Eltern auf Zeit?
In der Schweiz leben rund 15 000 Kinder in Pflegefamilien und Heimen. Warum wachsen sie nicht bei Vater und Mutter auf? Und wie fühlt sich das an: Eltern auf Zeit? Eine Spurensuche.
Wer Familie hat, weiss: Es läuft nicht immer alles rund. Das Kind entwickelt seine eigene Persönlichkeit, wächst den Eltern über den Kopf. Der negative Einfluss von Freunden bereitet Probleme, die Schule, die Berufswahl. Meistens jedoch gelingt es Eltern, ihren Kindern ein gutes Zuhause zu bieten.
Wann greift der Staat ein?
In der Schweiz haben alle Minderjährigen ein Anrecht darauf, von den Menschen, die sich um sie kümmern, gut versorgt, gefördert und geschützt zu werden. Sind Mama und Papa mit dem Elternjob dermassen überfordert, dass das Wohl eines Kindes gefährdet ist und es sich nicht angemessen entwickeln kann, ist der Staat verpflichtet, einzugreifen.
Der Begriff «Gefährdung» ist in diesem Zusammenhang weit gefasst. In den meisten Fällen finden sich auf Seiten der Eltern mehrere Faktoren, die zusammengenommen eine Krise auslösen können: Überforderung, psychische Labilität, Krankheit, niedriges Bildungsniveau, kein soziales Netzwerk am Wohnort, Trennung vom Partner, von der Partnerin, Verschuldung, Alkohol und Substanzmissbrauch, Kriminalität und so weiter.
Ein Teil der Mütter und Väter hat einen Migrationshintergrund, aber oft genug sind die strauchelnden Eltern auch Schweizer. Im schlimmsten Fall entlädt sich die Wut über das eigene Scheitern am Kind, manchmal muss es auch mit ansehen, wie beispielsweise der Vater die Mutter schlägt. Eine weitere Form der Vernachlässigung liegt vor, wenn das Kind keinen geregelten Tagesablauf hat, wenn es häufig alleine gelassen wird und niemand an seinem Bett sitzt, wenn es krank ist. Vorausgesetzt, da ist überhaupt ein Bett.
Der Begriff «Gefährdung» ist in diesem Zusammenhang weit gefasst. In den meisten Fällen finden sich auf Seiten der Eltern mehrere Faktoren, die zusammengenommen eine Krise auslösen können: Überforderung, psychische Labilität, Krankheit, niedriges Bildungsniveau, kein soziales Netzwerk am Wohnort, Trennung vom Partner, von der Partnerin, Verschuldung, Alkohol und Substanzmissbrauch, Kriminalität und so weiter.
Ein Teil der Mütter und Väter hat einen Migrationshintergrund, aber oft genug sind die strauchelnden Eltern auch Schweizer. Im schlimmsten Fall entlädt sich die Wut über das eigene Scheitern am Kind, manchmal muss es auch mit ansehen, wie beispielsweise der Vater die Mutter schlägt. Eine weitere Form der Vernachlässigung liegt vor, wenn das Kind keinen geregelten Tagesablauf hat, wenn es häufig alleine gelassen wird und niemand an seinem Bett sitzt, wenn es krank ist. Vorausgesetzt, da ist überhaupt ein Bett.
Was sind die Folgen?
Falls die Herkunftsfamilie ihren Auftrag nicht erfüllen kann, übernimmt der Staat symbolisch die Sorge für den jungen Menschen, steht ihm bei und nimmt seine Interessen wahr. Vertreten wird er in dem Fall durch die Kindes und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Dort arbeiten Pädagogen, Psychologen, Sozialarbeiter und Juristen Seite an Seite. Geht eine Meldung ein, ist die Behörde verpflichtet, dieser nachzugehen. Die Fachleute klären nicht nur ab, sie beraten, begleiten und unterstützen die Mütter und Väter auch, damit diese ihren Alltag mit den Kindern besser meistern können. In vielen Fällen gelingt die Intervention durch die KESB und die sozialen Dienste. Denn: Die meisten Eltern wollen das Beste für ihre Kleinen.
Manchmal fruchten die Hilfsmassnahmen aber nicht oder nur teilweise. Dann kann es passieren, dass die Behörden zum Schluss kommen, dass es besser ist, ein Kind vorübergehend oder dauerhaft aus der Herkunftsfamilie herauszunehmen. Bis eine solche Fremdunterbringung vorgenommen wird, vergeht Zeit. Nur, wenn Gesundheit und Leben des Kindes akut gefährdet sind, wenn es misshandelt oder missbraucht wird oder wenn es komplett sich selbst überlassen ist, muss es schnell gehen.
Manchmal fruchten die Hilfsmassnahmen aber nicht oder nur teilweise. Dann kann es passieren, dass die Behörden zum Schluss kommen, dass es besser ist, ein Kind vorübergehend oder dauerhaft aus der Herkunftsfamilie herauszunehmen. Bis eine solche Fremdunterbringung vorgenommen wird, vergeht Zeit. Nur, wenn Gesundheit und Leben des Kindes akut gefährdet sind, wenn es misshandelt oder missbraucht wird oder wenn es komplett sich selbst überlassen ist, muss es schnell gehen.
Sorge um das Wohl des Kindes
Auch der umgekehrte Weg ist denkbar. Nicht selten wenden sich Eltern, die am Anschlag sind, an die Behörden und bitten um Hilfe. Das erfordert nicht nur Mut und die Fähigkeit, über die eigene Situation nachzudenken. Es ist auch ein eindrücklicher Beweis dafür, dass Mama und Papa sehr wohl um ihr Kind und sein Wohl besorgt sind.
Jedes hundertste Kind in der Schweiz lebt im Heim oder bei einer Pflegefamilie.
In der Schweiz leben schätzungsweise 15 000 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien oder Heimen statt bei ihren leiblichen Eltern; mit anderen Worten jedes hundertste Kind. Während Teenager eher in Einrichtungen unterkommen, hat sich gerade bei jüngeren Kindern das Pflegefamilien-Modell bewährt. Dabei übernehmen andere Erwachsene im Alltag die Aufgaben, die eigentlich Elternsache wären.
Die Gründe liegen auf der Hand: Je jünger ein Mensch ist, desto eher ist er noch in der Lage, sich an weitere Personen zu binden. Ausserdem haben vor allem Kleinkinder ein anderes Zeitgefühl, ein Jahr fühlt sich wie eine Ewigkeit an. Von Fall zu Fall können ganz unterschiedliche Arrangements sinnvoll sein. Neben der Dauerpflege, bei der das Kind komplett in der neuen Familie lebt, gibt es auch die sogenannte Wochenpflege, bei der es samstags und sonntags in die Herkunftsfamilie zurückkehrt.
Eine Kurzzeitpflege kann nötig werden, wenn die Eltern beispielsweise erkranken oder in ganz seltenen Fällen in Untersuchungshaft kommen. Weitere Modelle wie die Entlastungspflege zielen darauf ab, Mama und Papa in lange anhaltenden, belastenden Situationen je nach Bedarf stunden- oder tageweise regelmässig etwas Luft zu verschaffen.