungen für den Fall einer Trennung getroffen.
Christoph Adrian Schneider hat schon nach der Geburt des ersten Sohnes Regelungen für den Fall einer Trennung getroffen. (Bild: Daniel Rihs / 13 Photo)

Schneider ist Psychologe und im Vorstand des Verbands männer.ch. Er leitet in Bern die dortigen Väter-Crashkurse und sieht frühe Kommunikation als Schlüssel zu guten Lösungen. Selbstverständlich gibt es noch einige weitere Voraussetzungen: Dass er sich als Vater paritätisch in die Elternbeziehung einbringt, war für ihn von Anfang an klar. Auch, dass sie als Eltern in der Nähe voneinander leben und er seine Arbeitszeiten entsprechend anpasst. «Wichtig ist, eine alternierende Obhut gut zu organisieren», sagt Schneider. «Ich schaue, dass ich für unsere Söhne verfügbar bin, wenn sie bei mir sind.»

Jungen Eltern sei heute bewusst, dass Elternschaft etwas Partnerschaftliches sei. «Und alle wissen: Eine Trennung kann jeden treffen.» In der Schweiz sei man auf einem guten Weg – selbst in Konstellationen, in denen Eltern unterschiedlicher Meinung seien. Wenn die geteilte Betreuung auch vor der Trennung gelebt wurde, spreche vieles dafür, sie fortzusetzen.

Für viele Väter ist es schwierig, die Arbeit zu reduzieren – da braucht es Hartnäckigkeit ­gegenüber dem Arbeitgeber.

Der Verband männer.ch fordert Parität in vielerlei Hinsicht. So setzt er sich seit geraumer Zeit für mehr Vaterschaftsurlaub für Männer ein. Schneider berichtet, er erlebe Väter, für die es schwierig sei, die Arbeit anzupassen und zu reduzieren. Doch von denen wünscht er sich Hartnäckigkeit. «Ich behaupte, es ist in der Schweiz auch für Väter machbar, Beruf und Kinder miteinander zu vereinbaren – auch, wenn Männer manchmal mehr Überzeugungsarbeit leisten müssen bei ihrem Arbeitgeber als Frauen.»

Da sowohl seine frühere Frau als auch er zu den Söhnen von Geburt an eine enge Verbindung hatten, habe sich die Eltern-Kind-Beziehung nach der Trennung nicht verändert. Selten träfen sie noch zu viert aufeinander, an den Geburtstagen der Kinder zum Beispiel. Einmal im Monat gingen sie als Eltern zu zweit etwas essen und sprächen über ihre Söhne und ihre Elternbeziehung.

Fünf Betreuungsmodelle
Was Eltern beachten sollten:
  • Erweiterte Betreuung
    Väter betreuen ihre Kinder jedes zweite Wochenende und auch flexibel unter der Woche. In vielen Fällen beginnt die Betreuungszeit freitags nach Kindergarten oder Schule und endet montags mit Beginn des Kindergartens oder der Schule. Manchmal sind die Zeiten auch kürzer, von Samstagmorgen bis Sonntagabend. Zusätzliche gemeinsame Zeiten unter der Woche mit oder ohne Übernachtungen. Weit verbreitet und gerne gewählte einvernehmliche Lösung für Nachtrennungsfamilien.
  • Jedes zweite Wochenende
    Klassischerweise jedes zweite Wochenende gemeinsame Vater-Kind-Zeit. Im Deutschen spricht man von Residenzmodell, in der Schweiz allgemein wieder von Besuchsrecht. Noch weit verbreitet – vor allem in Fällen, in denen es bereits seit Jahren Anordnungen und Regelungen gibt, die mit Hilfe der Behörden getroffen wurden.
  • Alternierende Obhut
    Betreuungszeiten mindestens 30 Prozent beim zweiten Elternteil. Dieses Modell kann in zahlreichen Variationen gelebt werden. Bei Kindern ab Schulalter regeln es Eltern oftmals so, dass die Kinder eine Woche bei der Mutter leben, eine Woche beim Vater. Oder fünf Tage bei der Mutter, drei Tage beim Vater, dann wieder fünf Tage bei der Mutter und so fort. Räumliche Nähe sehr von Vorteil. Bei kleineren Kindern sollten die Aufenthalte bei einem Elternteil nicht allzu lang sein, weil ihr Zeitempfinden anders als das von Erwachsenen ist.
  • Wenig bis gar kein Kontakt zu einem Elternteil
    Leider gibt es noch immer auch solche Fälle. Das hat unterschiedlichste Gründe. Oftmals sehen Väter in diesen Konstellationen ihre Kinder nur, während Begleitpersonen dabei sind. Meist ist die gemeinsame Zeit auf wenige Stunden im Monat begrenzt, was viele Väter beklagen und viele Kinder stumm hinnehmen müssen.
  • Nestmodell
    Kinder bleiben im elterlichen Haushalt, der bereits vor der Trennung bestand. Die Eltern wechseln ihren Aufenthalt. Das Nestmodell ist die alternierende Betreuung an einem Standort. Verursacht meist hohe Kosten und wird daher nur sehr selten gelebt.

Den Fokus auf die Kinder richten

Dominik Blatt, 47, aus Wil SG bezeichnet die räumliche Nähe ­zwischen Mutter und Vater als wichtigste Voraussetzung für eine alternierende Obhut. Seit vier Jahren schon betreut er die drei Kinder gemeinsam mit seiner Ex-Frau, in einem wertschätzenden Verhältnis zueinander. Selbst als Eltern in Trennung unternahmen sie früher regelmässig etwas zusammen, weil sie «immer den Fokus auf die Kinder» richteten. Auch Weihnachten feiern sie gemeinsam. Die alternierende Obhut sei eine Win-win-Situation, «weil ich die Erziehung der Kinder mitgestalten kann, aber auch Möglichkeiten zur Freizeit habe».

Vielleicht auch deshalb, weil Dominik Blatt als Teamleiter einer Finanzabteilung arbeitet, sieht er einige strukturelle Defizite für Getrennterziehende. Blatt spricht einen geteilten Sozialabzug bei der Steuererklärung an, obwohl die Kinderbetreuung annähernd ausgeglichen sei. Und beim Krankenkassenabzug sollte nur abzugsberechtigt sein, wer die Prämien zahlt. Aber die Abzugsfähigkeit bestimme sich nach dem höheren Wohnanteil der Kinder. «Das sind Themen, die ich als sehr störend empfinde», sagt Blatt. «Gerade bei Getrennten und Geschiedenen fallen ja viele doppelte Kosten an», argumentiert Blatt. «Plötzlich wird man als alleinstehender Vater mit massiv höheren Ansätzen besteuert, obwohl man seinen Anteil zur Erziehung gleichermassen beiträgt.»

Sabine Brunner vom Marie-Meierhofer-Institut für das Kind in Zürich beschäftigt vor allem eine Frage: Was genau entspricht denn dem Kindeswohl? Ein Begriff, der so umstritten ist wie kaum ein anderer. Brunner beklagt, dass sich die Professionen im Familienrecht selbst so uneins seien, welche Kriterien für die Regelung der Situation von Kindern getrennter Eltern Ausschlag geben sollen.

Vor diesem Hintergrund sei es für Trennungsfamilien umso schwieriger, angemessene Lösungen zu finden. «Mich beschäftigt es sehr, dass selbst in der Fachwelt bisweilen ein solch heftiger Krieg geführt wird», sagt sie. Bei vielen Vätern spüre sie das Bemühen, auch nach einer Trennung für ihre Kinder da sein zu wollen «und ihre Stellung in der Familie neu zu finden», so Sabine Brunner. «Ich stelle mit Freude fest, dass sich Väter mehr engagieren als noch vor Jahren.»

Echte Elternschaft besteht aus mehr als nur aus Zeit.

Sabine Brunner, Marie-Meierhofer-Institut für das Kind

Doch aus Brunners fachlicher Sicht gibt es auch Väter, die über das Ziel hinausschiessen. Die alternierende Obhut zu erreichen, werde mitunter zu einer «Lebens- und Machtfrage» gemacht. Die Bedürfnisse der Kinder gerieten ausser Acht. «Es scheint darum zu gehen, einen Teil des Kindes besitzen zu wollen oder Zeit mit dem Kind zu besitzen.» Natürlich erfordere Bindung Zeit, aber echte Elternschaft und eine «gute Beziehung zwischen Eltern und Kind» bestehe aus mehr als nur aus Zeit.

Entscheidend für ein Gelingen der geteilten Betreuung sei, den Kindern gut zuzuhören und die Beziehung der Eltern «zu klären», die Trennung auch emotional zu vollziehen. Genau das versuchen sie im Institut mit dem Beratungsangebot. In Einzelfällen könne es funktionieren, wenn die alternierende Obhut trotz eines Elternstreits angeordnet werde, erklärt Sabine Brunner. Und zwar dann, wenn die Eltern sich in ihren Rollen grundsätzlich respektierten und die Kinder selbst bei beiden Eltern sein möchten. Oftmals wäre es sinnvoll, wenn Eltern frühzeitiger ein Beratungsangebot in Anspruch nähmen, ist Brunner überzeugt.

Jeden Fall individuell beurteilen

Bei strittigen «Alt-Fällen» sieht Oliver Hunziker vom Verein für elterliche Verantwortung nur begrenzt Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation. Problematisch an Entscheidungen von Behörden sei, dass sie so gut wie nie überprüft würden. «Es werden Entscheidungen getroffen, die für das ganze Leben gelten sollen», sagt Oliver Hunziker – dabei sind die Bedürfnisse von Kleinkindern ganz andere als von jenen, die älter werden.

Einmal getroffene Regelungen werden im Extremfall, sollten sich Eltern auch im späteren Verlauf eines Streits nicht einigen können, einfach beibehalten. Der Vater bleibe also Besucher an jedem zweiten Wochenende. «Die Väter sind ja oft auch nicht ganz unschuldig», sagt Hunziker mit Blick auf krass verlaufende Sorgerechtsstreitigkeiten. «Wenn ich höre, dass ein Vater in Beratungsgespräche kommt und sagt: ‹Es ist aber mein Recht›, korrigiere ich immer: Wenn, dann reden wir vom Recht des Kindes. Mütter und Väter haben Pflichten.» Hunziker gehört zu jenen, die sich immer wieder dafür einsetzen, dass die Mitarbeiter der KESB und Gutachter mit Weiterbildungen gestärkt werden und dass eine Qualitätssicherung eingeführt wird, die dann auch funktioniert. Ein Unding ist für ihn auch das Verhalten einiger Anwälte im Familienrecht. «Ein guter Richter weiss streitsuchende Anwälte zu ignorieren», sagt er.

Getrennte Eltern sind ‹getrennterziehend›, nicht ‹alleinerziehend›.

Hunziker achtet genau darauf, mit welchen Worten er spricht. «Alleinerziehend» hört er nicht gerne. Allein sei man, wenn der Ex-Partner verstorben ist oder überfordert mit der Betreuung. Getrennte Eltern sind «getrennterziehend», korrigiert er die gängige Alltagssprache. Eltern sein gehe nur gemeinsam.

Und er denkt gerne in die Zukunft. Die Treffs der Väterberatungen glichen heute oft Lazaretten. Was nütze es, sich in Einzelfällen durch die Instanzen zu klagen, was manche Väter gerne tun würden? Wichtiger sei doch, Eskalationen von Anfang an zu unterbinden. «Gerichte sind für Familienthemen eigentlich das falsche Werkzeug», erklärt der Vereinspräsident. «Dort geht es darum, Schuldige zu finden. Wir brauchen aber keine Schuldigen, das nützt den Kindern nichts.» Viel besser wäre es, in Form einer Media­tion, zur Not auch mit Zwang und im Beisein eines Juristen, eine Regelung zu treffen, die sich an paritätischer Elternschaft orientiert. «Und dann Stempel drauf, Gratulation.»

Adrian Hoffmann
ist Redaktor der baden-württembergischen Tageszeitung «Heilbronner Stimme» und selbst Vater in Teilzeit mit einem 70-Prozent-Arbeitspensum.