Der erste Ferienjob fürs Kind – das sollten Eltern wissen - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
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Der erste Ferienjob fürs Kind – das sollten Eltern wissen

Lesedauer: 2 Minuten

Die Sommerferien stehen bevor. Für viele Jugendliche der ideale Zeitpunkt, um mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufzubessern. Der Finanzexperte erklärt, was es für Eltern dabei zu beachten gilt.

Text: Patrick Lehner
Bild: iStockphoto

In Zusammenarbeit mit mit Credit Suisse

Unser Sohn ist 13 Jahre alt und würde sich in den Sommerferien gerne etwas zum Taschengeld dazuverdienen. Mein Mann und ich sind offen dafür. Jedoch sind wir unsicher, ob unser Kind über das verdiente Geld selbst verfügen soll und ob es spezielle arbeitsrechtliche Regeln für Minderjährige gibt. Wie können wir unseren Sohn bei seinem ersten Ferienjob und im Umgang mit dem selbstverdienten Geld unterstützen?

Julia, 44, aus Zug

Liebe Julia

Ein Ferienjob ist oft der erste Schritt in Richtung Eigenständigkeit. Die Möglichkeiten für Jugendliche, ihr Taschengeld aufzubessern, sind vielfältig. Doch bei der Auswahl der Tätigkeit muss man einige Regeln beachten. Deshalb ist es gut, dass Sie sich im Vorfeld informieren.

Welche Arbeiten sind für Teenager erlaubt?

Mit 13 hat Ihr Sohn gerade die zulässige Altersgrenze für Ferienjobs erreicht. Rasen mähen, Zeitungen austragen, auf dem Bauernhof mithelfen oder Hunde ausführen beispielsweise sind in seinem Alter gute Verdienstmöglichkeiten. Ab 15 Jahren kommen auch kreative Beschäftigungen als Ferienjob infrage, etwa die Teilnahme an Werbespots oder Fotoshootings. Kinder unter 15 Jahren dürfen solche Aufgaben zwar auch ausführen, jedoch in stark beschränktem zeitlichem Umfang. 

Schülerinnen und Schüler im Alter von 13 bis 18 Jahren dürfen einfache Arbeiten verrichten. Da­runter versteht man Beschäftigungen, welche die Gesundheit und die schulischen Leistungen nicht beeinträchtigen. Verboten sind beispielsweise Arbeiten mit einem hohen Unfallrisiko, Lärm oder Chemikalien. Zudem darf das Kind bei einem Ferienjob höchstens die Hälfte seiner gesamten Ferienzeit arbeiten – und dabei nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden die Woche. Die zulässigen Arbeitszeiten liegen zwischen 6 und 18 Uhr.

Hat Ihr Kind einen Ferienjob angenommen, sollten Sie es dahingehend informieren, denn Jugendliche unter 18 Jahren sind rechtlich gesehen nicht geschäftsfähig. Dies bedeutet, dass Sie als Eltern der Ferienbeschäf­tigung zustimmen müssen. Das können Sie schriftlich, mündlich oder in stillem Einverständnis tun.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kinder ab 13 Jahren dürfen einfache Ferienjobs annehmen.

  • Der Stundensatz ist Verhandlungssache. Faustregel: Der Stundensatz entspricht ungefähr dem Alter des Kindes.

  • Ein Konto ist spätestens ab diesem Zeitpunkt sinnvoll, damit Taschengeld und Nebenverdienst zusammengelegt werden können.

  • Der selbstverdiente Lohn gehört dem Kind. Ein angemessener Beitrag zum Unterhalt kann gemeinsam vereinbart werden.

Selbst verdientes Geld gehört dem Kind

Für die Lohnsumme gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Budgetberatung Schweiz empfiehlt als Orientierung Stundensätze nach Alter. Demnach sollten 13-Jährige 8 bis 10  Franken, 16-Jährige 12 bis 15 Franken und 20-Jährige bis zu 20 Franken pro Stunde verdienen. Schliesslich aber bleibt die Entlohnung Verhandlungssache.

Falls nicht bereits geschehen, kann Ihr Kind zum Antritt seines Ferienjobs sein erstes Bankkonto eröffnen. So fliessen seine Ein­künfte auf ein persönliches Konto und stehen für Zahlungen zur Verfügung. Dies ist auch deshalb nützlich, weil viele Jugendliche die App Twint nutzen und dafür ein Konto benö­tigen. Während es beim Sackgeld oder Jugendlohn sinnvoll ist, Regeln für die Verwendung des Geldes zu vereinbaren, sollte das Kind über eigens verdientes Geld frei verfügen können: Das Geld gehört dem Kind. Bei älteren Kindern, die mehr verdienen, kann man jedoch gemeinsam einen angemessenen Beitrag zum Unterhalt vereinbaren.

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Patrick Lehner
ist Leiter Basisprodukte der Credit Suisse und Vater von vier Kindern.

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