«Wir wollen, dass in der Schweiz kein Kind geschlagen wird» - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
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«Wir wollen, dass in der Schweiz kein Kind geschlagen wird»

Lesedauer: 2 Minuten

Frau Heuberger, warum braucht es ein Gesetz gegen Gewalt in der Erziehung?

Weil wir bisher kein entsprechendes Gesetz haben.

1978 wurde doch das Recht der Eltern auf Züchtigung im Zivilgesetzbuch ZGB aufgehoben.

Das reicht aber nicht. 1997 hat die Schweiz die UN-Konvention für die Rechte des Kindes
ratifiziert, was unser Land unter anderem dazu verpflichtet, ein explizites Verbot von Gewalt
in der Erziehung in die Gesetze aufzunehmen. Die Schweiz wird immer wieder von der UN
dafür gerügt, dass dies noch nicht geschehen ist.

Was ist demnach zu tun?

Der Verein Gewaltfreie Erziehung setzt sich für zwei Dinge ein: Erstens die gesetzliche
Verankerung des Rechtes auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch (ZGB)
, ähnlich wie
in Deutschland. Dort steht im Bundesgesetz geschrieben: «Kinder haben ein Recht auf
gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere
entwürdigende Massnahmen sind unzulässig.» Zweitens wollen wir erreichen, dass mehr
Projekte lanciert werden, in denen Eltern über die Rechte des Kindes informiert sowie in ihrer Erziehungsleistung besser unterstützt werden. Es gibt viele Erfahrungen in Ländern, die einen Artikel für Gewaltfreie Erziehung in ihren Gesetzen verankert haben: Schon nach relativ kurzer Zeit geht die Gewalt an Kindern zurück, das ist belegt.

«Auch Ohrfeigen oder ein Klapps 
sind demütigend für Kinder 
und somit schädlich für 
die kindliche Entwicklung.»

Barbara Heuberger 

Was würde Eltern nach diesem Gesetz blühen, denen beispielsweise die Hand ausrutscht?

In erster Linie geschieht den Eltern gar nichts. Sowohl Deutschland als auch Österreich – und über 50 weitere Länder – haben solche Verbote festgeschrieben in ihren Gesetzen, dasjenige von Deutschland habe ich gerade zitiert. Weder in Deutschland noch in Österreich ist je einVater oder eine Mutter wegen eines Klapps’ ins Gefängnis gekommen oder bestraft worden. Wir wollen niemanden kriminalisieren, deshalb wollen wir die gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch verankern und nicht im Strafgesetzbuch. Doch ein solcher Artikel hat eine hohe Signalwirkung, was einen gesellschaftlichen Wandel zur Folge haben kann. Auch Ohrfeigen oder ein Klapps sind demütigend für Kinder und somit schädlich für die kindliche Entwicklung.

Die meisten Eltern wollen ihre Kinder gewaltfrei erziehen. Der Alltag mit Kindern ist aber alles andere als einfach. Wie können Eltern gestärkt werden, damit so etwas nicht passiert?

Erst einmal möchte ich sagen: Schläge sind alles andere als zielführend. Ein Kind wird sich
vielleicht für den Moment anpassen, aber langfristig nützen Schläge in der Erziehung nichts,
sie machen das Kind eher aggressiv, und es lernt Gewalt zu akzeptieren und später vielleicht
selber anzuwenden. Aber Sie haben Recht, die meisten Eltern lieben ihre Kinder und möchten sie alles andere als schlagen. Schläge kommen dann vor, wenn man in einer Situation
überfordert ist.
Deshalb müssen Eltern unterstützt und gestärkt werden. Es gibt schon heute viele Anlaufstellen für Eltern und es gibt zahlreiche Methoden, die Eltern erlernen können, damit sie solche Überforderungen meistern können. Mit einem klaren Rahmen und Bestimmtheit kommt man sehr weit in der Kindererziehung. Es braucht keine Gewalt.

Inwiefern würde ein solches Gesetzt zu dieser Erziehungsunterstützung beitragen?

Eine Festschreibung im ZGB ist ein relevantes Statement: «Wir wollen, dass kein Kind in
diesem Land geschlagen wird» – und diese Relevanz ermöglicht es Bund und Kantonen, mehr
Gelder für Projekte und Kampagnen bereitzustellen.

Bild: Fotolia

Der Link zu Petition


Zur Person:

Barbara Heuberger ist Vizepräsidentin vom Verein Gewaltfreie Erziehung und arbeitet als freie Journalistin mit Schwerpunkt Kinderschutz und Kinderrechte.
Barbara Heuberger ist Vizepräsidentin vom Verein Gewaltfreie Erziehung und arbeitet als freie Journalistin mit Schwerpunkt Kinderschutz und Kinderrechte.


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