Wie lebt es sich als unverheiratetes Paar mit Kind? - Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
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Wie lebt es sich als unverheiratetes Paar mit Kind?

Lesedauer: 5 Minuten

In unserer Serie «Wir fragen uns …» stellen wir von Fritz+Fränzi uns gegenseitig Fragen aus dem grossen Familienuniversum. Auf die Frage von Éva Berger, Stiftungssekretärin, antwortet Benjamin Muschg, Leiter der Produktion.

«Lieber Benjamin, du lebst mit Frau und Kind, aber ohne Trauschein. Wie ist das so für dich?» 

Éva Berger

Liebe Éva,

es ist ziemlich normal. Und ein bisschen kompliziert.

Wir fühlen uns als Familie nicht besser, schlechter oder auch nur anders als eine mit verheirateten Eltern. Für uns gab es bloss weder vor noch nach der Geburt unserer Tochter eine Motivation, unseren Zivilstand zu ändern. Um einander und der Gesellschaft zu zeigen, dass wir uns lieben und zusammengehören, brauchen wir keinen Ehering, der kirchliche Segen spielt für uns keine Rolle, und rauschende Feste können wir auch ohne Hochzeit
feiern. Wobei unsere Gelegenheiten dazu mit dem Elternsein natürlich genauso rar geworden sind wie bei jedem verheirateten Paar.

Dass wir hin und wieder darauf angesprochen werden, ob und wie das denn bei uns so funktioniert, hat wohl damit zu tun, dass wir statistisch betrachtet doch immer noch ein eher exotisches Familienleben führen. In der Schweiz werden mehr als drei Viertel der Haushalte mit Kindern von Ehepaaren geführt, der Grossteil des restlichen Viertels von Alleinerziehenden und nur 7,2 Prozent von sogenannten Konsensualpaaren. Erstfamilien
ohne Trauschein, wie wir eine sind, bilden unter den Haushalten mit Kindern sogar eine Randerscheinung von weniger als 5 Prozent. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass die «wilde Ehe» in Teilen der Schweiz bis tief ins 20. Jahrhundert – im Wallis gar bis 1995 – strafbar war. 

Für den Zusammenhalt braucht es in Benjamin Muschgs Familie keinen Ring am Finger. 
Für den Zusammenhalt braucht es in Benjamin Muschgs Familie keinen Ring am Finger. 
Heute müssen wir zwar nicht mehr fürchten, dass die Polizei bei uns klingelt. Freilich gibt es aber doch noch eine Reihe gesetzlicher Andersbehandlungen von ehelichen und unehelichen Familien. Zum Beispiel die Sache mit dem Namen: Dass das eigene Kind anders heisst, führt hie und da zu einem gewissen Erklärungsbedarf und manchmal zu einem seltsamen Gefühl beim betroffenen Elternteil. Doch das ist eine selbst gewählte Differenz.

Und insgesamt konnten wir sonst für unser Familienleben ähnliche Bedingungen schaffen, wie sie Verheiratete haben. Während allerdings durch die Ehe ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird, in dem vieles zwischen den Partnern und ihren Kinder bereits geregelt ist, mussten bzw. müssen wir als Konkubinatspaar hierfür einen gewissen Zusatzaufwand leisten: 

  • Der Vater muss ein gemeinsames Kind gegenüber den Behörden erst formell anerkennen, damit es rechtlich mit ihm verwandt ist. 
  • Beide Eltern müssen eine schriftliche Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge einreichen, wenn sie diese wünschen. 
  • Möchten Konkubinatspartner einander die Vollmacht erteilen, im Notfall ärztliche Informationen einzuholen, medizinische Entscheidungen zu treffen und rechtliche oder finanzielle Angelegenheiten zu regeln, müssen sie dies in einer Schweigepflichtentbindungserklärung, einer Patientenverfügung respektive einem Vorsorgeauftrag festhalten. 
  • Bei einem Todesfall erbt der Konkubinatspartner nichts automatisch. Um einander doch in beschränktem Mass zu begünstigen, müssen beide dies in einem Testament festhalten. 
  • Konkubinatspartner erhalten zwei individuelle AHV-Renten statt wie ein Ehepaar nur eine anderthalbfache Rente. Dafür haben sie bei einem Todesfall gegenseitig bei AHV, Unfallversicherung und Pensionkasse keinen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen. Einige Pensionskassen erbringen solche Leistungen freiwillig dennoch auch für unverheiratete Partner, jedoch nur unter verschiedenen Bedingungen und auf schriftlichen Antrag hin. Um sich für das Schlimmste besser abzusichern, können Unverheiratete eine Todesfallversicherung abschliessen. 
  • Steuerlich profitieren Ehepartner vom günstigeren Verheiratetentarif, schneiden unter dem Strich in vielen Fällen aber doch schlechter ab, weil sie durch die Zusammenrechnung beider Einkommen in eine höhere Progression geraten. Konkubinatspartner müssen in jedem Fall zwei Steuererklärungen ausfüllen, und diese können reichlich kompliziert werden, vor allem bei gemeinsamem Eigentum. 
  • Vieles lässt sich im Rahmen eines Konkubinatsvertrags regeln. Dafür gibt es allerdings keinerlei formale oder inhaltliche Vorgaben. Entsprechend anspruchsvoll ist es, den Vertrag so auszugestalten, dass er alles Wesentliche rechtlich solide, vollständig und im Sinne beider Beteiligter regelt. 

Was viele nicht wissen … 

Diese Aufstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit macht vielleicht verständlich, weshalb nicht nur in unserem Umfeld so viele Eheschliessungen genau dann über die Bühne gehen, wenn die Frau schwanger ist oder beabsichtigt, es demnächst zu werden. Ohne die Romantik einer dieser Hochzeiten schmälern zu wollen: Ihr Timing zeugt doch davon, dass der Trauung nebst der Liebe auch der ganz pragmatische Wunsch nach einer sicheren rechtlichen Basis für das Zusammenleben zugrunde liegt.

Andererseits sind aber zwei weit verbreitete Annahmen falsch, die viele als massgebliche Vorteile der Ehe sehen. Erstens ist es nicht mehr so, dass der wirtschaftlich schwächere Elternteil – typischerweise die Frau – im Fall einer Trennung ohne vorherige Trauung finanziell viel schlechter dasteht. Seit 2017 gilt in der Schweiz ein neues Kindesunterhaltsrecht, in dem ein Betreuungsunterhalt für unverheiratete Ex-PartnerInnen eingeführt wurde. Dieser entspricht den Unterhaltszahlungen, auf die (immer noch im typischen Fall) die Mutter zuvor nur nach einer Ehescheidung Anspruch hatte.

Zweitens sind mit der Heiratsurkunde keineswegs alle wesentlichen Fragen zwischen den Ehepartnern klar und fair geregelt. Gerade bei asymmetrischen Einkommens- und Vermögensverhältnissen oder unterschiedlichen Vorstellungen der Lebensführung kann das Aufsetzen eines soliden Ehevertrags genauso sinnvoll sein wie ein Konkubinatsvertrag. Eine ganze Branche von Anwälten lebt nicht schlecht davon, dass vielen Paaren die Klärung der aktuellen und künftigen Verhältnisse vor ihrer Vermählung allzu unromantisch erscheint. 

Für ein dauerhaft gutes Familienleben ist es deshalb nicht so wichtig, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

Es enden nun mal annähernd die Hälfte der Ehen in der Schweiz in einer Scheidung, und diese erfolgt im Durchschnitt nach 15 Jahren. Das entspricht in etwa der Lebensdauer einer Waschmaschine, Kinder grosszuziehen dauert länger. Für ein dauerhaft gutes Familienleben ist es deshalb nicht so wichtig, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass sie in guten wie in schlechten Zeiten jenen Bund fürs Leben ehren, der unabhängig von Kirche und Standesamt entstanden ist und bleibt: ihr Kind. 
Wilde Ehe oder trautes Familienheim? Der Tochter von Benjamin Muschg ist das herzlich egal. 
Wilde Ehe oder trautes Familienheim? Der Tochter von Benjamin Muschg ist das herzlich egal. 
In unserem Umfeld gibt es einige Familien mit unverheirateten Eltern, ebenso wie Ehepaare ohne Kinder. Wir schätzen uns glücklich, in einer Gesellschaft zu leben, in der auch diese Formen des Zusammenlebens problemlos möglich und breit akzeptiert sind. Die Ehe ist eine wunderbare Sache für alle, denen sie etwas bedeutet. Und es gibt für ein Gemeinwesen viele gute Gründe, ein familienfreundliches Umfeld zu schaffen und Eltern dabei zu unterstützen, Kinder grosszuziehen.

Ehe und Familie sind aber zwei Paar Schuhe, und ihre Gleichsetzung durch den Gesetzgeber ist kaum mit einer liberalen Grundhaltung und immer weniger mit der Realität vereinbar. Wem würde etwas weggenommen, wenn jede Familie sich vom Staat auf dieselbe Weise getragen fühlen könnte? Und wenn alle die Entscheidung für oder gegen das Heiraten frei von der Abwägung finanzieller oder rechtlicher Konsequenzen fällen dürften? Natürlich auch unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung. «Ich unterstütze die Homoehe», sagte der amerikanische Autor und Countrysänger Kinky Friedman einmal so schön. «Ich finde, sie haben ein Recht, genauso unglücklich zu sein wie der Rest von uns.»

Die nächste Frage geht an Evelin Hartmann, stellvertretende Chefredaktorin: 

«Liebe Evelin, du machst regelmässig mit deiner Familie Ferien an einem Ort, wo dein Mann schon in seiner Kindheit immer im Urlaub war. Wie ist das so?»  

Benjamin Muschg

Die Antwort ist mittlerweile erschienen: Ferien am selben Ort – langweilig oder schön vertraut? 

Zum Autor:

Benjamin Muschg ist Leiter Produktion beim ElternMagazin Fritz+Fränzi und wohnt mit seiner Partnerin und der dreijährigen Tochter in Zürich. 
Benjamin Muschg ist Leiter Produktion beim ElternMagazin Fritz+Fränzi und wohnt mit seiner Partnerin und der dreijährigen Tochter in Zürich. 


Bisher erschienen in der Rubrik «Wir fragen uns»: