Kinder, Konten und Karten - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
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Kinder, Konten und Karten

Lesedauer: 3 Minuten

Der Geburtstag kann ein Anlass sein, Kindern eine neue Verantwortung zu übertragen: für ein eigenes Konto.

Bargeld verschwindet immer mehr aus dem Alltag: Bezahlen mit der Debitkarte ist weit verbreitet, und Geld­geschäfte werden vorwiegend per Onlinebanking abgewickelt. Digitales Geld hat sich zum Standard entwickelt. Grund genug, auch Kinder und Jugendliche an das Thema heranzuführen. 

Eine Möglichkeit, Ihren Nachwuchs aktiv im Umgang mit digitalem Geld zu schulen, ist ein Kinder- oder Jugendkonto. Damit kann Ihr Kind zum Beispiel das Sackgeld verwalten. Für die meisten Kinder und Jugendlichen ist der Schritt zum eigenen Konto spannend und auf­regend, aber auch voller Heraus­forderungen: Von nun an gilt es, den Kontostand im Blick zu behalten, Kontoauszüge aufzubewahren und vielleicht sogar selbst am Automaten Geld abzuheben. All das kann das Kind jetzt neu lernen.

Wann ein Kind reif für ein eigenes Konto ist, können die Eltern am besten bestimmen. Gerade bei jüngeren Kindern sollte die Initiative jedoch vom Nachwuchs kommen. In diesem Alter ist es zudem wichtig, dass Sie dem Kind Vorgänge wie Sparen oder Bezahlen auch mit Bargeld aufzeigen. 

Lernen, wie ein Konto geführt wird

Wichtig ist, dass Sie Ihr Kind nicht überfordern. Fragen Sie zum Beispiel, ob es Lust hat, sein Sackgeld künftig auf einem eigenen Konto zu verwalten. Das können Kinder als besonders erwachsen empfinden. Lehnt ein Kind den Vorschlag ab, braucht es vielleicht einfach noch ein wenig Zeit.

Manchmal kann es helfen, wenn Sie Ihrem Kind eine Halb-halb-Lösung vorschlagen: Überweisen Sie zum Beispiel einen Teil des Taschengelds auf das Konto und zahlen Sie den anderen Teil weiterhin bar aus. So kann Ihr Kind Stück für Stück die Kontoführung lernen und hat gleichzeitig Bargeld zur Verfügung. Hat es nach einiger Zeit die Kontoführung im Griff, können Sie als neuen Standard das gesamte Taschengeld auf das Kinderkonto überweisen. 
Ergänzend zur Kontoführung können Sie mit zunehmendem Alter Ihres Kindes eine weitere Verantwortung anvertrauen: eine Debitkarte oder sogar eine Prepaid-Karte (siehe Box). Bei manchen Banken können Sie diese Karten direkt bei der Konto­eröffnung oder im Nachhinein beantragen.

Bargeldlos bezahlen und online shoppen 

Mit einer Debitkarte macht Ihr Kind einen weiteren Entwicklungsschritt: Es kann nun nicht mehr nur am Schalter Geld abheben, sondern auch am Automaten, und es kann sogar Einkäufe an der Kasse bezahlen. Die Grenze zwischen physischem und digitalem Geld verschwimmt also immer mehr. 

Nehmen Sie sich am besten immer wieder Zeit und zeigen Sie Ihrem Kind, wie die Dinge funktionieren: Begleiten Sie es, wenn es zum ersten Mal mit der neuen Debitkarte bezahlen möchte. So kann es sich alles von Ihnen zeigen lassen und erlangt nach und nach immer mehr Selbständigkeit im Umgang mit seinen Finanzen.

Wichtig bei der Kontoeröffnung

Vor der Eröffnung des Kontos lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Angebote: Manche Banken bieten für Kinderkonten vergleichs weise hohe Zinsen. Achten Sie auch darauf, dass Sie für Ihr Kind ein reines Guthabenkonto auswählen. So stellen Sie sicher, dass es zu keinen Überziehungen kommt und Ihr Kind nicht ins Minus rutscht. Wenn Ihr Kind 18 Jahre alt und damit volljährig geworden ist, ist es voll geschäftsfähig und kann selbst über sein Konto verfügen.

Foto: iStock


Kinderkonto – das müssen Eltern wissen

  • Die Initiative für ein eigenes Konto sollte vom Kind kommen.
  • Nehmen Sie sich Zeit und zeigen Sie Ihrem Kind, wie Sparen oder Bezahlen ohne Bargeld funktioniert.
  • Ein Vergleich der verschiedenen Angebote lohnt sich. Manche Banken bieten für Kinderkonten vergleichsweise hohe Zinsen.
  • Bei einer Halb-halb-Lösung überweisen Sie einen Teil des Taschengeldes auf das Konto Ihres Kindes und zahlen den anderen Teil weiterhin bar aus. Vorteil: Ihr Kind lernt, wie man ein Konto führt, und hat gleichzeitig weiterhin Bargeld zur Verfügung.
  • Geschenkt ist geschenkt: Sie müssen damit rechnen, dass Kindesschutz-behörden oder Gerichte bei Jugendsparkonten von einer Schenkung und deshalb von geschütztem Kindesvermögen ausgehen.

Debitkarte oder Prepaid-Karte?

Der grosse Unterschied zwischen den beiden Karten ist die Art, wie der Betrag beglichen wird.

  • Bei der Debitkarte ist ein Konto hinterlegt. Das bedeutet, bei der Bezahlung wird der Betrag direkt dem verbundenen Konto abgezogen. Es gibt zudem die Möglichkeit, eine Monats- oder Tageslimite zu definieren – so können die Ausgaben begrenzt werden. 
  • Die Prepaid-Karte hingegen muss zuerst mit Geld aufgeladen werden. Bei der Bezahlung wird dann der Betrag dem aufgeladenen Guthaben abgezogen. Das Gute dabei: Man kann nicht mehr Geld ausgegeben, als zuvor aufgeladen wurde. Nach Schweizer Rechtsprechung dürfen Kinder ab zwölf Jahren eine eigene Prepaid-Karte besitzen.

Florence Schnydrig Moser ist Leiterin von Products & Investment Services bei der Credit Suisse und Auftraggeberin der Taschengeldstudie, die 2017 gemeinsam von Credit Suisse und Pro Juventute veröffentlicht wurde. 
Florence Schnydrig Moser
 ist Leiterin von Products & Investment Services bei der Credit Suisse und Auftraggeberin der Taschengeldstudie, die 2017 gemeinsam von Credit Suisse und Pro Juventute veröffentlicht wurde. 


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